Neubauförderung in Bayern

Neubauförderung in Bayern

Bayern gehört zu den „förderfreundlichsten“ Bundesländern, was den Erwerb einer Neubau-Immobilie betrifft. Davon profitieren nicht nur Familien mit Kindern, sondern auch Alleinstehende. In diesem Beitrag finden Sie Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm und dem Bayerische Zinsverbilligungsprogramm.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm

Wer eine Neubau-Immobilie im Großraum München erwerben möchte, hat die Wahl zwischen dem Bayerischem Wohnungsbauprogramm und dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo.

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm fördert mit einem Darlehen über höchstens 30 Prozent der Gesamtkosten des Bauvorhabens Privatpersonen – im Fokus stehen Familien mit Kindern – beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Dabei gilt nicht ausschließlich die Regel des Selbstbezugs: gefördert wird auch der Erwerb von Immobilien, der später an Verwandte oder Verschwägerte vermietet wird. Hauptsächlich richtet sich das Bayerische Wohnungsbauprogramm an Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen. Ihnen soll der Erwerb von Wohneigentum möglich werden. Es gelten Fördergrenzen hinsichtlich des Jahresbruttoeinkommens. Der Förderlotse auf der Seite der BayernLabo zeigt Ihnen, ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen können.

Die Förderung erfolgt mit einem befristeten zinsverbilligten Darlehen und mit Zuschüssen. Achtung: es gelten bis auf Ausnahmen bestimmte Einkommensgrenzen! Diese Ausnahmen sind junge Ehepaare unter 40 Jahren, die maximal sieben Jahre verheiratet sind, Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und Unterhalt zahlende Personen.

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm

Im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms unterstützt die BayernLabo vor allem junge Familien beim Kauf einer eigenen Immobilie mit einem befristeten zinsverbilligten Darlehen von maximal einem Drittel der Gesamtkosten der selbst genutzten Immobilie. Zur Verfügung stehen Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsfestschreibung sowie als Alternative eine Volltilgung mit 30-jähriger Zinsfestschreibung. Auch bei diesem Programm sind klar definierte Einkommensgrenzen maßgeblich für die Höhe der Förderung. Wie auch beim Bayerischen Wohnungsbauprogramm müssen Sie Anträge vor dem Abschluss des Kaufvertrags stellen.

Förderprogramme im Großraum München

Hier finden Sie Informationen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm

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Titelbild: Baustolz GmbH


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