Du möchtest wissen, welche Förderprogramme dich beim Immobilienkauf unterstützen? Hier findest du alle Antworten auf einen Blick! Von Baden-Württemberg bis Thüringen: Dieser Post informiert dich über die für dich geltenden Förderungen in deinem Bundesland.
- Baden-Württemberg: BW-Z15-Darlehen für Eltern und Alleinerziehende
- Bayern: 2 Förderprogramme und 30 Prozent Fördermittel bei Neubaukauf
- Berlin: 100-Prozent-Finanzierungen in Kombination mit KfW-Darlehen
- Brandenburg: Grundförderung inkl. zinsfreiem Darlehen und Zuschuss
- Bremen: Großzügiger Zuschuss für Eltern und spezielle Förderprogramme für Neubaukredite
- Hamburg: Förderungen für jeden – mit und ohne Einkommensgrenzen
- Hessen: Zinsgünstige und nachrangige Unterstützung – das Hessen-Darlehen Neubau
- Mecklenburg-Vorpommern: Förderung für Smarthome und integrierte Elektromobilität, nicht aber Förderprogramme für Neubaukauf
- Niedersachsen: Eigentumsförderung deckt sehr vieles ab
- Nordrhein-Westfalen: Für jeden Förderprogramme dabei – bei geringem bis hohem Einkommen
- Rheinland-Pfalz: Freie Wohnraumförderung möglich
- Saarland: Basis-Förderung und Sonderprogramm für Neubauten
- Sachsen: Von Wohneigentum ländlicher Raum bis hin zum Familienwohnen
- Sachsen-Anhalt: IB-Wohneigentumsprogramm unterstützt beim Neubaukauf
- Schleswig-Holstein: Fünf Förderprogramme für private Immobilienkäufer
- Thüringen: Neue private Wohnraumförderung beschäftigt politische Entscheidungsträger
- Fazit: Welches Bundesland schneidet beim Vergleich der Förderprogramme am besten ab?
Bundesweit steht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der Seite von Immobilienkäufern. Darüber hinaus hat jedes Bundesland seine eigenen finanziellen Förderprogramme. Der Vorteil: niedrige bis gar keine Zinssätze, lange Laufzeiten und durchaus auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von Baden-Württemberg bis Thüringen – entdecke in diesem Artikel, ob du Wohneigentumsförderungen speziell in deinem Bundesland abrufen kannst und wie vielfältig diese sind. Der Blick in die Unterstützungsangebote lohnt sich – vielleicht ist auch für dich das Passende dabei.
Wohneigentum hat viele Vorteile, unabhängig davon, ob du es als Kapitalanlage, Altersvorsorge oder exklusives Familiendomizil beanspruchen. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten auch die staatlichen Kreditinstitute der einzelnen Bundesländer verbilligte Zinsdarlehen und Zuschüsse bei der Finanzierung deiner Immobilie. Diese Fördergelder bzw. Förderprogramme können sogar ggf. mit bundesweiten KfW-Förder-Bausteinen kombiniert werden. Die unterschiedlich ausgeprägte Immobilienkauf-Unterstützung der jeweiligen Bundesländer richtet sich in den meisten Fällen nach Einkommensgrenzen sowie selbst definierten weiteren Förder-Zugangsvoraussetzungen.
Baden-Württemberg: BW-Z15-Darlehen für Eltern und Alleinerziehende
Die Eigenheimquote in Baden-Württemberg ist, verglichen mit anderen Bundesländern, relativ hoch. Die Häuslebauer im Ländle arbeiten fleißig für den Immobilienerwerb und damit auch für den eigenen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge. Das Land und die Staatsbank L-Bank bieten in diesem Rahmen eine Wohneigentumsförderung für junge Familien, Alleinerziehende und auch Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen an, das sogenannte BW-Z15-Darlehen, für den Kauf, Bau oder die Erweiterung einer Immobilie. Z15 im Titel bedeutet, dass der Sollzinssatz für 15 Jahre festgeschrieben ist.
Die essentielle Zugangsvoraussetzung zum zinsverbilligten Darlehen lautet: Künftige Inanspruchnehmer haben mindestens ein minderjähriges Kind oder erwarten als junges Paar oder Alleinerziehende in den kommenden 6 Monaten Nachwuchs. Zudem verfügen die Eltern noch über kein Eigentum, das ihrem Familienleben angemessen ist, und halten die dafür festgelegte Einkommensgrenze ein. Übersteigt Ihr Haushaltseinkommen diese Vorgaben, können Interessenten auch versuchen, z.B. die Förderzusage für das Darlehensprogramm Wohnen mit Kind zu erhalten. Oder Ihnen sagt die Finanzierung Familienzuwachs zu.
Was das Z15-Darlehen betrifft: Je mehr Kinder die Begünstigten haben, desto größer fällt das Fördervolumen der L-Bank aus. Außerdem sollten die Darlehensnehmer die finanzierte Immobilie selbst nutzen, also dort einziehen und leben. Die energetische Mindestanforderung „Neubaustandard Plus“ ist für die Förderung Pflicht. Im Neubaubereich werden nur selbstgenutzte Immobilien gefördert, die bis zu 4 Jahre alt sind und ggf. über ein Grundstück und eine Außenanlage verfügen. Weitere Informationen zu den Z15-Fördervoraussetzungen findest du auf der Website der L-Bank – oder probiere doch einfach den Finanzierungsrechner der L-Bank aus.
Zudem bietet Baden-Württemberg auch Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude, z.B. mit dem Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie oder Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik.
Bayern: 2 Förderprogramme und 30 Prozent Fördermittel bei Neubaukauf
Der Freistaat Bayern und die BayernLabo bieten gute Förderprogramme an, um Eigentum zu erwerben – auch dank des Wohnbau-Boosters Bayern. Immobilienkäufer profitieren jetzt von 2 staatlichen Fördermöglichkeiten.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm bietet dir ein befristetes zinsverbilligtes Darlehen bis zu 30 % der förderfähigen Kosten zur Finanzierung deines Kaufs eines Neubaus. Hast du Kinder? Dann wird dir zusätzlich für jeden Nachwuchs ein Zuschuss von 7.500 Euro geschenkt. Dies gilt auch, wenn du bei Antragstellung schwanger bist. Darüber hinaus wird beim Ersatzneubau, wenn das gekaufte Haus durch einen Neubau ersetzt wird, ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (bis max. 50.000 €) gewährt.
Das Bayern-Darlehen, auch Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm genannt, gewährt bis zu einem Drittel der Gesamtkosten deines Immobilien-Kaufpreises. Bedingung für die Gewährung eines befristet zinsverbilligten Förderdarlehens ist allerdings, dass das betreffende Neubauprojekt künftig selbst genutzt wird. Beim Ersterwerb eines Zweifamilienhauses kann daher nur die Wohnung in die Berechnung aufgenommen werden, in der der Antragsteller auch selbst einziehen bzw. leben wird. Das Bayern-Darlehen unterstützt außerdem die Erweiterung oder Veränderung von bestehendem Wohnraum. Ob du generell förderfähig sind und bayerische Förderprogramme infrage kommen, erfährst du durch einen ersten Check auf dem Portal Mini-Förderlotse.
Mit dem Bayern-Darlehen hilft der Freistaat Bayern vor allem Familien mit niedrigem bis mittlerem Haushaltseinkommen, denn er verbilligt den Darlehenszins um 3,0 %. Informationen zu den neuen, angehobenen Einkommensgrenzen, um die eigene Förderfähigkeit zu ermitteln, findest du direkt bei der BayernLabo. Zusätzlich kann noch das Bayern-Darlehen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kombiniert werden, um noch ein zinsverbilligtes Darlehen von maximal 100.000 € zu erhalten.
Berlin: 100-Prozent-Finanzierungen in Kombination mit KfW-Darlehen
Wer den angespannten Mietmarkt mit ständigen Mietsteigerungen in Berlin umgehen und endlich in ein Eigentum oder seine Kapitalanlage investieren will, sollte sich zunächst dem Angebot vielversprechender Förderprogramme der Investitionsbank Berlin (IBB) widmen. Gerade für den Bereich Neubau und Immobilienkauf gibt es ein umfangreiches Angebot an Fördermöglichkeiten – mit zum Teil durchgereichten KfW-Förderungen: allein für selbstgenutzten Wohnraum (Eigenheim) sind es 7 Förderprogramme, 3 davon sind Landesförderprogramme. 10 Förderprogramme gibt es für den vermieteten Wohnraum (Kapitalanlage), dabei sind 7 von ihnen landesspezifische IBB-Förderprogramme.
Die IBB setzt bei ihren Vorhaben hauptsächlich auf die Kombination eigener Finanzierungsmodelle mit KfW-Förderdarlehen, wodurch – andernorts eher selten, hier aber der Fall – bis zu 100-Prozent-Finanzierungen für Neubaukauf und Modernisierung zu relativ niedrigen Zinssätzen ermöglicht werden.
Nehmen wir also an, du möchtest für 330.000 Euro ein Haus kaufen, dann springt das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124) mit 100.000 € und das IBB Förderergänzungsdarlehen (FED) mit 230.000 € ein. Damit wäre dein Finanzierungsbedarf dank z.B. einer Monatsrate von 1.671,83 € für die nächsten 25-28 Jahre bei einem Zinssatz zwischen 3,74 % und 3,82 % gedeckt. Egal ob als Single, Paar oder Familie, hier in Berlin kann jeder beim Immobilienkauf von der IBB gefördert werden.
Die IBB besteht bei der Absicherung der Förderdarlehen nicht auf die erste Stelle im Grundbuch, sondern begnügt sich mit der zweiten. Aus Sicht der Bank bilden diese Förderdarlehen eine Art Eigenkapitalersatz, was zu deutlich besseren Zinskonditionen führen kann.
Interessant für Neubaukäufer sind darüber hinaus das IBB Förderergänzungsdarlehen um etwaige Finanzierungslücken zu schließen, sowie das von der IBB durchgeleitete KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124) für einen zinsgünstigen Immobilienkauf bis zu 100.000 €, der Selbstnutzern in Berlin zugute kommt. Auch Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) kann in die Finanzierung integriert werden. Entdecke online mit dem Finanzierungsrechner, inwieweit dein Immobilien-Plan IBB-förderfähig wäre.
Brandenburg: Grundförderung inkl. zinsfreiem Darlehen und Zuschuss
Die ILB fördert den Erwerb von Neubau und den Immobilien-Ausbau – und zwar mit der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum vom 12. Februar 2024 (WohneigentumsförderR). Die Grundförderung wurde 2024 deutlich angehoben (damals 60.000 €), gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und ist jetzt verfügbar als zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 € mit einem zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 30.000 €, der helfen soll, die heutzutage gestiegenen energetischen Investitionskosten mit abzufedern. Darüber hinaus gibt es pro Kind 5.000 € Zuschuss. Laut Ingrid Mattern, Pressesprecherin der Investitionsbank des Landes Brandenburg, wird bei Bedarf ebenfalls eine Zusatzförderung als 5.000 €-Darlehen gewährt.
Bei der Wohneigentumsförderung gelten aktuell folgende Netto-Jahreseinkommen-Grenzen, die durch das Brandenburger Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) festgelegt wurden: Für Singles beträgt dieses anrechenbare Gesamteinkommen 37.000 €, für Paare bzw. Zwei-Personen-Haushalte 52.000 € sowie für jede weitere zum Haushalt zählende Person 11.600 €, so Ingrid Mattern auf neubau-kompass-Nachfrage.
Geringverdiener, deren Haushalts-Netto-Einkommen die vom BbgWoFG festgelegten Einkommensgrenzen um maximal 20 % überschreitet, können einen 10.000 €-Zuschuss für geringere Einkünfte von der ILB erhalten. Darüber hinaus gibt es weitere Zusatzförderungen von jeweils bis zu 10.000 € Förderdarlehen bei Denkmalobjekten, bodenarchäologischen Maßnahmen oder besonderen baulichen Maßnahmen wegen Schwerbehinderung, erläutert Ingrid Mattern.
Neben der Einhaltung von entsprechenden Einkommensvoraussetzungen sind grundsätzlich bei allen Fördertatbeständen 15 % Eigenleistung zu erbringen, unterstreicht Ingrid Mattern. „Und je nach Fördertatbestand ist die Förderung nur in bestimmten Gebietskulissen möglich. Das heißt, dass Neubau bzw. Ersterwerb nur in innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, in Vorranggebieten Wohnen, teilweise in Konsolidierungsgebieten sowie im Geltungsbereich von Bebauungsplänen nach § 13 a oder 13 B BauGB gefördert werden”, betont die ILB-Pressesprecherin.
Auch bei der nachhaltigen Modernisierung von vorhandenem selbst genutzten Wohneigentum, sind verschiedene Anforderungen einzuhalten, z.B. müssen die Eigenheime vor dem 1. Oktober 2009 errichtet worden sein. Mit dem „Förderrechner – Selbst genutztes Wohneigentum“ ermittelst du, inwiefern du von der WohneigentümerförderR der ILB bei Ihrem Immobilienerwerb profitieren kannst.
Investoren, die unmittelbar nach dem Immobilienkauf an Selbstnutzer verkaufen möchten, wird die Anschubfinanzierung der ILB empfohlen.
Bremen: Großzügiger Zuschuss für Eltern und spezielle Förderprogramme für Neubaukredite
Obwohl die Freie Hansestadt Bremen zu den kleineren Bundesländern gehört, bietet sie in Kooperation mit der Bremer Aufbau-Bank (BAB) doch einige Förderprogramme rund um den Neubau und die Modernisierung an. Zunächst einmal gewährt der Stadtstaat Bremen mit der BAB den sogenannten Eigenheimzuschuss in Höhe von 15.000 €, eine einmalige Zahlung an neue Wohneigentümer. Das Bundesland unterstützt hierbei ausschließlich das Ziel des selbstgenutzten Wohneigentums. Gefördert werden Familien (auch Patchwork-Familien) und Alleinerziehende, die noch kein Wohneigentum besitzen, dafür aber mindestens ein minderjähriges Kind haben oder gerade schwanger sind.
Bei dem staatlichen Bonus handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nur vollständig zurückgezahlt werden muss, wenn du das Wohneigentum vor Ablauf von fünf Jahren vermietest oder verkaufst. An selbstnutzende Neubaukäufer ist darüber hinaus die staatliche Erwartung an deren gewählte Energieeffizienz geknüpft: Diese sollte dem Effizienzhaus 55 entsprechen. Das Programm begünstigt den Kauf von Einfamilien- und Reihenhäusern, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen sowie umgenutzten Gewerbeimmobilien.
Darüber hinaus unterstützt die BAB weitere private Finanzierungsvorhaben rund um den Immobilienkauf in Bremen.
Entdecke, ob du förderfähig bist, mithilfe der Bremer Förderlotsen – im Rahmen eines unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermins.
Hamburg: Förderungen für jeden – mit und ohne Einkommensgrenzen
In der Freien Hansestadt Hamburg gibt es vielfältige Förderprogramme rund um den Kauf von Immobilien sowie deren Modernisierung, insbesondere auf energetische Weise.
Als nachrangige Ergänzung deines Bankdarlehens bietet die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) künftigen Eigennutzern von Neubauten das IFB-Eigenheimdarlehen für 15 Jahre zum relativ guten Zinssatz von 2 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 €.
Dieses Angebot kommt Personen zuteil, die gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten: 75.000 € beim Ein-Personen-Haushalt und 100.000 € beim Zwei-Personen-Haushalt. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Grenze um jeweils 20.000 €.
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit stellt die IFB-Eigenheimförderung für große Familien dar. Wenn du 3 oder mehr Kinder hast oder eine Schwerbehinderung von mindestens 80 % vorliegt, wird dir die Förderung beim Kauf eines selbstgenutzten Neubau-Wohneigentums in Aussicht gestellt. Dein Haushalts-Gesamteinkommen darf die Einkommensgrenzen um bis zu 100 % überschreiten. Die IFB gewährt dir dann ein zinsgünstiges Darlehen, das in den ersten 15 Jahren festgeschrieben ist. Allerdings sollte die Eigenleistung 10-20 % der Gesamtkosten betragen.
Lukrativ für viele Immobilieninteressenten ist sicherlich auch das IFB-Ergänzungsdarlehen. Jeder kann hierbei sein Glück versuchen, unabhängig vom privaten Status und finanziellen Einkommen, und eine Förderung für maximal 100.000 € inkl. 10- bis 15-jähriger Zinsbindung beantragen. Der Zinssatz wird durch die gegenwärtige Entwicklung des Kapitalmarktes bestimmt. Einzige bindende Voraussetzung: Das Darlehen richtet sich an künftige Selbstnutzer der jeweiligen Immobilie. Außerdem handelt es sich um eine IFB-Ergänzung zum bestehenden Immobiliendarlehen beim Kreditinstitut deiner Wahl.
Hessen: Zinsgünstige und nachrangige Unterstützung – das Hessen-Darlehen Neubau
Allein 18 Förderprogramme rund um die Schaffung von Wohnraum hält das Land Hessen und seine Förderbank WIBank bereit. Hervorzuheben ist dabei das sogenannte Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie). Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) bietet ein zinsgünstiges Darlehen mit einem effektiven Zinssatz von 0,68 %, einer 20-jährigen Zinsfestschreibung und einem nachrangigen Eintrag ins Grundbuch. Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind jederzeit in selbst gewählter Höhe möglich; diese variiert zwischen 160.000 und 200.000 €.
Wer den Effizienzhausstandard 40 einhält oder sogar noch übertrifft, bekommt zusätzlich 20.000 € Darlehen bewilligt. Förderanträge werden bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht. Erste Kontaktmöglichkeiten bestehen auch telefonisch.
Förderberechtigt sind Haushalte mit und ohne Kinder sowie gemeinschaftliche Wohnprojekte. Darüber hinaus werden 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital vorausgesetzt. Eine weitere Bedingung sind die Jahresbrutto-Einkommensgrenzen: ca. 40.573 € pro Jahr (Ein-Personen-Haushalt) und 67.419 € pro Jahr (Zwei-Personen-Haushalt). Für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt erhöht sich dieser Bruttobetrag um 13.424 €. Der zusätzliche Erhöhungsbetrag für jedes Kind ist 1.190 €. Doch teste selbst, welche Fördermöglichkeiten du hast, mit dem Förderrechner Neubau der WIBank.
Ob Energetische Förderung HEG oder die Energetische Modernisierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), – die Förderbank Hessen stellt zahlreiche Förderprogramme bereit und unterstützt den Kauf sowie den Umbau rund um die Schaffung klimafreundlichen Wohnraums. Selbst bei der Finanzierung von Photovoltaikanlagen greift sie privaten Investoren, die die Immobilie selbst bewohnen, unter die Arme.
Mecklenburg-Vorpommern: Förderung für Smarthome und integrierte Elektromobilität, nicht aber Förderprogramme für Neubaukauf
Momentan unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht den privaten Erwerb von Immobilien, jedoch die Modernisierung von privatem Wohnraum, betont Marie Boywitt, Pressesprecherin des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, auf neubau-kompass-Nachfrage.
Förderfähig sind demnach weiterhin der Einbau von Smarthome-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität, so Marie Boywitt.
Niedersachsen: Eigentumsförderung deckt sehr vieles ab
Eine Menge Förderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum sowie auch die Schaffung von Mietwohnungen bietet das Bundesland Niedersachsen. In Kooperation mit der NBank unterstützt Niedersachsen im Rahmen seiner Eigentumsförderung.
Gefördert werden u.a. der Erwerb von Neubau und die (energetische) Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum – entweder durch ein zinsgünstiges Darlehen oder nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bedingung ist, dass die landesspezifische Einkommensgrenze eingehalten wird und ein Unter-15-jähriges Kind oder ein Mensch mit Behinderungen zum geförderten Haushalt zählt.
Ein Stück weit Eigenverantwortung bleibt für die Niedersachsen, denn die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) springt nicht mit 100-Prozent-Finanzierungen Ihrer Traumimmobilie ein. Wer Eigentum erwirbt, sollte in der Regel 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital mitbringen, wobei auch Eigenleistungen anrechenbar sind. Ferner sollten Antragsteller, die einen Neubau realisieren, für die Errichtung ihres Eigenheims bereits vorher ein geeignetes Baugrundstück besitzen. Energetische Modernisierungen sollten sich am Niveau eines Effizienzhauses 100 orientieren.
Gefördert wird mit anfänglich zinslosem Darlehen – beim Neubau bis zu 50.000 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem zum Haushalt gehörenden Kind oder Menschen mit Behinderung um jeweils 5.000 Euro. Außerdem gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 2.000 € für jedes Kind und jeden Menschen mit Handicap, die zum betreffenden Haushalt gehören. Eine Familie mit 2 Kindern und einem behinderten Familienmitglied hätte dann ein Darlehen von 65.000 € sowie einen 6.000-€-Zuschuss. Geholfen wird auch, wenn eine (energetische) Modernisierung ansteht; es werden hierbei bis zu 85 % der Gesamtkosten gefördert, allerdings nicht mehr als 50.000 €.
Weitaus mehr finanzielle Ressourcen für den Erwerb oder Bau seines Eigenheims sind möglich, wenn auf die Landesbürgschaft zurückgegriffen wird. Diese spezielle Förderung ermöglicht die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung als nachrangiges Darlehen. Einmalig werden 2 % des verbürgten Darlehens entrichtet; die Höhe von Landesbürgschaften liegt bei mindestens 5.000 €. Der Vorteil hierbei ist, dass sowohl selbstgenutzter als auch vermieteter Wohnraum gefördert werden. Du kannst hierbei das freiwerdende Geld zudem für die (z.B. altersgerechte oder energetische) Modernisierung deines Domizils verwenden oder für die Anschlussfinanzierung eines verbürgten Darlehens, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Es gibt noch zahlreiche weitere Förderprogramme der NBank zur Schaffung von Wohnraum.
Nordrhein-Westfalen: Für jeden Förderprogramme dabei – bei geringem bis hohem Einkommen
Dem Traum vom Eigenheim bringt auch die NRW.BANK im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen ein Stück weit näher. Privatpersonen mit geringem bis mittleren Einkommen, die sich einen Neubau anschaffen und die Immobilie selbst bewohnen möchten, können begünstigt werden, wenn sie die festgelegten Einkommensgrenzen erfüllen.
Entscheidend bei der Berechnung der Förderfähigkeit ist der eigene monatliche Nettobetrag, nach Abzug aller Zahlungsverpflichtungen. Singles dürfen demnach monatlich bis zu 970 € übrig haben; Paaren bzw. Zwei-Personen-Haushalten sollten maximal 1240 € pro Monat verbleiben. Für jede weitere zum Haushalt dazugehörende Person erhöhen sich diese Einkommensgrenzen um jeweils 320 Euro.
Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit zur Förderung für Modernisierung von Wohnraum, u.a. bei Um-, Aus- oder Anbauten sowie klimafreundliche Verbesserungen im und am Gebäude. Auch hierbei entscheiden Einkommensgrenzen.
Das Einkommen ist auch bei der Wohnraumförderung für Privateigentum ausschlaggebend. Diese Förderrichtlinie richtet sich an private Haushalte, die aus Alleinstehenden, Paaren oder Familien mit Kindern bestehen. Hierbei gibt es Einkommensgrenzen der Gruppen A und B. Das Land fördert den Kauf selbst genutzten Wohneigentums. Der attraktive Zinssatz von 0,5 % ist trotz dynamischer Marktentwicklungen auf 30 Jahre festgelegt. Pro Kind oder Person mit Schwerbehinderung steht ein Familienbonus von jeweils 24.000 € bereit. Die Höhe des Darlehens bewegt sich zwischen 100.000 € und 184.000 € (Einkommensgruppe A) oder variiert von 59.000 € bis 110.000 € (B). Für barrierefrei errichtete Neubauten winkt ein Zusatzdarlehen von 11.500 €. Für ein realisiertes Effizienzhaus 40 (gemäß BEG) springt noch ein zusätzliches Darlehen über 30.000 € heraus, für Holz-Neubauten in Höhe von 17.000 €.
Neben der offiziellen Wohnraumförderung des Landes ermöglicht die NRW.BANK eigene Förderprogramme für selbstgenutztes Wohneigentum mit „NRW.BANK.Wohneigentum“ und „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“. Die zwei Förderprogramme sind zinsgünstig und mit langen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren versehen. Doch gibt es hierbei höhere bis gar keine Einkommensgrenzen sowie niedrige Zugangsvoraussetzungen für diejenigen Immobilieninteressenten, denen mehr Einkommen zur Verfügung steht.
Die Einkommensgrenze beim NRW.BANK.Wohneigentum liegt für den Ein-Personen-Haushalt bei 75.000 € Jahresbruttoeinkommen und bei Mehr-Personen-Haushalten bis zu 100.000 €. Für jedes Kind wird dieses Limit um jeweils 20.000 € erweitert. Die Förderkonditionen fallen beim NRW.BANK.Wohneigentum zu einem günstigen Zinssatz aus. Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt hierbei 50 % der Gesamtkosten eines gekauften Neubau-Wohneigentums zur Selbstnutzung. Und seit neuestem gilt das Angebot auch für Anschlussfinanzierungen. Bei den Übernahmen bestehender Immobilienkredite (lediglich für Wohneigentum zur Selbstnutzung) werden sogar 100 % der Darlehenssumme finanziert.
Beim NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen geht es darum, dass jede Einkommensklasse zum Zug kommt. In erster Linie soll aber das selbstgenutzte Eigenheim umweltfreundlich konstruiert sein, Stichwort Effizienzhäuser oder recycelbare Rohstoffe. Die lukrative Seite daran ist: Hier wird sogar noch eine 100-Prozent-Finanzierung als zinsgünstiges Darlehen über eine Vertragslaufzeit von bis zu 35 Jahren ermöglicht. Sowohl beim Neubau-Kauf als auch bei der Sanierung kann dieses Förderprogramm geltend gemacht werden.
Außerdem honoriert das Land Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Steigerung der Energieeffizienz. Bekomme Einblick in deinen Förderbedarf mit dem Chancen-Prüfer der NRW.Bank. Profitiere auch von der Expertise der Landesförderbank, die dir auf Wunsch marktrelevante Daten der Wohnungsmarktbeobachtung für alle Städte und Gemeinden des Bundeslandes zukommen lässt. Darin enthalten sind ausgewählte Zahlen über die Themengebiete Wohnungsbestand, Bautätigkeit, Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Soziales, was die fundierte Standortauswahl Ihrer künftigen Immobilie erleichtert.
Außerdem bietet die NRW.Bank unabhängige Finanzierungsberatungen an. Hier findest du die Checkliste, um dich optimal auf ein solches, kostenloses Finanzierungsgespräch vorzubereiten.
Rheinland-Pfalz: Freie Wohnraumförderung möglich
In Rheinland-Pfalz gibt es so gut wie jede erdenkliche, staatliche Förderung im Wohnbereich – von sogenannten Unwetterhilfen bis hin zu Moderne/Besondere Wohnformen wird bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) facettenreich offeriert. Und natürlich gibt es auch Förderprogramme für die Selbstnutzung von Eigenheimen sowie die Modernisierung. Einkommensgrenzen spielen dabei eine Rolle.
Die Förderung von selbst genutzten Wohnraum dürfen nur diejenigen in Anspruch nehmen, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des geltenden Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) gemäß § 13 Abs. 2 nicht um mehr als 60 % übersteigt. Außerdem müssen Wohnflächenobergrenzen eingehalten werden, und es sollte ein Eigenkapital von 10 % eingebracht werden. Gefördert wird dann mit einem Darlehen, dessen Zins bis zu 20 Jahre festgeschrieben ist. Ein Tilgungszuschuss bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen ist möglich. Doch entdecke selbst, ob eine Förderung laut ISB-Förderrechner für Darlehen für selbstgenutzten Wohnraum für dich infrage kommt.
Natürlich gibt es auch noch die Unterstützung bei Modernisierung selbst genutzten Wohnraums mit einem Tilgungszuschuss von 25 %. Auch hierbei sind Einkommensgrenzen gemäß LWoFG zentral. Beim ISB-Darlehen Wohneigentum Universell ist das Gehalt keinesfalls ausschlaggebend für die Förderzusage. Hierbei wird ganz allgemein die Schaffung, der Kauf sowie die Modernisierung selbst genutzten Wohnraums forciert und mit einem Darlehen zwischen 25.000 € und 100.000 € unterstützt.
Auch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche entscheidet nicht über die Förderfähigkeit. Allerdings sind ein weiterer Finanzierungspartner, zum Beispiel ein Kreditinstitut deines Vertrauens, sowie ein 10-prozentiges Eigenkapital nötig. Der Antragsteller muss darüber hinaus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorweisen. Die Zinsen können bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden.
Saarland: Basis-Förderung und Sonderprogramm für Neubauten
Das Saarland hat seine Förderprogramme für den Bereich Wohnen in Kooperation mit der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) neu ausgerichtet, um sich damit der gewachsenen Verantwortung angesichts der aktuellen Wohnmarktlage zu stellen. Nun gibt es mehr Geld vom Staat für das eigene Zuhause durch das Basisprogramm Eigenheim, das Sonderprogramm – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum, sowie die Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Eine Zusage für die Bewilligung der Saarländischen Wohnraumförderung Basisprogramm – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum bekommen Antragsteller, die vorhaben, in der Immobilie zu wohnen, und die bestimmte Prämissen der sozialen Wohnraumförderung des Saarlandes erfüllen. Die Förderbedingungen sind an das Haushaltseinkommen und die förderfähige Wohnungsgröße geknüpft. Der Zinssatz von 1 % ist sehr niedrig und bleibt die gesamte Laufzeit über (max. 30 Jahre) konstant. Außerdem wird ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 % gewährt. Beim Kauf eines Neubaus werden bis zu 30 % der Gesamtkosten gefördert. Das bedeutet 1.200 € pro förderbarer Wohnfläche. Als Familie winkt ein einmaliger Tilgungszuschuss, der sich nach der Anzahl der Kinder richtet. Pro Kind sind es 5 Prozent, jedoch maximal 20 Prozent des voll ausgezahlten Förderdarlehens.
Dann gibt es noch die erwähnte Wohnraumförderung Saarlandprogramm – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Ziel des Landesbauministeriums ist, Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zu schaffen. Auch hierbei werden Privatpersonen unter Berücksichtigung gewisser sozialer Aspekte gefördert; es gibt dieselben Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen wie beim Basisprogramm. Außerdem wird Selbstnutzung der künftigen Immobilie vorausgesetzt. Das zinsgünstige Darlehen mit einem Zinssatz von 1 % für maximal 30 Jahre beinhaltet einen 20-prozentigen Tilgungszuschuss.
Die Modalitäten sind ähnlich dem Basisprogramm. Einziger Unterschied ist die Finanzierungshöhe: Hier können bis zu 100 % der Gesamtkosten übernommen werden. Beim Ersterwerb einer Immobilie wird mit maximal 2.000 € pro Quadratmeter förderbarer Wohnfläche kalkuliert. Wie beim Basisprogramm erhalten Eltern mit Kindern einen Zuschuss von maximal 20 Prozent des Förderdarlehens. Wer den Wohnraum an die Bedürfnisse behinderter Menschen anpasst, für den erhöht sich das Darlehen um 15.000 €.
Bei Modernisierungen dürfen die Saarländer ebenfalls auf zinsgünstige Fördermittel des Saarlandes hoffen, die teilweise mit Durchreichung der KfW-Förderprogramme ergänzt werden.
Sachsen: Von Wohneigentum ländlicher Raum bis hin zum Familienwohnen
Ein Großteil der Förderprogramme des Freistaates Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die die Wohnraumförderung betreffen, besteht in der neu geschaffenen Förderrichtlinie Familienwohnen.
Hierbei werden Familien, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen möchten, mit einem Darlehen bis zu 50.000 € unterstützt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass mindestens ein unter 18 Jahre altes Kind bei Antragstellung zur Familie gehört. Außerdem dient der Erwerb des Neubaus der künftigen Eigennutzung.
Das Familieneinkommen ist an Einkommensgrenzen geknüpft: 100.000 € Jahresgehalt bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften; 60.000 € bei Alleinstehenden mit Kind. Die Darlehensmöglichkeiten wurden erhöht: Nun kann ein Zwei-Personen-Haushalt mit Kind beim Erwerb oder der Schaffung einer Immobilie mit einem Darlehen über eine maximale Laufzeit von 25 Jahren inkl. eines niedrigen, planungssicheren Zinssatzes von 0,95 % pro Jahr rechnen.
Für jedes weitere Kind steigt das Gesamtdarlehen um 10.000 €, zusätzlich zur bisherigen Darlehenssumme; für jede schwerbehinderte Person um 15.000 €. Zusätzlich werden einkommensschwache Haushalte mit einem Betrag von 30.000 € gefördert. Zu beachten sind auch die Wohnflächen- und Gesamtkosten-Obergrenzen, z.B. 130 Quadratmeter und 480.000 € bei einem Drei-Personen-Haushalt.
Neben zahlreichen anderen interessanten Förderprogrammen rund ums Modernisieren und umweltfreundliche Sanieren bietet Sachsen auch viele Förderungen im Bereich Neubauten, vermehrt mit KfW-Darlehens-Durchreichung, an. Dazu zählt auch das neu aufgelegte Förderprogramm Wohneigentum ländlicher Raum. Dieses Darlehen – mit fixierten Einkommensgrenzen – richtet sich an künftige selbstnutzende Eigentümer, die ihr Wohneigentum auf dem Land finden. Dabei wird mit bis zu 80.000 € gefördert. Das Darlehen bietet einen attraktiven, jährlichen Sollzins von 0,95 % sowie eine maximale Laufzeit von 25 Jahren.
Sachsen-Anhalt: IB-Wohneigentumsprogramm unterstützt beim Neubaukauf
Beim Traum, das Eigenheim auf ein solides Finanz-Fundament zu stellen, hilft auch das Bundesland Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) – und das spiegelt sich im IB-Wohneigentumsprogramm wider. Die IB unterstützt Privatpersonen beim Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung. Gefördert werden Vorhaben, deren Kosten sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Das IB-Darlehen kann bis zu 30 Jahre dauern und eine Fördersumme von 20.000 bis 100.000 € bereithalten. Die Landesförderbank verlangt als Bedingung eine Eigenleistung von 10 %, die mit 5 % aus Barmitteln besteht. Der Zinssatz wird für die Dauer von 10 Jahren ab Darlehenszusage festgeschrieben.
Temporär ausgesetzt wurde das IB-Förderdarlehen Neubau, weil bestehende finanzielle Mittel ausgeschöpft sind. Es lohnt sich aber, immer mal wieder die Homepage dieses Förderprogramms aufzurufen, denn ab 2024 soll es in einer modifizierten Art als Förderrichtlinie fortgesetzt werden. Unterstützt wurden bisher private Bauherren und Immobilienkäufer mit mindestens Zwei-Personen-Haushalten, die selbstgenutzten Wohnraum als Neubau erwerben oder errichten wollten. Dabei gab es auch einen „Baby-Bonus“.
Schleswig-Holstein: Fünf Förderprogramme für private Immobilienkäufer
Um die Zukunft von Schleswig-Holstein erfolgreich zu gestalten, begünstigen das Bundesland und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) u.a. den Wohnbereich mit einigen Förderprogrammen. Zentraler Förderbaustein ist hierbei das IB.SH Immoflex. Dadurch erhalten Privatpersonen, die ihre zu erwerbende Immobilie selbst bewohnen möchten, ein Darlehen mit einem jährlichen Sondertilgungsrecht. Nicht unterstützt wird die Schaffung von Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitzen.
Der Vorteil an der Einräumung eines kostenlosen Sondertilgungsrechts ist, dass der Begünstigte sein Darlehen, zuzüglich monatlicher Raten, schneller tilgen kann. Jedes Jahr ist die Sondertilgung von 10 % des gesamten Darlehensbetrags, auf maximal 2 außerplanmäßige Überweisungen verteilt, an die IB.SH rückzahlbar. Außerdem werden eine faire Zinsbindung sowie ein niedriger Tilgungssatz in Aussicht gestellt.
Die grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei einem weiteren Finanzierungspartner, einem Kreditinstitut des Vertrauens. Die Darlehenshöhe variiert zwischen 15.000 € und 250.000 €, kann aber auch höher ausfallen. Allerdings erwarten die Darlehensnehmer bei einem Betrag über 250.000 € andere Auszahlungsmodalitäten.
Ob mehr oder weniger als 250.000 € Darlehen: Die staatseigene Förderbank behält sich vor, dass Darlehensnehmer 7,5 % der Gesamtkosten beim Immobilienkauf in Eigenleistung erbringen und/oder als Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung einbringen.
Schleswig-Holstein hält aber noch andere Förderangebote der IB.SH für Privatpersonen mit Immobilienwunsch bereit. Das IB.SH Immokonstant 24 bietet ein ergänzendes Darlehen über eine Laufzeit von bis zu 24 Jahren. Auch hierbei sind ausschließlich selbstgenutzte Immobilien und keine Kapitalanlagen förderfähig. Der Wohnungs- oder Hauskauf sowie die Modernisierung werden mit mindestens 15.000 € begünstigt. Wie bei IB.SH Immoflex ist hierbei eine Arbeitsleitung bzw. Eigenkapital von 7,5 % nötig.
Um ebenfalls ein Ergänzungsdarlehen handelt es sich beim IB.SH Immo Eigentum. 40 bis 50 % der Gesamtkosten des Immobilienkaufs werden an selbstnutzende Eigentümer vergeben. Die äußerst günstige Zinsbindung ist auf einen Zeitraum von 15 Jahre angelegt.
Darüber hinaus wird auch ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen im Nachrang mit dem Titel IB.SH Immofix angeboten. Selbstnutzer erhalten hierbei Hilfe beim Kauf ihrer favorisierten Immobilie. Die Zinsbindung ist bis zu 15 Jahre möglich. Eine Eigenbeteiligung von 7,5 % wird auch hierbei vorausgesetzt.
Ferner unterstützt die schleswig-holsteinische Förderbank künftige, selbstnutzende Eigentümer mit IB.SH Immo Effizienzhaus beim umweltfreundlichen Neubaukauf. Wenn die energetischen Mindeststandards eingehalten bzw. übererfüllt werden, ist der Ersterwerb bis zu 150.000 € bzw. 200.000 € inkl. Aufstockungsbetrag förderfähig. Die IB.SH streckt 40 % der Gesamtkosten vor. Der Zinssatz ist niedrig, die Laufzeit auf Langfristigkeit – bis zu 15 Jahre – angelegt.
Thüringen: Neue private Wohnraumförderung beschäftigt politische Entscheidungsträger
Die Förderlandschaft des privaten Immobilienkaufs in Thüringen ist aktuell nicht ganz so ausgeprägt. Der Thüringer Kinder-Bauland-Bonus wurde eingestellt. Und auch das Förderprogramm Solar Invest, das den Einbau von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich begünstigt hat, z.B. von Photovoltaikanlagen inkl. Batteriespeicher, wurde beendet. Nur die Bewilligungszeiträume von bereits bestehenden Solar-Invest-Vorhaben können bei Bedarf verlängert werden.
Für diejenigen, die in Thüringen leben, lohnt sich vorerst der Blick in die bundesweiten KfW-Förderprogramme rund um die Wohnbauförderung.
Allerdings könnte schon bald ein potenzielles „Zuschussprogramm aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur Förderung von eigengenutztem Wohneigentum bei Ersterwerb”, also Neubau, realisiert werden, kündigt Andreas Schneider, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation der Thüringer Aufbaubank (TAB), an.
Auf Anfrage von neubau kompass ergänzt er: „Es gibt bereits einen abgestimmten Entwurf der Richtlinie, der derzeit die parlamentarischen Hürden nimmt.“ Allerdings wird sich erst noch zeigen, ob weitere Abstimmungsrunden notwendig sind oder ein Arbeitsauftrag an die TAB ergeht, um das Programm zu starten. Ob bei einer Neuauflage der Förderung privaten Wohneigentums erneut ein Thüringer Kinder-Bauland-Bonus ermöglicht wird, ist aktuell nicht bekannt.
Unabhängig davon sei die TAB immer bestrebt, den Bedarf für die Förderungen im Eigenheim- und Mietwohnungsbereich zu decken. „Jedoch“, gibt Andreas Schneider zu bedenken, „sind die reinen Zuschussprogramme immer eine landespolitische Entscheidung“. Daher heißt es erst einmal abwarten.
Fazit: Welches Bundesland schneidet beim Vergleich der Förderprogramme am besten ab?
Beim Blick auf die aktuelle landesspezifische Förderlandschaft kann festgehalten werden, dass gerade im Westen und im Süden eine Menge Förderprogramme bestehen. Sachsen führt in den ostdeutschen Bundesländern im Bereich der privaten Wohnraumförderung, dicht gefolgt von Sachsen-Anhalt. Im Norden liegen Hamburg und Schleswig-Holstein vorn.
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