Auch im Jahr 2022 wird es Immobilieneigentümern ganz sicher nicht langweilig. Denn die Ampel-Koalition hat für den Immobiliensektor jede Menge neuer Pläne. Dazu kommen einige gerade wirksam gewordene Gesetze und auch eine wichtige Stärkung der Verbraucherrechte, die bereits von der Vorgängerregierung eingeleitet wurden und eine aktive Mitarbeit der Bürger einfordern. neubau kompass-Redakteurin Kerstin Funke beleuchtet für Sie vier wichtige Themen, die Vermieter und Eigennutzer in diesem Jahr sehr beschäftigen werden.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
Steuertipps für Immobilienkäufer
Wenn die Wohnung oder das eigene Haus erworben wurden, die Versicherungen festgelegt sind und alles eingerichtet ist – hören die Verwaltungstätigkeiten rund um den Immobilienkauf noch nicht auf. Jetzt geht es im Laufe der nächsten Monate auch darum, Ausgaben für den Kauf beim Finanzamt geltend zu machen. Lesen Sie, welche Angaben sich dabei lohnen.
Steuerlich geförderte Sanierungsobjekte
Insbesondere in Städten wie Leipzig, Dresden und Berlin erfreuen sich unter Denkmalschutz stehende Immobilien, die nach einer umfangreichen Sanierung nahezu Neubaucharakter erhalten, bei Käufern einer großen Beliebtheit. Wer eine dieser Immobilien erwirbt, kann die Sanierungskosten und gegebenenfalls auch die anteiligen Anschaffungskosten für das Gebäude als „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bei der Einkommenssteuer geltend machen. Von den Abschreibungen profitieren sowohl Kapitalanleger als auch Selbstnutzer.
Immobilien verschenken
Immer mehr Menschen entschließen sich dazu, ihre Eigentumswohnung(en) oder Ihr Haus bereits zu Lebzeiten an ihre Nächsten weiter zu geben. Schenken ist eine beliebte Alternative zum Vererben geworden, nicht zuletzt aus Steuergründen. Allerdings: auch das Verschenken von Immobilien hat Vor- und Nachteile und ganz so günstig ist diese Alternative auch nicht immer.
Immobilien erben
In den kommenden Jahren werden Statistiken zufolge in Deutschland mehr Immobilien vererbt als je zuvor. Über 64 Prozent der Deutschen planen, Häuser, Wohnungen und Grundstücke nach ihrem Ableben an die Nächsten zu übertragen. Auch wenn die Freude über das vermachte „Betongold“ zunächst groß sein mag, als Erbe ist es ratsam, sich im Vorfeld über das damit verbundene „Themenpaket“ zu informieren. Nachfolgend finden Sie einige Anregungen dazu.