Die Verwaltung des Wohnungseigentums erfolgt im Regelfall durch einen Hausverwalter. Dieser wird von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt, für eine Dauer von höchstens fünf Jahren. Bei der Neugründung von Wohnungseigentum ist Bestellfrist für den Verwalter auf maximal drei Jahre begrenzt worden. Dies macht vor allem deshalb Sinn, da bei Neubau-Immobilien die Auswahl des ersten Hausverwalters meistens durch den Bauträger selbst erfolgt und noch nicht durch die (neuen) Wohnungseigentümer.
Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters werden im Verwaltervertrag geregelt, insbesondere auch das Honorar des Verwalters.
Der Hausverwalter kümmert sich um alle Belange der Eigentümergemeinschaft, wie die Durchführung der von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, usw. Die Qualität des Hausverwalters spielt eine wesentliche Rolle für den Werterhalt des Eigentums – ein Faktor der meistens unterschätzt wird! Selbst in der einschlägigen Literatur rund um Wohn-Immobilien findet sich nur wenig zu diesem Thema.
Immobilien-Interessenten investieren – berechtigterweise – viel Zeit und Energie in die Auswahl des „richtigen“ Bauträgers – das Thema „Hausverwaltung“ taucht für die meisten Immobilien-Besitzer erst dann auf dem Radarschirm auf, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Wohnanlage über Jahre oder gar Jahrzehnte heruntergewirtschaftet worden ist.
Ob das Gemeinschaftseigentum auch nach zehn oder fünfzehn Jahren noch technisch in Ordnung und gut gepflegt ist, hängt zum Großteil von der Qualität der Hausverwaltung ab. Wer hier an jemandem gerät, der nur Dienst nach Vorschrift macht oder das ganze eher als Hobby betreibt, wird zu einem späteren Zeitung hierfür die Quittung bekommen: Ein Weiterverkauf oder eine Vermietung des wird nur mit entsprechenden Abschlägen möglich sein. Denn eine schlecht gepflegte und heruntergekommene Wohnanlage erkennt selbst der Laie auf dem ersten Blick!
Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Bauträger, welche Hausverwaltung er „ausgesucht“ hat. Lassen Sie sich vom Hausverwalter dann entsprechende Referenzen und nennen und nehmen Sie die entsprechende Objekte dann selbst in Augenschein – oftmals sind schon wild überkritzelte Klingelschildchen oder ein verdreckter Eingangsbereich ein erstes Indiz dafür, dass man es bei der Bewirtschaftung des Objekts nicht so genau nimmt.
Fein raus an dieser Stelle der Käufer eines Einzelhauses. Hier gibt es keine Eigentümergemeinschaft und damit auch keine entsprechenden Konflikte. Die Verwaltung erledigt der Hausherr selbst, nach eigenen Vorstellungen.