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Achtung Schnee: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Tief „Hiltrud“ hat den Stuttgarter Raum in kürzester Zeit in eine weiße Märchenlandschaft verwandelt. Was Romantiker freuen mag, ist für Hausbesitzer nicht immer das reine Vergnügen. Nicht nur auf den Straßen bringt der Schnee Chaos, auch rund um die eigene Immobilie sind einige Vorsichtsmaßnahmen zur weißen Pracht angebracht.

Eiszapfen abschlagen oder entsprechende Bereiche absperren

Sie sehen wunderschön aus und glitzern in der Sonne: Eiszapfen. Brechen sie jedoch ab, so können sie Passanten gefährliche Verletzungen zufügen. Jeden Winter melden Krankenhäuser Kopf- und Augenverletzungen, die durch herab fallende spitze Eiszapfen entstanden sind. Deshalb sollten Sie als Hausbesitzer versuchen, die Zapfen so weit wie möglich abzuschlagen. Sollte das nicht möglich sein, weil die Gefahr, dass Sie sich dabei verletzen, zu groß ist, so empfehlen Sicherheitsexperten, das Gebiet unter dem Dach entsprechend zu markieren und Passanten so für das Thema zu sensibilisieren. Optimal ist ein zusätzlicher einfacher Hinweis auf die Eiszapfen, dazu genügt ein widerständsfähiges Stück Pappe mit dem entsprechenden Verweis.

Standsicherheitsnachweis des Daches prüfen

Die Bilder vom Winter 2006 sind vielen noch präsent: Dächer, die unter Schneelasten zusammen brechen. Damit das nicht Ihrem Haus passiert, sollten Sie unbedingt den Standsicherheitsnachsweis für Ihre Immobilie studieren. Hier ist die höchstmöglich zulässige Schneelast für das Dachtragwerk vermerkt.

Buntes Neubauprojekt in Denkendorf: Fruchtgarten Denkendorf
Buntes Neubauprojekt in Denkendorf: Fruchtgarten Denkendorf

Informationen über die zulässige Schneelast auf dem Dach erhalten Sie auch bei der für Ihren Ort zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die Sie telefonisch in der Regel beim Landratsamt erreichen können. Achten Sie darauf, dass sich unterschiedliche Arten von Schnee auch auf das Gewicht auf dem Dach auswirken: Pulverschnee ist wesentlich leichter als zum Beispiel Nassschnee. Sobald Sie feststellen, dass sich das Dach Ihres Hauses verformt hat, dass Türen und Fenster nicht mehr so einfach zu schließen sind wie noch vor wenigen Wochen oder der Putz Risse bekommt, zögern Sie nicht, einen Dachdecker mit der Räumung zu beauftragen. Gehen Sie auf keinen Fall selber auf das Dach – die Gefahr abzustürzen, ist insbesondere bei Schnee zu groß.

In zahlreichen Gemeinden und Städten in Süddeutschland ist auch die Gefahr von Dachlawinen groß. Informieren Sie sich deshalb in der Landesbauordnung Ihrer Gemeinde, ob das Anbringen von Schneegittern auf dem Dach für Sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Schnee schadet Solaranlagen nicht

Ist Ihre Solaranlage mit Schnee bedeckt – kein Problem. Fast alle Hersteller versichern, dass ein mitteleuropäischer und sogar ein nordeuropäischer Winter den Anlagen nicht schaden. Auch Tief „Hiltrud“ und seine Schneemassen sind kein Grund, aufs Dach zu steigen und die Solaranlage von Schnee zu befreien. Generell: fassen Sie die Module auf keinen Fall selber an! Dafür ist der Fachmann da.

Schneeräumen ist Pflicht

Als Hausbesitzer zählt die Schneeräumung auf Straßen und Gehwegen vor dem Haus zu Ihren Pflichten. Geräumt wird auf einer Breite von 2 Metern, damit zwei Personen gefahrlos aneinander vorbei gehen können. Beachten Sie: rein gesetzlich darf jemand, der auf „Ihrem“ Gehweg ausrutscht und sich verletzt, von Ihnen Schmerzensgeld einklagen.

Vorsicht vor Tauwasser auf Balkonen und Terrassen

Entfernen Sie auch Terrassen und Balkone von Schneeverwehungen. Das spätere Tauwasser sickert durch die Türen und Ritzen ins Haus und kann dort nicht zuletzt Schäden an Mauerwerk und Fußboden anrichten.

Weitere Themen rund um Ihre Neubau-Immobilie finden Sie in unserem Magazin.

Die bunten Reihenhäuser auf unserem Foto gehören zum Neubauprojekt „Fruchtgarten Denkendorf“. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Neubauprojekt.

Aktuelle Angebote zu Neubauwohnungen und Häusern im Großraum Stuttgart erhalten Sie auf dem neubau kompass.

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