Neue Fördermöglichkeit: das Baukindergeld

Neue Fördermöglichkeit: das Baukindergeld

Dieses Jahr hat die Große Koalition das neue Baukindergeld für Familien beschlossen. Dieses ist in weiten Teilen vergleichbar der ehemaligen Eigenheimzulage, die 1995 bis 2005 gezahlt wurde.  Mit dem staatlichen Zuschuss will die Bundesregierung Familien mit Kindern, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, finanziell unter die Arme greifen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Zum Baukindergeld gibt es bereits kontroverse Meinungen. Während etwa LBS Research euphorisch verkündet, dass damit künftig 58.000 Familien mehr als bisher ein eigenes Domizil erwerben können, zeigt sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung eher bedeckt. Vermutet wird, dass das Baukindergeld den gehobenen Mittelstand begünstige, während große Teile der Bevölkerung kaum etwas von der Zulage haben. Wie auch immer: wer Kinder unter 18 Jahren hat und definierte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann das Baukindergeld in Kürze beantragen. Hier die wichtigsten Infos dazu.

Das Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Es gelten Einkommensgrenzen von 90.000 Euro Haushaltseinkommen jährlich und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind.

Auf zehn Jahre hochgerechnet, erhält eine Familie mit einem Kind dann ein Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro, eine Familie mit drei Kindern kann von 36.000 Euro ausgehen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Kinder jünger als 18 Jahre sein und noch zuhause wohnen. Zieht der Sprössling dann in einigen Jahren aus, wird das Baukindergeld jedoch weitergezahlt. Wichtig ist allein das Datum, an dem der Antrag gestellt wurde.

Die Förderung gilt nur für den Ersterwerb und die eigene Nutzung der zu erwerbenden Immobilie. Sobald die gekaufte Immobilie vermietet wird, erlischt die Zahlung des Baukindergeldes.

Baukindergeld gilt rückwirkend

Wer erwägt, die Förderung in Anspruch zu nehmen, sollte nicht zu lange damit warten, denn die Bewilligungszeit beträgt lediglich drei Jahre von 2018 bis 2021. Hinzukommt, dass der frühestmögliche Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags der 1.1. 2018 ist. Sollten Sie Ihren Kaufvertrag vor diesem Datum unterzeichnet haben, können Sie das Baukindergeld leider nicht mehr in Anspruch nehmen. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Also: Sie beantragen das Baukindergeld erst, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.

Der letztmögliche Stichtag für die Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der 31.3. 2021. Bis zu diesem Datum müssen die Kaufunterlagen unter Dach und Fach sein, um das Baukindergeld später beantragen zu können.

Bayern zahlt mehr Baukindergeld

Wer im Freistaat Bayern wohnt, kann sich beim Baukindergeld sogar über mehr Geld als der Rest des Landes freuen. Wie es aussieht, werden im Rahmen des „Baukindergeldes plus“ zusätzlich zu den oben genannten Beträgen pro Jahr und Kind 300 Euro mehr gezahlt. Bezogen auf eine Laufzeit von zehn Jahren sind das dann 3.000 Euro mehr als in den übrigen Bundesländern. Damit kommt Bayern, wo die Boden- und Immobilienpreise recht hoch sind, künftigen Immobilienbesitzern einen Schritt entgegen.

Baukindergeld beantragen

Bislang heißt es, dass das Baukindergeld ab September 2018 zur Verfügung steht.  Den entsprechenden Antrag können Käufer dann aller Voraussicht nach bei der KfW Bank einreichen. Noch sind die Rahmenbedingungen nicht exakt ausgearbeitet und die Anträge können bislang nicht eingereicht werden. Allerdings gibt es bei der KfW Bank bereits ein Informationsblatt zum Baukindergeld.

Kühl kalkulieren mit dem Baukindergeld

Auch wenn der Antrag erfolgreich bewilligt wurde und das Baukindergeld bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden kann, sollten Immobilienkäufer sich nicht übernehmen und finanziell zu große Risiken eingehen. Das raten Verbraucherverbände. Wer nicht über ausreichend Eigenkapital und finanzielle Rücklagen verfügt, sollte den Immobilienkauf vertagen bis genügend Reserven angeschafft sind. Wichtig ist, wirklich längerfristig zu kalkulieren und sicherzustellen, dass auch nach Ablauf der zehnjährigen Frist, in welcher das Baukindergeld gezahlt wird, genügend Mittel da sind, um laufende Kredite weiterhin begleichen zu können.

Lesen Sie, welche weiteren Fördermöglichkeiten es insbesondere in ländlichen Regionen gibt.

Titelbild: pixabay


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