In wenigen Tagen, ab dem 1. Mai 2014, tritt die neue Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft. Ab dann gilt auch der neue Energieausweis.
Neu ist zum Beispiel, dass dieser dem potenziellen Käufer bereits bei der ersten Besichtigung der Immobilie gezeigt werden muss. Das ermöglicht Ihnen als Interessent, den Energieverbrauch und die künftigen Heizkosten der Wohnung oder des Hauses bereits im Vorfeld zu überschlagen. Achtung: wer eine Neubauwohnung erwirbt, sollte berücksichtigen, dass sich der Ausweis auf das gesamte Mehrfamilienhaus und nicht die einzelne Wohnung bezieht.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen
Nach wie vor gelten zwei Typen von Energieausweisen: der Verbrauchsausweis und der bedarfsgerechte Ausweis. Der bedarfsgerechte Ausweis zeigt anhand der Berechnungen eines Energieberaters den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes. Dieser Ausweistyp gilt für Neubau-Immobilien. Als Grundlage für die Berechnung werden zum Beispiel die Art der Fenster und die Außendämmung der Immobilie herangezogen.
Im Gegensatz zum Bedarfsausweis ermittelt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes. Allerdings wird dieser Ausweis nur für Bestandsimmobilien ausgestellt und nicht im Neubaubereich.
Für den Neubau: der Bedarfsausweis
Wer eine Neubau-Immobilie besichtigt, erhält zur Ansicht den Bedarfsausweis. Dieser informiert darüber, wie energieeffizient das Gebäude ist. Ermittelt wird die künftige Energieeffizienz anhand des jährlichen Energiebedarfs für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung. Neben den bereits erwähnten Grundlagen werden weiterhin das Baumaterial, die Bauweise, die Heizungsanlage und die entsprechende Lüftung sowie – wenn vorhanden – die Nutzung von Solaranlagen, Wärmepumpen und weitere regenerative Energien zur Berechnung des Bedarfs hinzugezogen.
Als Kennzahl des Bedarfsausweises dient der Primärenergiebedarf. Hier gelten innerhalb Deutschlands dieselben Standards, weshalb der Ausweis gute Vergleiche mit anderen Gebäuden ermöglicht.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Effizienzklasse der Immobilie. Während alte Ausweise diese noch anhand von Farbskalen vorstellen, gelten ab Mai ähnliche Klassifizierungen wie bei Elektrogeräten. Die Palette reicht von A + (für hohe Energieeffizienz) bis zu H (wenig energieeffizient).
Diese Werte sind für Sie wichtig
Wenn Sie bei der ersten Besichtigung Ihrer Neubauwohnung oder des potenziellen neuen Hauses den bedarfsgerechten Energieausweis ausgehändigt bekommen, achten Sie auf die folgenden Werte:
- Kennwert des Energiebedarfs (der Primärenergiebedarf)
- Heizungsart
- Baujahr des Gebäudes
- Für Ausweise ab dem 1. Mai 2014: die Energieeffizienzklasse anhand der Kategorien A bis H.
Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass Ihnen bei der Besichtigung bereits der Energieausweis gezeigt wird. Er hilft Ihnen, künftige Energiekosten auszuloten und die langfristigen Kosten der Immobilie zu ermessen.
Lesen Sie mehr zum Thema „Energieeinsparverordnung 2014“ auf dem neubau kompass Online-Ratgeber.
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Das auf dem Foto dargestellte Neubauvorhaben „GWH Riedberg 2.0.“ entsteht in Frankfurts neuem Stadtquartier „Riedberg“. Hier finden Sie weitere Informationen zum Neubauvorhaben.