Herzlich willkommen zu einem weiteren Teil unserer Serie „Neubau vereinfachen“, die in der Rubrik Berlin mit dem Schneller-Bauen-Gesetz begonnen hat. Erfahre hier, wie der Gebäudetyp E die Baubranche voranbringen kann.
Zu wenige Neubauwohnungen in zu langer Bauzeit und zu teuer – damit soll jetzt Schluss sein. Mit dem Gebäudetyp E kann der Neubau in Deutschland entscheidend angekurbelt werden. Was der Gebäudetyp E ist und warum Bayern hier als Pionier gilt, erfährst du in diesem Beitrag. Du bist auf der Suche nach einer Neubauwohnung? Dann werfe gerne einen Blick auf unsere neuesten Wohn-Immobilien zum Kauf!
Während wir diesen Beitrag verfassten, war noch nicht sicher, ob der geänderte Gesetzesentwurf für den neuen Gebäudetyp E wirklich vom Bundeskabinett beschlossen wird. Eine gute Nachricht: Der Entwurf ist „genehmigt“ und der Gebäudetyp E kann zur Anwendung kommen.

Zunächst: der Gebäudetyp E ist KEIN neuer Immobilientyp, sondern ein Verfahren. Eine neue Vorgehensweise im Bauwesen, bei der mehr Rechtssicherheit für mehr Wahlfreiheit geschaffen wird. Das bedeutet: Planer können in Absprache mit Bauherren selbst entscheiden, welche kostspieligen „Extras“ beim Bauen zur Anwendung kommen. Voraussetzung ist, dass die Sicherheit gewahrt bleibt.
„Anerkannte Regeln der Technik“ neu definert
Juristisch betrachtet geht es im Bauvertragsrecht um den Passus „anerkannte Regeln der Technik“. Dieser soll insofern konkretisiert werden, als dass Komfort-Standards nicht länger als „must have“ eines Neubaus definiert werden.
In Verträgen zwischen Bauherren/Bauträgern und Fachunternehmen für die bauliche Umsetzung soll die Abweichung dieser „anerkannten Regeln der Technik“ entsprechend erleichtert werden. Wird ihnen nicht in allen Punkten entsprochen, soll in Zukunft nicht mehr automatisch von einem Sachmangel gesprochen werden. Also: reine Ausstattungs- und Komfort-Standards sind nicht mehr automatisch Bestand des juristischen Terminus „anerkannte Regeln der Technik“.
Mehr Spielraum unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards
Mehr Spielraum hinsichtlich zentraler Vorgaben für Neubau-Immobilien – immer vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden – das soll das Verfahren „Gebäudetyp E“ bieten. Das Konzept dafür stammt von Architekten – jenen also, die Gebäude entwerfen und so bereits im frühesten Stadium für den Entstehungsprozess in der Praxis maßgeblich mitverantwortlich sind. Je einfacher (das „E“ im Namen steht für „einfach“ oder „experimentell“) gebaut wird, desto schneller geht es, desto günstiger ist es, desto mehr neue Wohnungen und Gebäude können entstehen. So der Plan, nachfolgend formuliert von Bundesbauministerin Klara Geywitz:
„Mit dem Gebäudetyp E ermöglichen wir einfaches und experimentelles Bauen. Bauen ist in Deutschland zu teuer. Wir tendieren häufig dazu, einen Goldstandard zu bauen. Das macht das Planen und Bauen aufwändig, personalintensiv und teuer. Das wollen wir ändern. Wir gehen dabei Seite an Seite mit unseren Partnern in der Bauwirtschaft, in Bund und Ländern. Projektierer können mit dem ‚Gebäudetyp E‘ rechtssicher von Baustandards abweichen, um einen Bau schneller und kostengünstiger zu realisieren. Die Gebäudesicherheit, z. B. die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt.“

Beispiele für Bauen nach Gebäudetyp E
Um euch zu demonstrieren, wobei es beim „einfachen Bauen“ geht, hier ein paar Beispiele aus der Praxis: Die Geschossdecke aus Holz wird bislang bei Neubau-Immobilien mit Estrich gebaut. Bei den Standards des Gebäudetyps E kann darauf verzichtet werden, ohne dass gravierende Nachteile entstehen.
Anzahl der Steckdosen im Neubau: Bislang ist je nach Wohnungsgröße und Zimmeranzahl eine gewisse Menge an Steckdosen fest definiert. Diese kann beim Gebäudetyp E reduziert und durch clevere Planung hinsichtlich Positionierung und Leistung der Steckdosen ersetzt werden.

Pionierland Bayern hat erste Gebäude realisiert
In Bayern hat sich die Bayerische Architektenkammer bereits früh mit dem Konzept des Gebäudetyps E beschäftigt und als Pionier-Bundesland in Deutschland auf den Weg gebracht.
Erste Pilotprojekte gibt es bereits, zum Beispiel in Grafing, Ingolstadt, Augsburg, Bamberg und zahlreichen weiteren bayerischen Städten und Gemeinden. 19 Bauherren aus allen Ecken Bayerns haben ihre Pilotprojekte vorgestellt, darunter 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauten und ein Verwaltungsgebäude. Das Prinzip des „Gebäudetyp E“ gilt für Neubau- ebenso wie für Bestands-Immobilien.
Das ist Stand auf Bundesebene
Damit das neue Verfahren bundesweit umgesetzt werden kann, muss das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beim Werk- und Bauvertragsrecht geändert werden. Ein Referentenentwurf ist verabschiedet und soll im Herbst 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Läuft alles wie geplant, kann das neue Gesetz Anfang 2025 in Kraft treten und mit dem Gebäudetyp E wäre ein wichtiger Schritt zum schnelleren und kostengünstigen Bauen getan. Wir halten dich auf dem Laufenden!
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Text: | Julia Niewöhner |
Title Image: | photoschmidt / iStock |