In den meisten Neubau-Immobilien ist die Ausstattung hochmodern, glänzend und sieht edel aus. Viele Käufer gehen in Folge automatisch davon aus, dass der Balkon ein hochwertiges Geländer hat und die Terrasse mit weißen Bodenplatten überzogen ist. Dabei zählt beides nicht zum Standard im Neubaubereich, ebensowenig wie ein ausgebauter Dachboden.
Freiflächen wie ein Balkon oder eine Terrasse heben das Wohngefühl noch einmal um einiges. Allerdings gelten bei der Ausgestaltung beider Elemente Unterschiede hinsichtlich des Standards der Immobilie. Dasselbe bei Dachböden: was versteht man unter einer „Dachbodenreserve“ und wie unterscheidet sich diese vom Dachbodenausbau?
Wichtig bei der Terrasse: der Bodenbelag
Wer ein „schlüsselfertiges“ Fertighaus erwirbt, staunt später oft nicht schlecht: die erwartete Terrasse ist entweder gar nicht vorhanden oder es handelt sich um ein rechteckiges gestampftes „Etwas“, aus dem nach viel Arbeitszeit vielleicht mal eine Terrasse werden kann. In zahlreichen Standard-Ausstattungen ist die Terrasse, wie wir sie spontan bei dem Wort vor Augen haben, keineswegs vorgesehen. Sie zählt vielmehr zu den Zusatzelementen der „gehobenen Kategorie“.
Da ist zunächst der Bodenbelag zu berücksichtigen: Wird eine Terrasse angelegt, sollte sie „winterfest“ sein, d.h., sie sollte über stabile Bodenplatten verfügen, die auch bei extremen Minusgraden nicht zerbrechen. Eine Alternative sind Holzböden, die es bereits für wenig Geld im Baumarkt zu kaufen gibt. Achten Sie jedoch auf eine gute Verankerung dieser Böden, sonst war die Anschaffung spätestens nach dem nächsten Winter umsonst. Möchten Sie nachträglich eine Terrasse einrichten lassen, gehen Sie von Durchschnittskosten von mindestens 2.000 Euro aus.
Kein Basic: der Balkon
Auch ein Balkon ist nicht immer automatisch im Kaufpreis inbegriffen. Ihn gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Entscheidend für die Kategorie sind auch hier die Beläge, die wasserabweisend sein sollten – vermeiden Sie Teppichböden auf dem Balkon – sowie der Einbau einer Regenrinne bzw. eines Wasserablaufes und eines Geländers.
Ist ein Balkon nicht in der Baubeschreibung explizit aufgeführt, gehen Sie von Mehrkosten um die 4.000 Euro aus, wenn Sie nachträglich einen anbringen lassen.
Nicht selbstverständlich: ein ausgebautes Dach
Auch wenn der Zusatz „ausgebautes Dachgeschoss“ in immer mehr Baubeschreibungen auftaucht: selbstverständlich ist ein ausgebautes Dachgeschoss keinesfalls. Ein nachträglicher Ausbau kann bis zu 20.000 Euro kosten – manchmal sogar darüber hinaus.
Was in jedem Fall gegeben sein sollte, unabhängig davon, ob der Dachboden bereits ausgebaut ist oder nicht, ist eine ausreichende Dämmung unter dem Dach. Diese ist laut Energiesparverordnung vorgeschrieben. Informieren Sie sich, ob die Decke zwischen der oberen Etage und dem Dach oder das Dach selber ausreichend gedämmt sind.
Wichtige Elemente für einen ausgebauten Dachboden
Selbst wenn der ausgebaute Dachboden in der Baubeschreibung auftaucht, sollte auf die folgenden drei zentralen Elemente geachtet werden: eine Treppe oder eine gut begehbare Leiter, die einen sicheren Zugang zum Dachgeschoss gewähren; die Dachetage muss unbedingt stabil sein, damit mehrere Menschen sicher auf ihr gehen und sich bewegen können. Außerdem sollte auf ausreichende Raumhöhen (über 2,40 Meter!) geachtet werden und es muss gewährleistet sein, dass der Raum beheizbar ist.
Dachbodenreserve: worauf muss geachtet werden?
Zuweilen taucht in Exposés die Formulierung „Dachbodenreserve“ auf. Damit ist gemeint, dass ein späterer Ausbau des Dachbodens zum Wohnraum prinzipiell möglich ist. Dafür müssen im Vorfeld spezielle Kriterien eingehalten werden, auf die bei Abnahme des Hauses geachtet werden sollte. Der Raum muss ausreichend hoch sein (mindestens 2,40 Meter), über Fenster (oder ähnliche Belichtungsmöglichkeiten) verfügen und er muss grundsätzlich beheizbar sein.
Möchten Sie den Dachboden nachträglich ausbauen, achten Sie unbedingt auf die Statik! Lassen Sie von Experten im Vorfeld prüfen, wie viel Gewicht durch den Ausbau hinzukommt und ob die Statik geändert werden muss. Achtung: nachträglich Statik-Änderungen sind teuer und müssen genehmigt werden!
Die Art der Wohnungsausstattung oder des Hauses unterliegt wechselnden Trends: derzeit sind zum Beispiel Bäder mit großen Spiegeln und offene Wohn-Essbereiche „en vogue“. Wie es in den kommenden Jahren aussehen kann, lesen Sie auch in unserer Rubrik „Trends auf dem Immobilienmarkt“.