Wenn die Wohnung oder das eigene Haus erworben wurden, die Versicherungen festgelegt sind und alles eingerichtet ist – hören die Verwaltungstätigkeiten rund um den Immobilienkauf noch nicht auf. Jetzt geht es im Laufe der nächsten Monate auch darum, Ausgaben für den Kauf beim Finanzamt geltend zu machen. Lesen Sie, welche Angaben sich dabei lohnen.
Eins vorweg: Kapitalanleger profitieren in dieser Hinsicht weit mehr als Selbstnutzer. Generell gilt: keine Angaben ohne den entsprechenden Beleg einreichen.
Eigennutzer haben nicht sehr viele Gelegenheiten, um Steuersparmöglichkeiten geltend zu machen. Möglich ist, eine Reinigungskraft anzugeben, die jedoch sozialversicherungspflichtig tätig sein muss. Generell kann ein Fünftel der Arbeitskosten geltend gemacht werden. Die Maximalsumme der Arbeitskosten beträgt derzeit 20.000 Euro. Heißt: Sie können maximal 4.000 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Anders bei Handwerkern: hier gilt ein maximaler Betrag von 1.200 Euro, den Sie einreichen können.
Steuervorteile für Kapitalanleger
Kapitalanleger sind beim Thema Steuerabschreibungen zweifellos die Gewinner. Sie können mehrere Punkte als Werbekosten von der Steuer absetzen und zudem Abschreibungen geltend machen. Die Steuererklärung besitzt mit „Anlage V“ einen eigenen Bogen, wo Sie Angaben bezüglich der Vermietung Ihrer Immobilie eintragen können. Reichen Sie stets aktuelle Zahlen ein. Sollten sich Mieten erhöhen oder reduzieren, sollte das beim Amt mit dem neuen Betrag angegeben werden.
Verwandten nicht zu günstig vermieten
Auch wenn es innerhalb der Familie nicht gern gesehen wird: wer eigenen Wohnraum sehr günstig an Verwandte vermietet, muss davon ausgehen, dass sich das negativ beim Finanzamt bemerkbar macht. Vermieten Sie zu einem Preis, der unter 66 Prozent der ortüblichen Miete liegt, können Sie die Vermietung nicht voll als Werbungskosten geltend machen.
Entgegen der landläufigen Meinung können Immobilienbesitzer auch dann Werbungskosten anmelden, wenn ihre Wohnung, die sie vermieten wollen, leer steht. Dann besteht die Möglichkeit, entsprechende Zinsen für den laufenden Kredit geltend zu machen. Wichtig ist nur, dass das Finanzamt sieht, dass Sie die Absicht haben, diese Wohneinheit in nächster Zeit zu vermieten. Legen Sie deshalb Wohnungsannoncen bzw. die entsprechenden Abrechnungen für das Inserieren der Annoncen vor. Diese Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen, besteht jedoch nicht ewig. Steht die Wohnung zu lange leer, erlischt sie.
Weitaus mehr Möglichkeiten, den Immobilienkauf steuerlich geltend zu machen, bieten Denkmalgeschützte Immobilien.
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