In zahlreichen Ballungsräumen hierzulande werden Wohnungsgrundstücke knapp. In Folge rücken immer öfter Grundstücke, die im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, in den Fokus. Nachfolgend lesen Sie, was das Erbbaurecht besagt und was Sie beachten müssen, wenn Sie sich dafür entscheiden.
Das Erbbaurecht stammt aus dem Jahr 1919. Die rechtliche Grundlage bildet das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG). Das Verfahren ist auch unter dem Begriff „Erbpacht“ bekannt. Beim Erbbaurecht geht es darum, dass jemand die Berechtigung erwirbt, auf einem fremden Grundstück eine Immobilie zu errichten oder zu besitzen. Das heißt, diese Person erwirbt die Immobilie, jedoch nicht das Grundstück, auf welchem sie sich befindet. Um den entsprechenden Grund und Boden nutzen zu dürfen, muss an den Besitzer ein entsprechender Erbbauzins errichtet werden. Dieser kann einmalig gezahlt werden, monatlich oder jährlich. Die Konditionen sind im entsprechenden Erbbaurechts-Vertrag festgelegt. Dieser wird notariell beurkundet.
Ein Vorteil dieser Art des Immobilienerwerbs liegt auf der Hand: es ist zunächst wesentlich günstiger, „nur“ die Immobilie zu erwerben und nicht das dazu gehörige Grundstück. Gerade Käufer mit mittleren Einkommen interessieren sich deshalb oft für einen Kauf mit Erbbaurecht. Allerdings muss man bei dieser Art des Immobilienkaufs auch Risiken in Betracht ziehen.
Nach Ablauf geht Immobilie an Grundstücksbesitzer
Das Erbbaurecht ist auf eine Zeitspanne festgelegt. Es läuft meist zwischen 60 bis 99 Jahre. Eine Verlängerung der Zeitspanne ist möglich und wird individuell zwischen den Parteien verhandelt. Nach Ablauf der Frist geht die Immobilie in den Besitz des Grundstückseigentümers über, der dafür eine entsprechende Entschädigung zahlt.
Risiken beim Erbbaurecht
Zunächst ist der Erwerb einer Immobilie, deren Grundstück dem Erbbaurecht unterliegt, bei Weitem kostengünstiger als beim „Komplettpaket“. Betrachtet man den Kostenfaktor jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg, lässt sich sagen, dass ein Kauf mit Erbbaurecht nicht immer günstiger sein muss. Beim kreditfinanzierten Wohnungskauf sind nach Tilgung des Kredits keine weiteren Ratenzahlungen fällig. Anders beim Erbbaurecht: hier zahlen Sie weiter, theoretisch sogar bis zu 99 Jahre lang. Die Höhe des Erbbauzinses kann vom Eigentümer des Grundstücks in den Folgejahren angepasst werden. Langfristig gestaltet sich damit der Erwerb einer Immobilie im Erbbaurecht als kostenintensiver als ein herkömmlicher Kauf.
Ein weiteres Risiko liegt im Verkauf: Immobilien im Erbbaurecht lassen sich später nicht so leicht veräußern wie Häuser auf eigenem Grund und Boden. Wenn Sie Ihre Immobilie vor Ablauf der Frist verkaufen möchten, beachten Sie: Der Grundstücksbesitzer verfügt über das Vorkaufsrecht. Und Sie brauchen in jedem Fall seine Zustimmung zu einem frühzeitigen Verkauf. Sie sind also weniger frei, Ihr Wohneigentum zu verkaufen als jemand, dessen Immobilie auf eigenem Boden steht.
Hier gibt es Grundstücke im Erbbaurecht:
Äußerst selten vergeben Privatpersonen Grundstücke im Erbbaurecht. Die meisten Grundstücke erhalten Sie von Kirchen oder Kommunen. Manchmal auch von Stiftungen. Auf dem neubau kompass finden Sie von Zeit zu Zeit Neubau-Immobilien, deren Grundstücke im Erbbaurecht vergeben werden. Dies ist in der Objektbeschreibung der jeweiligen Seiten hervorgehoben.
Vor-und Nachteile Erbbaurecht
- Oft zunächst weitaus niedrigere Kosten beim Erwerb der Immobilie
- Langfristig evtl. höhere Kosten als bei kreditfinanziertem Kauf
- Immobilien sind im Anschluss oft schwieriger zu verkaufen
Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen. Lesen Sie, welche Angaben noch im Grundbuch zu finden sind.
Unser Titelbild stammt aus dem Neubauvorhaben „Eigentumswohnungen-Sportplatz-Quartier Tornesch“ von der Grundstücksgesellschaft Manke GmbH & Co. KG