Mehr Geld in der Kasse durch das geänderte KfW 55 Förderprogramm

KfW Bank erhöht Förderung für Neubauwohnungen im KfW 55 Standard

Wer sich beim Kauf einer Neubau-Immobilie für eine Wohnung oder ein Eigenheim im energieeffizienten KfW Standard entscheidet, kann seit einigen Jahren von entsprechenden Fördermöglichkeiten profitieren. Seit dem 24.1. 2020 gelten beim Erwerb eines Neubaus im KfW 55 Standard (noch) bessere Konditionen bei der Finanzierung. Lesen Sie im Anschluss über die Hintergründe und was sich bei der Förderung geändert hat.

Die Erhöhung der Fördermöglichkeiten für Neubauten im KfW 55 Standard geht auf die gesetzlich verbindlichen Klimaziele zurück, welche die Bundesregierung im September 2019 auf den Weg gebracht hat.  Neue Gesetze und Förderprogramme sollen dafür sorgen, dass gemäß dem Klimaschutzziel bis zum Jahr 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand in Deutschland erreicht wird. Die Erhöhung der Fördermaßnahmen soll möglichst viele Menschen zum klimafreundlichen Wohnen motivieren.

Zudem sollen durch den Einbau energieeffizienter Heizsysteme die Heiz- und Energiekosten des Käufers langfristig in einem kalkulierbaren Rahmen gehalten werden. Entsprechend entfallen seit dem 1. Januar 2020 die Fördermaßnahmen für die Heizungsarten Öl-Brennwert, Gas-Brennwert und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Geändert: Förderung für Kredit 153

Konkret geht es bei der Förderung um Änderungen beim KfW-Kredit 153. Lag der maximale Kreditbetrag beim Erwerb einer neuen Immobilie im KfW 55-Standard bislang bei 100.000 Euro, so sind es seit dem 24. Januar 120.000 Euro Höchstbetrag, mit denen Käufer rechnen können. Zudem wurde der Tilgungszuschuss von bislang 5 Prozent auf jetzt 15 Prozent erhöht. Bei einem zugrunde gelegten Höchstbetrag von 120.000 Euro ergibt der erhöhte Tilgungszuschuss von 15 Prozent eine weitere Ersparnis von 18.000 Euro. Der Tilgungszuschuss wird nach erfolgreichem Abschluss des Bauvorhabens gutgeschrieben. Eine Barauszahlung bzw. Überweisung ist nicht möglich.

Neubauprojekt im energieeffizienten KfW 55 Standard: anders wohnen 3. BA.
Entsteht im energieeffizienten KfW 55 Standard: anders wohnen – 3. Baubaschnitt. Bild: Baywobau Baubetreuungs GmbH

Den Förderantrag vor Abschluss des Kaufvertrags stellen

Den Kredit 153 können Sie beantragen, wenn Sie Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie im KfW 55 Standard sind oder eine entsprechende Wohnimmobilie bauen. Beim Kauf vom Bauträger ist zu beachten, dass im Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des angegebenen KfW-Effizienzhaus-Standards enthalten ist. Eine unverbindliche Musterformulierung dazu finden Sie auf der Website der KfW-Bank.

Den Kredit 153 können Sie beantragen, wenn Sie Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie im KfW 55 Standard sind oder eine entsprechende Wohnimmobilie bauen. Beim Kauf vom Bauträger ist zu beachten, dass im Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des angegebenen KfW-Effizienzhaus-Standards enthalten ist. Eine unverbindliche Musterformulierung dazu finden Sie auf der Website der KfW-Bank.

Wichtig: der Antrag auf eine Förderung gemäß Kredit 153 muss vor Abschluss des Kaufvertrags bei Ihrem Finanzierungspartner – nicht direkt bei der KfW Bank – gestellt werden. Der Finanzierungspartner muss nicht automatisch Ihre Hausbank sein – Sie können auch ein anderes Kreditinstitut, einen Finanzvermittler oder eine Versicherung zur Finanzierung wählen. Vergleichen bzw. erfragen Sie die jeweiligen Konditionen frühzeitig, am besten schon, sobald feststeht, dass Sie Wohneigentum erwerben möchten.  Sobald Sie die Zusage für die Förderung erhalten haben, kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden. Um den Tilgungszuschuss gutgeschrieben zu bekommen, reichen Sie nach Ende der Bauarbeiten schriftlich die „Bestätigung nach Durchführung“ bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Diese Bestätigung bekommen Sie von Ihrem Bauträger.

Weitere Informationen und Materialien zur Förderung energieeffizienter Neubauprojekte durch die KfW Bank inkl. Merkblatt finden Sie im Beitrag Förderprogramme für energieeffiziente Neubau-Immobilien.

Erfahren Sie mehr zu den Merkmalen für ein energieeffizientes KfW-Haus.

Titelbild: pixabay

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