KfW erweitert Förderprogramme zum Einbruchschutz

KfW erweitert Förderprogramme zum Einbruchschutz

Vor wenigen Wochen ging es in diesem Blog um das richtige Verhalten nach einem Einbruch. Einbrüche häufen sich und machen auch vor dem Raum Stuttgart nicht Halt. In Leonberg erbeuteten Täter in der vergangenen Woche elektronische Geräte und Schmuck im Wert von einigen Tausend Euro. Einbrüche kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Damit es gar nicht erst zu einem solchen kommt, lohnt es sich, bereits im Vorfeld die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Dafür gibt es sogar Zuschüsse und Kredite mit interessantem Effektivzins.

Die KfW Bankengruppe hat in diesem Jahr ihre Förderung für Präventionen zum Einbruchschutz erweitert. Gefördert werden kann jeder, der in den Schutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.

Die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz gehört zum Programm „Altersgerecht Umbauen“. Seit diesem Monat können Eigentümer für die Förderung von einzelnen Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Die Laufzeit dieser Kredite liegt zwischen vier und 30 Jahren bei einem Effektivzins von 0,75 oder 0,85 Prozent im Jahr. Beantragt wird die Förderung bei der Hausbank. Parallel bleibt die Zuschuss-Variante bestehen, die für jede Wohneinheit maximal 1.500 Euro vorsieht. Achtung: der Zuschuss wird im Gegensatz zum Kredit direkt bei der KfW beantragt.

Zuschuss Nr. 455 für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Der Zuschuss mit der Nummer 455 beinhaltet Förderungen für den Einbau bzw. die Nachrüstung von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren. Dazu gehören Gegensprechanlagen, Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme, die einen Sperrbügel haben und Einsteckschlösser. Das gleiche gilt für die Nachrüstung von Fenstern: Hier können Zusatzkosten für den Einbau von Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmten Fenstergriffen und spezieller Fenstergitter sowie Rollläden geltend gemacht werden.

Ulmenhöfe
Neubauprojekt „Ulmenhöfe“ in Leonberg. Foto: Bietigheimer Wohnbau

Neu ist, dass auch die Implementierung von Bewegungsmeldern gefördert wird. Diese werden bei der KfW genauso wie Gegensprechanlagen, baugebundene Not- und Rufsysteme sowie Video-Gegensprechanlagen unter dem Begriff „Baugebundene Assistenzsysteme“ zusammengefasst. Des Weiteren wird unterstützt, wer Kamerasysteme und Apparate zur Personenerkennung an Haus- und Wohnungseingangstüren anbringt. Auch wer über ein intelligentes Türschloss mit personalisiertem Zutrittsrecht nachdenkt, kann die Kosten dafür bezuschussen lassen.

Förderung richtig beantragen

Wer einen Zuschuss oder einen Kredit für Einrichtungen zum Einbruchschutz haben möchte sollte, wie bei allen KfW Förderungen, einige Punkte beachten. Der entsprechende Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Wer einen Kredit beantragt, stellt ihn bei der Hausbank oder dem Kreditinstitut seiner Wahl, während wer einen Zuschuss in Betracht zieht, die Anträge bei der KfW Bankengruppe stellt. Nicht gefördert werden Nachfinanzierungen von Arbeiten, die bereits begonnen haben oder in Ferienhäusern/Gewerbe-Immobilien vorgenommen werden.

Maßnahmen zum Einbruchschutz werden immer wichtiger, denn die Zahl der Einbrüche in Deutschland steigt regelmäßig an. Ratsam ist, seine Neubau-Immobilie mit entsprechenden Zusätzen an Tür und Fenster zu versehen. Unser Foto zeigt das Neubauvorhaben „Ulmenhöfe“ in Leonberg.

Weitere Neubauvorhaben im Großraum Stuttgart finden Sie auf dem neubau kompass.


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