Der Notar – unverzichtbar beim Immobilien-Kauf und der Beurkundung

Der Notar – unverzichtbar beim Immobilien-Kauf und der Beurkundung

Beim Immobilien-Kauf und -Verkauf hat der Notar die entscheidende und wichtigste Aufgabe: den Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien als neutrale, unabhängige Person zu beurkunden. Wie der Notar dem Käufer beim Erwerb seines neuen Eigenheims zur Seite steht – vorab und bei der Vertrags-Beurkundung und wie es sich mit der Notar-Gebühr verhält – ein Ratgeber:

Der Notar ist unabhängig

Die Bundesnotarordnung regelt in § 1 das Wesen und die Aufgaben des Notars:

Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt. Das bedeutet, dass ein privat geschlossener Immobilien-Kaufvertrag ohne Notar unwirksam ist.

Einen Notar definiert der Duden als einen Juristen, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften vornimmt. Eine wesentliche Aufgabe eines Notars ist demzufolge, als unabhängige Person dem Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag zu beurkunden, zum Beispiel einen Immobilien- Kaufvertrag, mit deren Beurkundung des Notars die Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer als neuen Besitzer des Eigenheims übergeht.

Beurkundung: das passiert davor

Bevor die Immobilie vom Verkäufer auf den neuen Eigentümer übergeht, gibt es zwischen beiden Vertragsparteien viel zu besprechen, das fängt schon beim Kaufpreis an, auf den sich beide Seiten einigen müssen. Außerdem muss zum Beispiel die Bezugsfertigkeit vereinbart werden. Auch ist zu klären, in welchem Zustand die Immobilie ist, die an den neuen Besitzer übergeht.

Daraufhin einigen sich der Käufer und Verkäufer auf einen Notar, der den Kaufvertrag der Immobilie vorbereitet. Durch den Grundbuchauszug über die Immobilie verschafft sich der Notar einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse, über eventuell bestehende Belastungen und Hindernisse, die der Vertrags-Durchführung im Wege stehen könnten.

Die Kaufvertrags-Beurkundung

Steht die Beurkundung des Immobilien-Kaufvertrags bevor, kommen beide Vertragsparteien – Käufer und Verkäufer – im Notariat zusammen. Für die Beurkundung des Immobilien-Kaufvertrags liest der Notar den Vertrag vollständig vor, Wort für Wort.

Darüber hinaus erklärt der Notar den Inhalt des Kaufvertrags und klärt über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäfts auf. Bei der Beurkundungs-Verhandlung kann sowohl der Käufer der Immobilie als auch der Verkäufer Unklarheiten ansprechen. Die Aufgabe des Notars ist es, die Fragen beider Vertragsparteien zu beantworten.

Gibt es Änderungswünsche, können diese noch in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Schlussendlich unterschreibt der Käufer, der Verkäufer und der Notar als neutrale Person zwischen beiden Vertragsparteien die Urkunde. Falls dem Notar bereits die Informationen über die Grundschuld vorliegen, kann dieser nach der Beurkung des Kaufvertrags ebenfalls die Grundschuld beurkunden.

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags

Nachdem der Immobilien-Kaufvertrag unterschrieben ist, hat der Notar im Nachgang die Aufgabe, für den reibungslosen Vollzug des Kaufvertrags zu sorgen. Währenddessen können sich die Käufer und Verkäufer beispielsweise mit dem Umzug beschäftigen. Der Notar fordert Genehmigungen und Erklärungen von Behörden ein und übernimmt den Schriftverkehr mit dem Gericht und dem Grundbuchamt. Darüber hinaus ist eine Anzeige beim Finanzamt durch den Notar erforderlich.

Kommt der Notar zu dem Schluss, dass dem Immobilien-Erwerb nichts im Wege steht, teilt er dem Käufer mit, dass dieser den Kaufpreis begleichen kann. Hat der Käufer bezahlt, beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung. Zum Abschluss informiert der Notar den Käufer, dass dieser der neue Eigentümer der Immobilie ist. Somit darf der Käufer seine neu erworbene Immobilie nun als sein Eigenheim bezeichnen.

Gut zu wissen: die Notar-Gebühr

Die Gebühren für einen Notar erheben sich nach einem sozialen Gebührensystem, das gesetzlich geregelt ist, informiert der Bayerische Notarverein e. V. Die Notar-Gebühr richtet sich ausschließlich nach dem Wert der Immobilie. Das bedeutet, dass derselbe Immobilien-Kaufvertrag – egal bei welchem Notar – immer gleich viel kostet. Die Notar-Gebühren, die auf den Käufer und Verkäufer zukommen, können die Vertragsparteien bereits vorab beim Notar erfragen.

Nach wie vor ist die eigene Immobilie eine der besten Geldanlagen, ob zum Selbstbezug oder als Immobilien-Kapitalanlage. Hier finden Sie Tipps für mehr Budget beim Immobilienkauf.

Titelbild: Pixabay


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