Der Umgang mit dem Makler

Einige schwören auf ihn, andere kommen lieber ohne aus: der Immobilienmakler kann ein wichtiger Mittler sein zwischen dem Käufer und seiner Immobilie. Zahlreiche Käufer haben bei der Immobiliensuche zum ersten Mal Kontakt zu einem Immobilienmakler. Deshalb stellen wir den Beruf hier kurz vor.

Und wir nennen Details, die künftige Immobilienkäufer beim Abschluss von Maklerverträgen berücksichtigen sollten.

Voraussetzungen für den Beruf des Immobilienmaklers

Als Immobilienmakler gilt nach §34c GewO, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien vermittelt. Dabei gilt als Vermittlung jede auf den Abschluss eines Vertrages abzielende Tätigkeit.

Für die Ausstellung der entsprechenden Erlaubnis fällt je nach Umfang der Tätigkeit und nach dem Ermessen der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, welche die Erlaubnis ausstellt, eine Gebühr von oftmals bis zu 2.000 EUR an. Diese kann von Stadt zu Stadt erheblich variieren, wie die oben genannte Spanne zeigt.

Um die Erlaubnis nach §34c GewO zu erhalten, genügt neben dem Gewerbeschein eine Bestätigung, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, das heißt, nicht von Insolvenz bedroht ist.

Makler ist kein Ausbildungsberuf

Die meisten Immobilienmakler sind selbständige Gewerbetreibende, die für ihre Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung benötigen. Bislang ist für den Beruf des Maklers keine Ausbildung vorgeschrieben. Jeder, der über die oben beschriebene Erlaubnis sowie einen Gewerbeschein verfügt, kann als Immobilienmakler tätig werden.

Ein Kriterium dafür, dass ein Makler „seriös“ ist, kann die Zugehörigkeit zu einem Verband sein, zum Beispiel dem Immobilienverband Deutschland, Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD). Der Verband hat ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen, deren Mitglieder regelmäßige Schulungen absolvieren müssen. Vorgeschrieben ist des Weiteren eine Aufnahmeprüfung.

Die zweite große Gruppe der Immobilienmakler sind die für Bausparkassen, Sparkassen und Banken tätigen Makler.

Der Umgang mit dem Makler

Der Makler ist oft der erste Ansprechpartner zum jeweiligen Bauprojekt. Was den Umgang mit Immobilienmaklern betrifft ist wichtig im Hinterkopf zu behalten: ein Makler ist ein Vermittler – kein Vertragspartner!

Die Objektbeschreibung oder das Exposé, das der Makler überreicht, ist nicht bindend. Der Immobilienmakler sichert nicht automatisch die Merkmale zu, die im Exposé stehen. Das heißt, die Immobilie muss in der Endfassung nicht so ausfallen, wie der Makler sie beschreibt. Er haftet nicht für das Exposé und auch nicht für Fehler, die sich ohne sein Wissen in die Dokumente eingeschlichen haben.

Aber: sobald der Makler Zweifel an der Richtigkeit der im Exposé gemachten Angaben hat und diese verschweigt, wenn er Fakten in sein Exposé aufnimmt, von deren Richtigkeit er nicht überzeugt ist, verletzt er seine vertraglichen Pflichten. Es ist seine Pflicht, dem Interessenten alle ihm bekannten Fakten, die für den Verkauf entscheidend sind, zu nennen. Gibt er zum Beispiel im Exposé eine Wohnflächenanzahl an, von der er weiß, dass sie nicht stimmt, und stellt er das bewusst nicht richtig, sondern gibt dem Interessenten gegenüber die falsche Zahl an, so macht er sich straffällig.

Praxistipp

Erwarten Sie bei allen Vertragsabsprachen mit dem Makler ein klares „Ja“ oder „Nein“ und geben Sie sich nicht mit einem „Vielleicht“ zufrieden. Bestehen Sie bei Ihrem Vertrag in jedem Fall auf einer schriftlichen Bestätigung gemachter Zusagen vom Makler und auch vom Hausverkäufer. Sollte die andere Seite zögern, Ihnen diese Bestätigung zu geben, lautet die Empfehlung nur: „Finger weg!“ Der Kauf einer Immobilie ist häufig eine der größten Investitionen im Leben. Jeder sollte Verständnis dafür haben, dass Sie sich im Vorfeld absichern möchten.

Bereiten Sie sich gut auf den Kauf Ihrer Eigentumswohnung oder des eigenen Hauses vor! Hier finden Sie wichtige Elemente im Exposé.

Titelbild: pixabay

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