Im Frühjahr 2015 beschlossen startete vor kurzem das „IBB Familienbaudarlehen“. Das Pilotprojekt ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Das Förderprogramm soll junge Familien mit Kindern, die über weniger Eigenkapital verfügen, dabei unterstützen, Eigentums-Immobilien in der Hauptstadt zu erwerben. Aufgelegt wird das Programm vom Land Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB). Finanziert werden können sowohl der eigene Neubau als auch der Kauf einer Neubau-Immobilie.
Mit diesem Programm wird nicht zuletzt der Unkenruf „Neubauwohnungen in Berlin sind nur für Reiche“ außer Gefecht gesetzt. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die neben einem durch die Hausbank gewährten Hausdarlehen nachrangig vergeben werden.
Die Festzinsvereinbarung gilt 10 bis 20 Jahre. Die Anfängliche Tilgung liegt bei mindestens 2,5% p.a. Die Auszahlung beträgt 100% des zugesagten Betrags.
Das Programm kann eine gute Ergänzung zur Eigenheimfinanzierung der Hausbank sein. Auch kann das IBB Familienbaudarlehen mit anderen öffentlichen Fördermitteln zusammengestellt werden.
Bei der Förderung gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Allerdings: ohne das notwendige Eigenkapital geht auch hier nichts. Selbst wenn die Förderung in Anspruch genommen wird, bleibt ein nötiger Eigenkapitalanteil von mindestens 15 Prozent der Kaufsumme.
Alle Kosten sind förderfähig – auch Nebenkosten
Das Besondere bei diesem Programm: wer es in Anspruch nimmt, kann alle mit dem Kauf der Neubauwohnung oder des neuen Hauses verbundene Kosten fördern lassen. Das gilt auch für die oft unterschätzten Nebenkosten wie Grundstückskosten oder die Kosten für den Eintrag ins Grundbuch.
Förderung für Familien und Alleinerziehende
Dieses Programm gilt für Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Auch sollte das Einkommen des Antragstellers 180 Prozent des in § 9 Absatz 2 WoFG definierten Einkommens nicht überschreiten. Ob die Voraussetzungen für die Förderung für Sie zutreffen, erfahren Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die auf ihrer Website auch entsprechende Online-Wohnberechtigungs-Rechner bereitstellt.
So stellen Sie den Antrag
Wichtig: Der Antrag für dieses Programm muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Ob die Förderung gewährt wird, entscheidet die IBB nach Prüfung der entsprechenden Neubau-Immobilie, die für den Kauf in Erwägung gezogen wird und nach einer Bonitätsprüfung des Antragstellers. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Es empfiehlt sich, die IBB so früh wie möglich zu kontaktieren. Diese unterstützt Sie auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
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