Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand 08.09.2025
Die neubaukompass AG ist bestrebt, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen und europäischen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.neubaukompass.de.
1. Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien
Diese Website wurde auf Grundlage der folgenden Standards geprüft:
- WCAG 2.1 – Level AA (Web Content Accessibility Guidelines)
- BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Deutschland
- EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen
Unsere Website erfüllt diese Standards weitestgehend.
2. Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir haben uns vorgenommen, Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten und setzen uns aktiv für eine barrierefreie digitale Teilhabe ein. Außerdem versuchen wir, Dinge möglichst einfach zu erklären. Dazu arbeiten wir auch mit Menschen, die sich mit Barrierefreiheit besonders gut auskennen.
Unser Ansatz umfasst:
- Kontinuierliche Prüfung unserer Website auf mögliche Barrieren
- Systematischen Abbau identifizierter Hindernisse
- Schulungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein barrierefreies Bewusstsein
- Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit
- Entwicklung neuer Funktionen mit Fokus auf Zugänglichkeit
3. Aktuelle Umsetzung
Es ist unser erklärtes Ziel, alle Inhalte und Funktionen frei von Barrieren anzubieten. Unsere Website erfüllt die genannten Standards bereits weitgehend. Dort, wo wir noch nicht vollständig barrierefrei sind, arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung.
4. Bereiche mit eingeschränkter Barrierefreiheit
Es gibt vereinzelt Bereiche und Informationen, die wir derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stellen können. Dies betrifft insbesondere historische Inhalte, die vor Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsvorschriften erstellt wurden. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Alle neuen Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards für Barrierefreiheit entwickelt.
5. Ihr Feedback ist uns wichtig
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.neubaukompass.de aufgefallen? Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür gerne den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.
Kontaktmöglichkeiten:
- Post: neubau kompass AG, Invalidenstraße 65, 10557 Berlin
- E-Mail: info@neubaukompass.de
- Fax: +49 (0)89 4520672-11
6. Zuständige Aufsichtsbehörde
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz: MLBF) in Magdeburg nimmt zum 28. Juni 2025 als neue gemeinsame Stelle aller Bundesländer ihre Arbeit auf.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungenc/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 567 4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.