Beim Immobilien-Kauf und -Verkauf hat der Notar die entscheidende und wichtigste Aufgabe: den Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien als neutrale, unabhängige Person zu beurkunden. Wie der Notar dem Käufer beim Erwerb seines neuen Eigenheims zur Seite steht – vorab und bei der Vertrags-Beurkundung und wie es sich mit der Notar-Gebühr verhält – ein Ratgeber:
Streit bei Baumängeln: Schlichtungsstellen vermitteln
Eigentlich sollte es ein Festtag sein: der Neubau ist fertig zum Bezug. Nicht jedem ist allerdings zum Feiern zumute, denn spätestens jetzt werden sie sichtbar und Teil des Alltags: Baumängel. Im Zuge der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren muss der Bauträger, bzw. das für diese Mängel verantwortliche Unternehmen, die Schäden beseitigen. Nicht jeder reagiert allerdings auf die Aufforderung dazu. Um langwierige und kostenintensive Gerichtsverhandlungen zu vermeiden, können Käufer in diesem Fall eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.
Tipps für den Immobilienkauf
Der Kauf einer Immobilie ist oft die größte private Investition im Leben. Wer gut vorbereitet ist, kann Verhandlungen sicherer führen und erzielt bessere Ergebnisse. Wir zeigen anhand einer Checkliste, wie Sie die für Sie passenden Bauträger finden. Nicht zu unterschätzen ist auch die Rolle des Hausverwalters. Dieser kümmert sich um alle Belange der Eigentümergemeinschaft, wie die Durchführung der von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung usw.
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Kauf einer Immobilie unterliegt umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die meisten Regelungen dienen zum Schutz des Immobilien-Käufers vor einer unüberlegten und übereilten Entscheidung. So muss der Vertrag mit dem Bauträger immer notariell beurkundet werden. Das gilt auch für allen Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen. Auch die Baubeschreibung ist Bestandteil des Bauträgervertrages.