"KfW extends its home security subsidy programme" - new grants and loans for burglary protection from KfW bank.

KfW erweitert Förderprogramm für Einbruchschutz

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbrüche in Deutschland wieder gestiegen. Neben materiellen Verlusten kostet ein Einbruch Nerven und viel Zeit: im Nachhinein muss mit Versicherungen verhandelt werden, manche Dokumente und Geräte werden neu erstellt bzw. neu angeschafft. Nicht zuletzt deshalb lohnt sich die Investition in Maßnahmen zum Einbruchschutz, welche die KfW Förderbank seit April 2016 mit neuen Programmen fördert.

Im April 2016 weitete die Bankengruppe ihre Förderungen zum Einbruchschutz aus. Neben den bisherigen Zuschüssen werden auch spezielle zinsgünstige Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben. Und die Palette der Geräte, für die Zuschüsse oder Kredite geltend gemacht werden können, ist erweitert. Ab sofort kann auch der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern staatlich gefördert werden sowie Nachrüstsysteme für Fenster, Haus- und Wohnungstüren.

Fördermöglichkeit 1: Der Zuschuss

Neben dem erwähnten Kredit gewährleistet die KfW auch Zuschüsse für Eigentümer und Mieter, die in ihrer Immobilie Maßnahmen zum Einbruchschutz ergreifen möchten. Dazu gehört unter anderem der Einbau von Video-Gegensprechanlagen, Türspionen, Systemen zur Mehrfachverriegelung, die einen Sperrbügel haben und spezielle Verriegelungen für Fenster.

Der Zuschuss von maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit wird vor Beginn der Maßnahmen direkt bei der KfW Bank beantragt. Dazu muss ein entsprechendes Online-Formular ausgefüllt werden. Wie bei den anderen Förderprogrammen auch, sollten einige Punkte beachtet werden. So muss der Einbau durch ein Fachunternehmen des Handwerks vorgenommen werden. Auf der Website www. kfw.de/einbruchschutz finden Sie auch eine Auflistung der Anlagen und Zusatzteile, deren Einbau zum Einbruchschutz gefördert wird.

Fördermöglichkeit 2: der Kredit

Seit April 2016 vergibt die KfW Bank einen eigenen Kredit zum Einbruchschutz. Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 30 Jahren bei einem Effektivzins von 0,75 oder 0,85 Prozent pro Jahr. Den Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung/Haus können Sie im Gegensatz zum Zuschuss bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl beantragen. Auch hier sollte der jeweilige Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt sein und die Arbeiten sind von einem zertifizierten Handwerksbetrieb vorzunehmen.

Lesen Sie, welche Maßnahmen zum Einbruchschutz empfohlen werden.

Titelbild: pixabay

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