Einbruch: So verhalten Sie sich richtig

Worst Case: Sie kommen heim und die Wohnungstür ist aufgebrochen. Laptop, Smart-TV und zahlreiche Wertgegenstände sind weg. Keine Frage: ein Einbruch ist übel. Verglichen mit dem Stand vor zehn Jahren wird heute in Deutschland rund 43 Prozent mehr eingebrochen als im Jahr 2006. Dennoch heißt es im Falle eines Einbruchs „ruhig bleiben“ und nicht überstürzt handeln.

Rufen Sie die Polizei an und melden Sie den Einbruch. Klären Sie, ob Sie die Wohnung bereits aufräumen dürfen oder ob Sie warten müssen, bis wichtige Details und mögliche Spuren, welche auf den Täter hinweisen, aufgenommen wurden. Fotografieren Sie die Wohnung im „Originalzustand der Verwüstung“, das schadet nicht.

Wir gehen davon aus, dass Sie eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben.

Rufen Sie die Schadensabteilung an und melden Sie den Vorfall. Ruhig, sachlich und sofort nachdem Sie den Einbruch bemerken.

Als nächstes sperren Sie alle Bankkarten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion und Mobiltelefone, die entwendet worden sind. Gebührenfrei im Festnetz erreichbar ist der Sperr-Notruf 116 116. Bei der Sperrung des Handys muss die IMEI-Nummer angegeben werden. Diese wird mit der Tasten-Kombination *#06# ermittelt. Es ist ratsam, sich diese Kombination in einer ruhigen Minute herauszusuchen und sie auf einem separaten Zettel zu notieren. Dann ist sie im Ernstfall griffbereit.

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Neubauprojekt: Brettheimer Weg in Stuttgart-Zuffenhausen. Foto: ASPA Immobilien

Verfügt Ihr Personalausweis über eine elektronische ID-Funktion, können Sie auch diesen über die 116 116 sperren lassen. Dazu benötigen Sie das entsprechende Kennwort, welches Sie im PIN-Brief finden, den Sie nach der Bestellung eines Ausweises mit ID-Funktion erhalten haben. Bei gestohlenen Wertpapieren oder Spardokumenten wenden Sie sich direkt an die Hausbank. Generell ist es ratsam, Listen von Wertgegenständen ebenso anzufertigen wie Kreditkartennummern aufzuschreiben und Kopien von Wertpapieren zu machen.

Gestohlene Wertgegenstände auflisten

Für Versicherung und Polizei ist wichtig, dass Sie bis zu drei Wochen nach dem Einbruch eine vollständige Liste aller gestohlenen Gegenstände anfertigen. Die Frist ist unbedingt zu beachten. Schicken Sie die Liste erst später ein, so kann es sein, dass der Versicherer nicht für den Schaden aufkommt. Die Liste der entwendeten Gegenstände sollte die genaue Bezeichnung des Objekts, das Alter, den Anschaffungsort und den Anschaffungspreis enthalten. Deponieren Sie die Liste bei Freunden, Verwandten oder im Bankfach. Optimal, wenn Sie Anschaffungsbelege zur Verfügung stellen können. Die Polizei rät auch dazu, Wertgegenstände zu fotografieren. Im Fall, dass Sie diese Unterlagen nicht zur Hand haben, geben Sie detaillierte Informationen zu Material, Farbe, evtl. Herstellungsdetails.

Einbruchhemmende Wohneingangstüren oft Standard-Ausstattung

Immer mehr Neubau-Immobilien erhalten sehr gut gesicherte Wohnungseingangstüren und Fenster mit Spezialverriegelung. Auch Alarmanlagen kosten in der Regel kein „Vermögen“ mehr. Praktisch: BUS-Systeme bzw. „Smart Homes“. Mit der Fernsteuerung von Licht und Rollläden lässt sich Anwesenheit in Haus und Wohnung simulieren; das hält Einbrecher oft fern.

Informieren Sie sich auf dem neubau kompass über Bauvorhaben und ihre Ausstattungsdetails im Raum Stuttgart. Hier finden Sie auch das Neubauprojekt „Brettheimer Weg“ in Stuttgart-Zuffenhausen auf unserem Foto.

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