E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. Immer mehr Deutsche erwägen den Kauf eines entsprechenden E-Autos. Um den nachträglichen Einbau einer E-Ladestation am Stellplatz in der Tiefgarage zu vereinfachen, soll das Wohnungseigentums-Gesetz (WEG) geändert werden. Derzeit arbeitet eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern an einem entsprechenden Entwurf zur Gesetzesänderung. Darin geht es unter anderem um die Frage, wie viele Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft einem Antrag zum Einbau von privaten E-Ladestationen zustimmen müssen. Anders als bei gängigen Abstimmungsverfahren, soll nicht mehr die Zustimmung von jedem Eigentümer nötig sein.
Der Notar – unverzichtbar beim Immobilien-Kauf und der Beurkundung
Beim Immobilien-Kauf und -Verkauf hat der Notar die entscheidende und wichtigste Aufgabe: den Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien als neutrale, unabhängige Person zu beurkunden. Wie der Notar dem Käufer beim Erwerb seines neuen Eigenheims zur Seite steht – vorab und bei der Vertrags-Beurkundung und wie es sich mit der Notar-Gebühr verhält – ein Ratgeber:
Streit bei Baumängeln: Schlichtungsstellen vermitteln
Eigentlich sollte es ein Festtag sein: der Neubau ist fertig zum Bezug. Nicht jedem ist allerdings zum Feiern zumute, denn spätestens jetzt werden sie sichtbar und Teil des Alltags: Baumängel. Im Zuge der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren muss der Bauträger, bzw. das für diese Mängel verantwortliche Unternehmen, die Schäden beseitigen. Nicht jeder reagiert allerdings auf die Aufforderung dazu. Um langwierige und kostenintensive Gerichtsverhandlungen zu vermeiden, können Käufer in diesem Fall eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen.
Risikos in Eigentümergemeinschaften rechtzeitig erkennen
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, ist damit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Welche Pflichten damit verbunden sind, ist in der Teilungserklärung festgelegt. Zum Beispiel können Änderungen beim Gemeinschaftseigentum nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft sie beschließt. Die Teilungserklärung genau zu lesen und gegebenenfalls von einem Anwalt prüfen zu lassen, ist ratsam für jeden Immobilienkäufer. Denn es gibt WEGs, von denen man besser gleich die Finger lässt. Zum Glück lassen sich diese mit dem nötigen Know-how schnell erkennen.
Neues Vertragsrecht beim Bauträgerkauf
Ab dem 1. Januar 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Für Immobilienkäufer gibt es zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem aktuellen Recht. Das lässt sich auch aus der Tatsache schließen, dass Bauträgern empfohlen wird, so viele Neubauprojekte wie möglich noch in diesem Jahr zu veräußern. Lesen Sie, was Sie als Käufer ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in ihrem Bauvertrag erwarten dürfen.
Tipps und Tricks bei der Teilungserklärung
Vor dem Wohnungskauf das Kleingedruckte zu lesen lohnt in jedem Fall. Nicht nur beim „großen Kaufvertrag“, sondern auch bei allen Klauseln zu Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Hier einmal unbedacht etwas unterschrieben, kann viel Geld kosten. Deshalb lohnt es sich, Details der Teilungserklärung genau zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Spezialisten für Wohnungseigentumsrecht genau zu untersuchen.
Rechtliche Regelungen für Gemeinschaftsflächen
Eine On-Top-Terrasse für Parties oder das eigene Fitness-Studio im Mehrfamilienhaus – Shared Space, wie Gemeinschaftsflächen jetzt oft heißen, sind eine feine Sache. Stress gibt’s nur, wenn „Unbefugte“ sich Zutritt dazu verschaffen. Zwar ist in der Teilungserklärung festgelegt, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist, Regelungen für das Nutzen bzw. Betreten von Gemeinschafseigentum können jedoch von der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Bedarf geändert werden.
Immobilie kaufen im Erbbaurecht
Rund ums Grundbuch
Zum Kauf einer Immobilie gehört der Eintrag ins Grundbuch. Ohne geht beim Erwerb einer Immobilie – anders als in vielen europäischen Ländern – nichts in Deutschland. Der Eintrag kostet mitunter Zeit und einiges an Geld. In der Regel richtet sich die Höhe des Grundbucheintrags nach dem Kaufpreis der Immobilie.
Immobilien verschenken
Immer mehr Menschen entschließen sich dazu, ihre Eigentumswohnung(en) oder Ihr Haus bereits zu Lebzeiten an ihre Nächsten weiter zu geben. Schenken ist eine beliebte Alternative zum Vererben geworden, nicht zuletzt aus Steuergründen. Allerdings: auch das Verschenken von Immobilien hat Vor- und Nachteile und ganz so günstig ist diese Alternative auch nicht immer.