Winterschutz für Neubau-Immobilien

Die Winterzeit stellt für Gebäude eine Belastungsprobe dar – Neubau-Immobilien sind davon nicht ausgenommen. Insbesondere Käufer und Bewohner von Häusern tun gut daran, auf einige Dinge zu achten, damit ihre Immobilie den Anforderungen des kalten Wetters gewachsen ist. Frost ist die Gefahrenquelle Nummer eins und kann ernsthafte Schäden und Folgeschäden an Gebäuden verursachen.

Dächer winterfest machen

Zunächst gilt es, einen Blick auf das Dach zu werfen bzw. die Lage und Qualität der Ziegel fachmännisch prüfen zu lassen. Sind die Ziegel in einwandfreiem Zustand und liegen sie fest auf dem Dach? Bereits kleine abgebrochene Stellen, Risse und Verzerrungen in der Anordnung können dazu beitragen, dass undichte Stellen entstehen. Dringt erst einmal Wasser in das Dämmmaterial ein, dauert es mitunter nicht lange, bis sich Schimmel bildet.

Ebenso wichtig ist die Dachrinne. Sie muss regelmäßig von Laub und Dreck befreit werden, damit Regen- und Tauwasser ungehindert ablaufen können.

Solaranlagen, Antennen und Satellitenschüsseln feststellen

Prüfen Sie, ob Dachkonstruktionen wie Solaranlagen, Satellitenschüsseln und Antennen fest auf dem Dach montiert sind und sowohl Stürmen als auch Schneemassen trotzen können. Schnell können auch hier Folgeschäden auftreten, wenn Teile der Anlagen vom Dach brechen sollten.

Heizungsanlage checken

Insbesondere wenn es der erste Winter für das neue Haus oder die Wohnung ist, sollte darauf geachtet werden, dass die Heizungsanlage optimal eingestellt ist. Dazu sollten Sie in jedem Fall einen Heizungsfachmann zu Rate ziehen. Dieser checkt, ob die Vorlauftemperatur der Heizung zum geforderten Bedarf an Wärme passt. Ist die Heizung zu hoch eingestellt, so geht bereits im Vorfeld wertvolle Heizenergie verloren.

Generell gilt: in Wohnräumen sollte die Zimmertemperatur nicht unter 17 Grad fallen. Ebenso wichtig ist regelmäßiges Stoßlüften von ca. 5 bis ca. 10 Minuten. Auch wenn Sie einige Zeit im Winter verreisen und die Wohnung oder das Haus leer stehen, darf die Raumtemperatur nicht unter 16 Grad fallen, da sonst – selbst bei einer guten Wärmedämmung – die Gefahr der Auskühlung besteht.

Terrassen und Balkone von Schneewehen befreien

Ist der Schnee erst eingefallen, sammelt er sich in der Regel an und auf Terrassen, auf dem Balkon und an Hauswänden. Räumen Sie diese Schneewehen regelmäßig fort, da das einsetzende Tauwasser ansonsten in die Hauswände sickert und Feuchtigkeit in das Gemäuer eindringt.

Nicht vergessen: Schnee räumen ist Pflicht

Apropos Schnee: auch das Reinigen von Straßen und Gehwegen zum Haus und das Streuen von Salz zählt zu Ihren Aufgaben und rechtlich festgelegten Pflichten. Räumen und streuen Sie auf einer Breite von 2 Metern, damit zwei Personen ohne Gefahr aneinander vorbeigehen können.

Rutscht jemand auf „Ihrem“ Gehweg aus und verletzt sich ernsthaft, so kann er vom Hauseigentümer – von Ihnen – Schmerzensgeld fordern.

Ausnahmen davon bestehen nur, wenn die gestürzte Person Mitschuld trägt, wenn sie zum Beispiel mit hohen Absätzen über das Eis auf dem Gehsteig vor Ihrem Haus stöckelte oder als Freizeitsportler über glatte Stellen joggte. In jedem Fall ist es ratsam, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die entsprechende Schadensersatzansprüche sowie Prozesskosten im Ernstfall übernimmt.

Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch bei der Landesbauordnung Ihrer Stadt über die Gesetzeslage zum Schutz vor Dachlawinen. Insbesondere in Regionen Süddeutschlands ist das Anbringen von Schneegittern auf dem Dach Pflicht.

Lesen Sie mehr über Versicherungen für Immobilienkäufer.

Titelbild: pixabay

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