Wer sich jetzt für den Erwerb einer Immobilie als Eigennutzer entscheidet, profitiert seit einigen Tagen im KfW-Wohneigentumsprogramm von noch besseren Konditionen. Lesen Sie, was sich ab Oktober 2019 in dem Programm geändert hat.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert mit zinsvergünstigsten Krediten den Kauf und Bau von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen fällt unter diese Kategorie. Außerdem können Kaufpreisnebenkosten wie Notargebühren etc. durch diesen Kredit gefördert werden. Das KfW-Wohneigentumsprogramm lässt sich mit anderen Förderungen der KfW Bankengruppe kombinieren.
Gefördert wird mit einem langfristigen Kredit, der vor dem Erwerb bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut beantragt werden muss. Bislang lag die Höchstgrenze für den Kredit bei 50.000 Euro, ab Oktober 2019 können 100.000 Euro als Kredit zur Verfügung gestellt werden. Der Kredit kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
Die zweite Änderung betrifft die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit. Diese beträgt seit Oktober 2019 nicht mehr 6, sondern 12 Monate. Ab dem 13. Monat nach Zusagedatum der KfW wird die Bereitstellungsprovision von 0,15 % monatlich fällig, falls der Kredit nicht vorher abgerufen wurde. Generell kann der Kredit innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abgerufen werden. Eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate nach Zusage ist möglich.
Den KfW-Kredit richtig beantragen
Ganz wichtig zum Beantragen des Kredites im KfW-Wohneigentumsprogramm: das Gespräch mit dem Finanzierungspartner muss vor dem Immobilienkauf stattgefunden haben. Nicht Sie selbst beantragen nämlich den Kredit, das macht Ihre gewünschte Bank/der Finanzierungspartner für Sie, wo Sie auch den Kreditvertrag abschließen. Deshalb müssen entsprechend längere Fristen im Vorfeld berücksichtigt werden. Es lohnt sich also, sobald Ihnen zum Beispiel ein Projekt auf dem neubaukompass gefällt, Sie das Exposé angefragt und erhalten haben und Sie sich konkret vorstellen können, das Domizil zu erwerben, bereits einen Termin mit Ihrem Finanzierer ins Auge zu fassen. In jedem Fall sollte der Antrag allerspätestens vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 25 Jahre bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren und bis zu 10 Jahre, wenn der Kredit zum Laufzeitende vollständig getilgt wird. Mehr über Tilgungsraten und Zinssätze erfahren Sie im Merkblatt des KfW-Wohneigentumsprogramms
Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann mit weiteren Programmen kombiniert werden, zum Beispiel mit dem Baukindergeld. Lesen Sie mehr zu dieser Förderung hier:
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