+++Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude ab dem 20. April wieder möglich +++

+++Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude ab dem 20. April wieder möglich +++

Nach rund drei Monaten Pause geht es jetzt weiter mit der Förderung beim Kauf von energieeffizienten Neubauprojekten. Ab dem 20. April wird es wieder möglich sein, bei der KfW Anträge zur Förderung von „Effizienzhaus / Effizienzgebäuden 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ zu stellen. Die Mittel sind gekürzt und das gesamte Fördervolumen beträgt 1 Milliarde Euro. Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.22. Also gilt auch hier: schnell sein und nicht zu lange mit den Anträgen warten. Lesen Sie alle Fakten zur neuen Förderung.

Um möglichst vielen Antragstellern die Möglichkeit zur Förderung zu geben, hat die KfW die Fördersätze im Vergleich zu früheren Förderprogrammen reduziert. Auch bei den Förderbedingungen gibt es Einschnitte. Der Einbau von Gasheizungen zum Beispiel gilt Bundesminister Habeck zufolge als „Anachronismus“ und wird nicht weiter finanziell unterstützt. Gefördert werden ausschließlich Wärmequellen auf Basis erneuerbarer Energien. Nach wie vor gilt: Anträge müssen vor dem Kauf der Immobilie bei der KfW gestellt werden.

Drei förderfähige Effizienzhaus 40 Kategorien

Insgesamt gibt es drei Effizienzhaus-Kategorien, für die eine Förderung beantragt werden kann. Förderfähig sind Neubauten der Kategorien Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien (EE), Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (NH) und Effizienzhaus 40 Plus.

Für die Kategorie Effizienzhaus 40 EE gibt es 10 % Tilgungszuschuss auf einen Kreditbetrag von maximal 150.000 EUR je Wohneinheit. Der Maximalbetrag liegt bei 15.000 EUR. 

In den Kategorien Effizienzhaus 40 NH und Effizienzhaus 40 Plus können Käufer 12 % Tilgungszuschuss für einen Kredit von ebenfalls bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit erhalten. Der Maximalbetrag für diese Förderung: 18.750 EUR. Weitere Informationen dazu stellt die KfW auf ihrem Portal bereit:

Drei Stufen der energieeffizienten Neubau-Förderung

Die am 20. April beginnende Förderung für Neubauten der oben genannten Effizienzhaus 40 Kategorien ist die erste von insgesamt drei Stufen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jetzt bekannt gab. Die zweite Stufe sieht vor, dass im Falle einer Ausschöpfung des Budgets vor dem 31.12.22 die Förderung nahtlos in das Programm EH40-Nachhaltigkeit übergeht. Damit verbunden sind verschärfte Kriterien. Zum Beispiel wird hier eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich sein. Die dritte Stufe der Förderung schließlich beginnt im Januar 2023 mit dem umfassend neuen Programm „Klimafreundliches Bauen“, welches sich derzeit in der Entwicklungsphase befindet. Lesen Sie Details zu den neuen Förderstufen hier:

Die strikten Vorgaben in puncto Energieeffizienz stellen die Bauwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Das Baumaterial Holz gilt als einer der Wegweiser zum Erreichen der nachhaltigen Kriterien. Lesen Sie unser Interview zum Thema „Holzhäuser nach Maß“.

Titelbild: pixabay


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