Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm können alle, die eine Immobilie kaufen, bauen oder sanieren, von der Bankengruppe langfristige zinsgünstige Darlehen beziehen. Allerdings gilt die Voraussetzung, dass wer eine Immobilie erwirbt, selber später in dem Wohnobjekt einzieht.
Gefördert wird bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 Euro pro Vorhaben. Beim Bau einer neuen Immobilie können Kosten für das Baugrundstück, Baukosten wie Material- und Arbeitskosten, Baunebenkosten für Architekten, Bauberater, Maklergebühren und die Grunderwerbssteuer sowie Kosten für Außenanlagen mit finanziert werden.
Beim Kauf einer Immobilie unterstützt die KfW im Wohneigentumsprogramm bei den Ausgaben für Instandsetzung, Umbau oder Modernisierung der Immobilie und beteiligt sich an Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren sowie der Grunderwerbssteuer.
Antragstellung über Banken, Sparkassen und Versicherungen
Wer an einem Antrag zur Förderung im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms interessiert ist, muss vor Beginn des Bauvorhabens – allerspätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags – einen entsprechenden Antrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl stellen. Die Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über die Hausbank gestellt und ausgezahlt. Dabei werden die KfW-Kredite bei einigen Banken dem Eigenkapital zugerechnet, was wiederum verminderte Zinssätze bedeuten kann.
Mehr zum KfW-Wohneigentumsprogramm
Hier finden Sie alle Details zum KfW-Wohneigentumsprogramm von der KfW-Bankengruppe
Lesen Sie auch: Förderprogramme für Energieeffiziente Neubau-Immobilien
Titelbild: pixabay