Starkregen, Hochwasser, Waldbrände – Angesichts jüngster Naturkatastrophen ist es für Immobilieneigentümer und Mieter wichtiger denn je, eine Elementarschadenversicherung zu haben. Was das genau ist und was du beim Abschluss beachten solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
- Warum eine Elementarschadenversicherung abschließen?
- Elementarschadenversicherung und das Missverständnis
- Elementarschaden oder Wohngebäude: Versicherer unterscheiden genau
- Die richtige Elementarschaden-Police finden
- Elementarschadenversicherung: mögliche Ausschlüsse und Regelungen
- Hilfe in der Not: der Staat muss nicht einspringen
- Kosten der Elementarschadenversicherung
- Brauchen Mieter eine Elementarschadenversicherung?
- Zusatz: Feuerversicherung und Haftpflichtversicherung
Eine Elementarschadenversicherung schützt Immobilieneigentümer vor immensen Kosten, wenn etwa bei Hochwasser Schäden am Haus entstehen oder sogar das ganze Zuhause zerstört wird. So eine Versicherung ist nicht nur sinnvoll, wenn du in einem gefährdeten Gebiet wohnst. Extremwetter kann in ganz Deutschland auftreten. Wir beleuchten in unserem Beitrag, warum eine Elementarschadenversicherung nicht nur für Hauseigentümer, sondern auch für Mieter wichtig ist. Außerdem gehen wir den Fragen nach, wann Elementarschaden-, Wohngebäude- und Hausratversicherung einspringen – und warum es ohne Elementarschadenversicherung schwer bis unmöglich wird, im Katastrophenfall Hilfe und Ersatz für dein Eigentum zu erhalten.
Warum eine Elementarschadenversicherung abschließen?
Sie hießen Zeynep, Antonia, Sabine und Kyrill, Wiebke, Lothar oder etwa Friederike und wurden vom Deutschen Wetterdienst mit eindringlichen Warnungen angekündigt. Diese Sieben gehören nämlich zu den Orkanen, die seit den 1990er-Jahren vielen Menschen und Tieren nicht nur das Zuhause, sondern auch das Leben nahmen. Mit Windstärken von bis zu 272 km/h fegten sie über Teile Deutschlands sowie Europas und brachten eine Schneise der Zerstörung mit sich. Dächer wurden abgedeckt, Häuser stürzten ein, Wälder wurden zerstört. Sie wüteten ungezähmt mit Wind, Starkregen, Hagel oder Schnee – mit allem, was zornige Stürme jahreszeitenbedingt aufbieten können.
Das Zürnen haben auch ihre Nachfahren nicht aufgeben. Heftige Stürme, gewaltige Gewitter, Hagelkörner, die groß wie Äpfel sind, schwere Schneefälle, die Flachdächer gefährden und sintflutartiger Regen mit weitreichenden Überschwemmungen sind heutzutage in Deutschland kein seltenes Phänomen mehr. Wenn die Natur sich wieder beruhigt, bleiben oft vollgelaufene Keller, eingestürzte oder nahezu davongeschwemmte Häuser, von denen nur noch Reste vorhanden sind, sowie ausgelaufene Öltanks, die Häuser unbewohnbar machen und die Natur verpesten. Ob Küsten, Berge, ländliches oder urbanes Gebiet: Extremwetter macht als Folge des Klimawandels vor keinem Landstrich in Deutschland halt.
Elementarschadenversicherung und das Missverständnis
Umso verwunderlicher ist es angesichts dieses Szenarios, dass laut Statista im Jahr 2022 nur 52 % der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert waren. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen hatten im Jahr 2022 sogar nur zwischen 31 und 33 % der Immobilieneigentümer eine entsprechende Police.
Der Grund könnte darin liegen, dass die Elementarschadenpolice keine Pflicht ist und als teuer empfunden wird. Dazu kommt, dass viele Menschen wohl einem Missverständnis anheimfallen: Sie nehmen fälschlicherweise an, dass alle Risiken durch Naturgewalten ohnehin und generell über die Wohngebäude- und Hausratversicherung mitversichert sind und fühlen sich umfassend versichert. Das ist leider falsch.
Über eine Wohngebäudeversicherung – so eine Police hatten 2021 rund 95 % der deutschen Immobilieneigentümer – sind nur Schäden an Immobilien durch Sturm, Hagel, Blitz, Feuer und auslaufendes Leitungswasser abgedeckt. Für Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Sie geht somit dann in Leistung, wenn die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung an ihre Grenzen stoßen.
Elementarschaden oder Wohngebäude: Versicherer unterscheiden genau
Wir haben einmal zusammengetragen, welche Versicherungen welche Schäden und Maßnahmen im und am Haus abdecken. So siehst du, warum die Bausteine Elementarversicherung, Hausratversicherung und Feuerversicherung beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung unbedingt mit angekreuzt werden sollten. Denn jede Versicherung deckt anderes ab.
Elementarversicherung: Naturgewalten
Die Versicherung tritt ein bei
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Wohngebäudeversicherung mit Baustein Feuerversicherung: AM Haus
Reparatur- und Instandsetzungskosten AM Gebäude nach
- Brand
- Explosion
- Hagel
- Leitungswasserschaden
Hausratversicherung: IM Haus
Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Wertgegenständen IM Haus etwa nach
- Einbruch
- Sturm
- Hagel
- Brand
- Löschwassereinsatz
Zuständigkeit Kombi Elementarschaden- & Wohngebäude-/Hausratversicherung
- Trockenlegung des Gebäudes
- Sanierung des Gebäudes
- Alternativ Abriss des Gebäudes, wenn unbewohnbar geworden
- Auch versicherbar: Kosten für alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, wenn Immobilie vorübergehend unbewohnbar ist
Kombi Hausratversicherung + Elementarschadenversicherung leistet bei
- Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar
- Erstattung des Wiederbeschaffungspreises, wenn Inventar zerstört
Die richtige Elementarschaden-Police finden
Vergleichen ist wichtig. Damit schonst du unter Umständen nicht nur den Geldbeutel. Einige Versicherer sehen bei der Elementarschadenversicherung eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten vor – andere nicht. Besonderes Augenmerk solltest du auf die Erfahrung des Versicherers mit der Abwicklung von Elementarschäden legen. Es hilft nichts, wenn du zwar einen günstigen Tarif hast, im Schadensfall aber unzureichend betreut wirst oder lange auf die Bearbeitung deines Falls und damit Geld sowie Hilfe warten musst.
Tipp: Setz auf die Beratung unabhängig arbeitender Versicherungsexpertinnen oder -experten, die die für dich passende Lösung erarbeiten. Echte Experten haben das Hintergrundwissen zur Leistung und Zuverlässigkeit der verschiedenen Anbieter. Wichtig ist auch: Achte auf die Deckungssumme, Höhe des Selbstbehaltes und eventuelle Ausschlüsse bestimmter Schäden. Das Kleingedruckte ist meist umfangreich – und lästig. Aber lies auch diese Ausführungen genau, bevor du unterschreibst. Nur so kannst du sichergehen, dass alle gewünschten Schäden abgedeckt sind. Wir haben für dich recherchiert, worauf du achten solltest. Es gilt: Bei Ausschluss besser weiter recherchieren!
Elementarschadenversicherung: mögliche Ausschlüsse und Regelungen
- Ausschluss von Schäden durch Hochwasser, Flüsse oder Sturzfluten, Starkregen oder Rückstau, Erdrutsch bzw. Erdfall oder etwa Lawinen: In Risikogebieten werden diese Schäden oft nur über eine separate Zusatzversicherung abgedeckt. Genau hinsehen und die Anbieter vergleichen.
- Kosmetische Schäden nicht abgedeckt: Einige Versicherer schließen kosmetische Schäden an Gebäuden, wie etwa kleine Risse oder abblätternde Farbe, von der Deckung aus. Willst du später darüber diskutieren, ob ein Schaden „rein kosmetisch“ ist?
- Ausschluss von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Schäden, die durch menschlichen Einfluss entstanden sind bzw. die die Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, werden von einigen Versicherern nicht abgedeckt.
- Selbstbeteiligung: In dem Fall musst du einen bestimmten Anteil der Schadenssumme selbst übernehmen.
Hilfe in der Not: der Staat muss nicht einspringen
Wer denkt, dass man auf die Elementarschadenversicherung verzichten kann, weil im eigenen Wohngebiet sicher nichts passiert, wird hoffentlich nie für diese leichtfertige Annahme bestraft. Denn man muss wissen, dass Hilfe seitens des Staats im Notfall nicht garantiert ist. Diese erfolgten in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis. Seit 2017 gilt in allen Bundesländern: Wer sich gegen Elementarschäden versichern kann, dies aber unterlässt, erhält im Fall eines Schadens keine staatliche Unterstützung. Hilfsgelder dürfen seither nur den Immobilieneigentümern gewährt werden, die sich aktiv, aber ohne Erfolg um eine Versicherung bemüht haben oder denen nur Versicherungen mit wirtschaftlich unzumutbaren Konditionen angeboten wurden. Kurz und bündig: Wer selbst schuld ist, dass er nicht versichert ist, muss die Not auch allein tragen.
Kosten der Elementarschadenversicherung
Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung richten sich nach dem Risiko, das für deine Immobilie besteht. Dafür greifen die Versicherer hinsichtlich des Gefahrenfaktors Hochwasser auf das Analysetool ZÜRS Geo zurück, ausgeschrieben wird es als Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Dort sind Daten zu 22,2 Millionen Adressen gesammelt.
ZÜRS Geo unterscheidet zwischen vier Gefährdungsklassen:
- Klasse 1: nach gegenwärtiger Datenlage nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen
- Klasse 2: statistisch seltener als einmal in 100 Jahren Hochwasser
- Klasse 3: statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren ein Hochwasser
- Klasse 4: statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
Ins Gewicht fallen bei der Kalkulation des Tarifs außerdem Merkmale des Gebäudes wie die Bauartklasse (es gibt fünf davon) inklusive Dacheindeckung. Fertighäuser werden in drei Klassen unterteilt. Darüber wird auch untersucht, wie häufig Naturgefahren wie Erdbeben, Regenhäufigkeit, Sturmgefahren an der Adresse des Gebäudes statistisch auftreten.
Brauchen Mieter eine Elementarschadenversicherung?
Auch für Mieterinnen und Mieter gilt: Die Hausratversicherung deckt keine Elementarschäden ab. Darum ist auch für sie der Abschluss einer Elementarversicherung – zusätzlich zur Hausratversicherung – wichtig. Die Elementarversicherung, die die Hausverwaltung etwa für eine WEG abgeschlossen hat, gilt nur für Schäden am Gebäude und alle mit diesem fest verbundenen Teilen, nicht aber für zerstörte Möbel und die Innenausstattung. Und auch der Vermieter ist für den Ersatz des persönlichen Besitzes der Bewohner seiner Wohnung im Fall eines Elementarschadens nicht zuständig.
Zusatz: Feuerversicherung und Haftpflichtversicherung
Ebenso wenig wie die Elementarversicherung oder die Wohngebäude- und Hausratversicherung ist die Feuerversicherung heute Pflicht, aber zukunftssichernd. Darum solltest du auch auf diese Erweiterung der Wohngebäudeversicherung nicht verzichten. Eine Feuerversicherung federt das finanzielle Risiko ab, indem sie Brandschäden und deren Folgen absichert. Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag sind damit abgedeckt. Und auch Überspannungsschäden, zu denen es im Zuge von Gewittern kommen kann, sind mitversicherbar.
Deine Einrichtung und Ausstattung sind bei einem Brand durch die Hausratversicherung abgesichert. Erleiden aber die Nachbarn durch den Brand bei dir Schäden, geht deine private Haftpflichtversicherung in Leistung – die du auch unbedingt haben solltest.
Text: | Kerstin Funke |
Title Image: | Marc Bruxelle / iStock |