Bereitstellungszinsen: Kostenfallen vermeiden

Bereitstellungszinsen: Kostenfallen vermeiden

Oft sind es die scheinbar kleinen Dinge, welche den Preis für die Neubau-Immobilie in die Höhe treiben können. Zum Beispiel die Bereitstellungszinsen. Das sind Zinsen, welche vom Kreditgeber für den aktuell nicht genutzten, aber vom Kreditinstitut zurückgehaltenen Darlehensbetrag erhoben werden. Diese Zinsen sind gedacht als Entschädigung dafür, dass das zurückgehaltene Geld von der Bank nicht im Geldkreislauf verwendet werden kann. Den Käufer können sie mitunter teuer zu stehen kommen. Dieser Beitrag informiert über Bereitstellungszinsen beim Immobilienkauf und was Immobilienkäufer dabei beachten müssen.

Zwar ist die Höhe der Bereitstellungszinsen nicht festgelegt, in der Regel beträgt sie jedoch ca. 3 Prozent des Darlehensbetrags pro Jahr. Die Bereitstellungszinsen fallen so lange an, wie das Bauprojekt über den Kredit finanziert wird. Zählt man sie zum Kaufpreis hinzu, dann kann sich die Summe für die Neubau-Immobilie um einige tausend Euro erhöhen. Die lassen sich mit etwas Verhandlungsgeschick jedoch minimieren.

Kreditinstitute gewähren in den meisten Fällen eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Diese liegt je nach Anbieter in der Regel zwischen einem und zwölf Monaten. Das Gute: die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit können Sie in den allermeisten Fällen verhandeln, oft auch verlängern. Möglicherweise erhöht sich damit die Höhe des Darlehenszinses. Oft fahren Käufer mit einer Verlängerung der Frist, in der keine Bereitstellungszinsen erhoben werden oder mit einer cleveren Verhandlung über die bereitstellungszinsfreie Zeit gut.

Bereitstellungszinsen clever einplanen

Bereitstellungszinsen werden für den zurückgehaltenen Teil des Darlehens erhoben. Ein Tipp ist deshalb, diese Zinsen schon zu Beginn im Finanzierungsplan mit einzukalkulieren und daraufhin die bereitstellungszinsfreie Zeit abzustimmen. Die meisten Zahlungen werden nach Abschluss fest definierter Baufortschritte fällig. Das macht die Planung von Auszahlungen und das Miteinbeziehen von bereitstellungszinsfreien Zeiten möglich. Geht man davon aus, dass zunächst das Eigenkapital zur Finanzierung eingesetzt wird und danach das Darlehen, kann man die bereitstellungszinsfreie Zeit daraufhin ausrichten.

Mit Verhandlungsgeschick lässt es sich so terminieren, dass die bereitstellungszinsfreie Periode in die Zeit fällt, in der die meisten Zahlungen erfolgen.

Lassen Sie sich von Ihrem Baufinanzierer die Dauer und die genauen Termine für die bereitstellungszinsfreie Zeit exakt bestätigen, bevor Sie den Darlehensvertrag unterzeichnen. Auch lohnt es sich, bei der Wahl des Baufinanzierers die Höhe der Bereitstellungszinsen und die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit mit in die Kriterienliste aufzunehmen. Je nach Kreditinstitut variieren diese Faktoren erheblich.

Titelbild: pixabay


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