Ist die Vermittlungstätigkeit des Maklers erfolgreich, so fällt eine Courtage oder Provision an. Je nach Region ist diese unterschiedlich hoch. Aber damit die Provision oder Maklercourtage überhaupt zum Tragen kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Üblich für Provision und Courtage sind in der Regel 3 % zzgl. Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis. Allerdings fällt die Provision je nach Bundesland (oder auch dem jeweiligen Bauprojekt und den Marktkonditionen der entsprechenden Region) unterschiedlich aus. Courtagen von weit über 3 Prozent bis hin zu 6 Prozent sind deshalb insbesondere in aufstrebenden Metropolen keine Seltenheit. Des Weiteren sind individuelle Absprachen zwischen Käufer und Makler hinsichtlich der Höhe der Provision möglich.
Der Vermittlungsvertrag
Damit ein Makler die Provision oder Zahlung erhält, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss ein Maklervertrag zustande kommen
- Der Makler hat das entsprechende Objekt vermittelt
- Der Hauptvertrag kommt zustande
- Der Makler hat zum Zustandekommen des Hauptvertrages beigetragen
Praxistipp
Unterschreiben Sie keinen Vermittlungsvertrag, bei dem Provision oder Courtage bei Nachweis oder Abschluss des Vertrages bereits fällig werden. Achten Sie also darauf, dass die Courtage wirklich erst bei Durchführung des Hauptvertrages zustande kommt. Anderenfalls haben Sie die Courtage bezahlt und es kommt – aus welchem Grund auch immer – der Hauptvertrag nicht zustande. Dann ist die Provision gezahlt und die Leistung bleibt aus. Kein seltener Fall.
Die Maklergebühren gehören zu den üblichen Nebenkosten beim Kauf einer Neubau-Immobilie. Lesen Sie mehr über Nebenkosten beim Immobilienerwewerb.
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