Immobilienkäufer setzen auf Wohn-Riester

Immobilienkäufer setzen auf Wohn-Riester

Mit den bevorzugten Möglichkeiten zur Baufinanzierung hat sich der LBS Infodienst Bauen und Finanzieren vor wenigen Tagen beschäftigt. Demnach setzen nach wie vor zahlreiche Immobilienkäufer bei der Finanzierung ihrer Eigentumswohnung oder ihres Hauses auf Wohn-Riester-Verträge.

Mittlerweile nutzen sogar so viele Deutsche wie nie zuvor diese Art der Eigenheimfinanzierung. Rund 1,6 Millionen Wohn-Riester-Verträge sind bereits abgeschlossen worden. Das geht aus Quellen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor.

Im Gegensatz zu Banksparverträgen, die im ersten Halbjahr 2016 ein Minus von 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten, holten Angebote im Bereich Wohn-Riester in diesem Jahr um 4,1 Prozent auf. Und das, obwohl bei Wohn-Riester nicht alles so rosig ist, wie es zunächst scheinen mag. Dazu weiter unten mehr, zunächst die Fakten zu Wohn-Riester:

Wohn-Riester ist eine Eigenheimrente, die es seit mittlerweile acht Jahren in Deutschland gibt. Vereinfacht dargestellt, geht es um monatliches Einzahlen in entsprechend zertifizierte Bausparverträge (Riester-Bausparvertrag) oder Wohnbaudarlehen (Riester Darlehen). Jahr um Jahr ergänzt werden die eingezahlten Beträge um eine staatliche Zulage, die zur Tilgung verwendet werden muss. Der eingezahlte Betrag wird zum Bau, Kauf oder auch zum altersgerechten Um- und Ausbau einer selbst genutzten Immobilie angelegt. Neben den „klassischen“ Eigentumswohnungen können das auch Wohneinheiten in einer Genossenschaft sein oder Wohnrechte in einem Alters- bzw. Pflegeheim.

Gute Entwicklung: 4,1 Prozent mehr Wohn-Riester-Verträge als im Vorjahr. Quelle: LBS
Gute Entwicklung: 4,1 Prozent mehr Wohn-Riester-Verträge als im Vorjahr. Quelle: LBS

Staatlich geförderte Immobilienfinanzierung

Jährlich fördert der Staat Wohn-Riester mit 154 Euro Grundzulage und je nach Einzelfall weiteren Kinderzulagen von bis zu 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren sind. Die Kinderzulage erhält derjenige, der ein kindergeldberechtigtes Kind erzieht. Bei Geschiedenen oder getrenntlebenden Paaren bekommt die Person, die das Kindergeld erhält, auch die Zulage von Wohn-Riester.

Allerdings müssen Sparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss die Sparleistung einschließlich der Förderung mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen. Zudem müssen die staatlichen Zulagen jedes Mal aufs Neue beantragt werden und zwar bis zum 31. Dezember. Finanzierungs-Experten raten deshalb dazu, bereits beim Start von Wohn-Riester einen Dauerzulagenantrag zu verwenden. So läuft man nicht Gefahr, im Jahresend-Trubel die Antragstellung zu verpassen. Dazu reichen Sie das entsprechende Formular ausgefüllt bei Ihrem Anbieter ein und die Beantragung der Zulagen erfolgt automatisch.

Voraussetzungen für Wohn-Riester

Um die Vorzüge von Wohn-Riester nutzen zu können, muss der entsprechende Vertrag zertifiziert sein. Auch muss das Darlehen mit Vollendung des 67. Lebensjahres getilgt sein, da sonst die erhaltenen Zulagen entfallen und die erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Dieser Punkt hat für einige Kritik an Wohn-Riester gesorgt. Ebenfalls bemängelt wird häufig, dass die Finanzierungsmöglichkeit nur für selbst genutztes Wohneigentum gilt. Kapitalanleger und Menschen, die eine Ferienwohnung abzahlen möchten, können Wohn-Riester nicht nutzen.

Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch bei Wohn-Riester: prüfen Sie genau Ihren Vertrag und die damit verbundenen Kosten. Nicht wenige entscheiden sich, zwei Beratungsgespräche bei unterschiedlichen Anbietern zu führen. Das erste Gespräch dient zum Einholen eines entsprechenden Angebotes von einem Kreditvermittler. Das zweite Gespräch wird dann mit der Hausbank oder Bausparkasse geführt. Dieses dient dann dazu, herauszufinden, ob das angebotene Wohn-Riester-Konzept für Ihre individuelle Lebenssituation stimmig ist.

Wählen Sie generell eine Vertragsart, wo Sie bereits heute so risikofrei wie möglich davon ausgehen können, dass Sie bis zum 67. Lebensjahr das Darlehen getilgt haben.

Lesen Sie mehr zu Wohn-Riester und weiteren staatlichen Fördermöglichkeiten bei der Immobilienfinanzierung im neubau kompass Ratgeber.

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