Die energieeffizienten KfW-Häuser
Der Begriff „KfW-Standard“ taucht in immer mehr Baubeschreibungen und Exposés auf. Was es damit auf sich hat und über welche Kennzeichen ein Neubau verfügen muss, um diesem Standard zu entsprechen, lesen Sie auf dieser Seite. Gut zu wissen: Wer heute eine als „energieeffizient“ klassifizierte Immobilie erwirbt oder baut, kann von der KfW-Bank bereitgestellte Fördergelder beantragen.
Zukunftstrend: das eigene Kraftwerk
Eigenes Haus, eigenes Auto – eigenes Kraftwerk. Immer mehr Deutsche entscheiden sich derzeit dafür, ihren eigenen Strom zu produzieren. Das macht Sinn. Allerdings sollte man sich vorher über einige Dinge im Klaren sein: die Anfangsinvestitionen sind recht hoch. Und die Vorstellung von 100 Prozent Unabhängigkeit bei der Stromversorgung ist (noch) eine Illusion.
Schadstoffe im Kinderzimmer vermeiden
Spätestens wenn der Termin zur Bezugsfertigkeit des Neubaus und das Einzugsdatum feststehen, geht es ans Einrichten der Zimmer. Wichtig ist dabei, Schadstoffe so weit wie möglich zu vermeiden. Besonders in Kinderzimmern haben diese oft langfristig schlimme Folgen. Lesen Sie nachfolgend, wie sich dem gezielt vorbeugen lässt.
Förderprogramm für Batteriespeicher verlängert
Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür, mit Solaranlagen ihren eigenen Strom zu erzeugen. Das Stichwort „dezentrale Energieversorgung“ taucht mittlerweile immer häufiger in Baubeschreibungen auf. Mit der Kombination Solaranlage/Batteriespeicher können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und zum Teil selber nutzen bzw. ins öffentliche Netz einspeisen.
Die Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung – aktuell gilt die EnEV 2016 – schreibt Standardanforderungen zum energieeffizienten Betriebsenergiebedarf von Wohngebäuden, Bürogebäuden und klar definierten Betriebsgebäuden vor. Wer sich mit dem Thema Immobilienkauf beschäftigt, wird immer wieder auf diesen Begriff stoßen. Deshalb finden Sie hier die wichtigsten Fakten zum Thema „Energieeinsparverordnung“.
Ab 2016: Neue Förderstandards im KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen“
Aufgrund der ab dem 1. Januar geltenden aktualisierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ändert sich ab dem 1. April 2016 auch das KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen“. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Kauf und den Bau von energieeffizienten Neubau-Immobilien, welche die entsprechenden Kriterien erfüllen. Hier die wesentlichen Neuerungen:
Der Energieausweis
Wer heute eine Eigentumswohnung oder ein Haus erwirbt, hat ein Recht darauf, vom Bauträger oder Verkäufer einen Energieausweis zu erhalten. Diesen auszustellen ist seit Mai 2014 Pflicht für Verkäufer, wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro zahlen. Der Ausweis besteht bei Neubauwohnungen aus vier Seiten. Er dokumentiert, wie energieeffizient die Immobilie ist und lässt Rückschlüsse auf künftige Heizkosten zu.
Energieeffizient auf hohem Niveau: Passivhaus und Null-Energiehaus
Zwei Begriffe, die immer wieder beim Thema „Energieeffiziente Immobilien“ auftauchen sind „Passivhaus“ und „Nullenergiehaus“. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im folgenden Beitrag. Beides sind Häuser, die wenig bis gar keine Energie benötigen – auch im Winter. Sie stehen für Energieeffizienz auf einem extrem hohen Niveau. Im Folgenden stellen wir wesentliche Elemente dieser speziellen Haustypen vor.
Wohngesundes Bauen rechnet sich
Der Bauträger krieger+schramm beschäftigt sich seit einigen Jahren mit dem Thema „Wohngesundes Bauen“ und unterhält sogar einen eigenen Geschäftsbereich dazu. Verantwortlich ist André Barthel. Im Interview lesen Sie, warum das Thema für krieger+schramm wichtig ist und mit welchen Kosten Endkunden bei der Entscheidung für einen wohngesunden Bau rechnen müssen.