Beim Immobilien-Kauf und -Verkauf hat der Notar die entscheidende und wichtigste Aufgabe: den Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien als neutrale, unabhängige Person zu beurkunden. Wie der Notar dem Käufer beim Erwerb seines neuen Eigenheims zur Seite steht – vorab und bei der Vertrags-Beurkundung und wie es sich mit der Notar-Gebühr verhält – ein Ratgeber:
Risiken in Eigentümergemeinschaften rechtzeitig erkennen
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist damit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Welche Pflichten damit verbunden sind, ist in der Teilungserklärung festgelegt. Zum Beispiel können Änderungen beim Gemeinschaftseigentum nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft sie beschließt. Die Teilungserklärung genau zu lesen und gegebenenfalls von einem Anwalt prüfen zu lassen, ist ratsam für jeden Immobilienkäufer. Denn es gibt WEGs, von denen man besser gleich die Finger lässt. Zum Glück lassen sich diese mit dem nötigen Know-how schnell erkennen.
Neues Vertragsrecht beim Bauträgerkauf
Ab dem 1. Januar 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Für Immobilienkäufer gibt es zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem aktuellen Recht. Das lässt sich auch aus der Tatsache schließen, dass Bauträgern empfohlen wird, so viele Neubauprojekte wie möglich noch in diesem Jahr zu veräußern. Lesen Sie, was Sie als Käufer ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in ihrem Bauvertrag erwarten dürfen.
Tipps und Tricks bei der Teilungserklärung
Vor dem Wohnungskauf das Kleingedruckte zu lesen lohnt in jedem Fall. Nicht nur beim „großen Kaufvertrag“, sondern auch bei allen Klauseln zu Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Hier einmal unbedacht etwas unterschrieben, kann viel Geld kosten. Deshalb lohnt es sich, Details der Teilungserklärung genau zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Spezialisten für Wohnungseigentumsrecht genau zu untersuchen.
Bereitstellungszinsen: Kostenfallen vermeiden
Oft sind es die scheinbar kleinen Dinge, welche den Preis für die Neubau-Immobilie in die Höhe treiben können. Zum Beispiel die Bereitstellungszinsen. Das sind Zinsen, welche vom Kreditgeber für den aktuell nicht genutzten, aber vom Kreditinstitut zurückgehaltenen Darlehensbetrag erhoben werden. Diese Zinsen sind gedacht als Entschädigung dafür, dass das zurückgehaltene Geld von der Bank nicht im Geldkreislauf verwendet werden kann. Den Käufer können sie mitunter teuer zu stehen kommen.
Wichtig zu lesen: die Teilungserklärung
Rund ums Grundbuch
Zum Kauf einer Immobilie gehört der Eintrag ins Grundbuch. Ohne geht beim Erwerb einer Immobilie – anders als in vielen europäischen Ländern – nichts in Deutschland. Der Eintrag kostet mitunter Zeit und einiges an Geld. In der Regel richtet sich die Höhe des Grundbucheintrags nach dem Kaufpreis der Immobilie.
Schlüsselfertige Neubau-Immobilien
Immobilien verschenken
Immer mehr Menschen entschließen sich dazu, ihre Eigentumswohnung(en) oder Ihr Haus bereits zu Lebzeiten an ihre Nächsten weiter zu geben. Schenken ist eine beliebte Alternative zum Vererben geworden, nicht zuletzt aus Steuergründen. Allerdings: auch das Verschenken von Immobilien hat Vor- und Nachteile und ganz so günstig ist diese Alternative auch nicht immer.
Versicherungen für Immobilienkäufer
Die Baufinanzierung ist unter Dach und Fach, alle Kosten sind einkalkuliert und der Immobilienkauf ist fest im Haushaltsetat der nächsten Jahre eingeplant. Viele Käufer machen sich zu diesem Zeitpunkt Gedanken über die Ausstattung der Neubau-Immobilie. Noch wichtiger ist jetzt allerdings, die richtigen Versicherungen abzuschließen.