+++ Bundesregierung revidiert Förderstopp für Effizienzhäuser

+++ Bundesregierung revidiert Förderstopp für Effizienzhäuser

In der vergangenen Woche löste der angekündigte Förderstopp für energieeffiziente Gebäude – mit sofortiger Wirkung für die Förderung von Effizienzhäusern 55 – einen bundesweiten Aufschrei in der Immobilienbranche aus. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz reagiert und den Förderstopp zumindest teilweise zurückgenommen. Lesen Sie, welche Fördermöglichkeiten für Immobilienkäufer 2022 (nun doch) möglich sind und auf was Sie sich in diesem Jahr weiterhin verlassen können.

Die erste gute Nachricht: alle, deren Förderantrag bei der KfW bis zum 24.1.2022 eingegangen ist (dem Tag des Antragsstopps) können nun doch auf eine Bewilligung Ihres Antrags hoffen. Die KfW prüft diese rund 24.000 Anträge nach den bisherigen Programmkriterien. Was förderfähig ist, wird genehmigt. Das betrifft vor allem Bauherren und Immobilienkäufer, die eine Immobilie gemäß dem Effizienzhaus 55 Standard erwerben wollen und sich bis zum 31.1.22 auf die Förderung verlassen haben. Alle, deren Anträge für einen Neubau im Effizienzhaus 55 Standard nach dem 24.1.22 eingegangen sind, haben die Chance auf eine Förderung, wenn ihre Immobilie den Anforderungen eines Effizienzhauses 40 entspricht. Hier kommt unter Umständen einiges an Änderungen auf Bauträger und Käufer zu.

Förderung für Effizienzhaus 40 in 2022

Denn auch das machte Minister Habeck in seinem gestrigen Statement deutlich: Das Effizienzhaus 40 wird bis Ende des Jahres weiter gefördert, allerdings mit reduzierten Mitteln. Insgesamt stehen für 2022 noch eine Milliarde Euro Fördergelder für Effizienzhäuser zur Verfügung, heißt es aus dem Ministerium. Anträge für das Programm Effizienzhaus 40 können in wenigen Wochen wieder gestellt werden. Zögern sollten potenzielle Käufer nicht zu lange: die Mittel für das Effizienzhaus dürften im Laufe des Jahres schnell erschöpft sein.

Bild: pixabay

Aktuell plant die Bundesregierung ein komplett neues Förderprogramm mit dem Titel „klimafreundliches Bauen“. Es wird ab 2023 gelten und „sehr komplex mit neuen Anforderungen“, so Minister Habeck.

Weitere Fördermöglichkeiten für Immobilienkäufer in 2022

Die Förderprogramme der KfW für Effizienzhäuser spielen für nicht wenige Immobilienkäufer eine große Rolle. Die einzigen Möglichkeiten zur Immobilienförderung sind sie jedoch nicht. Weiterhin verlassen können sich Kaufinteressenten auf das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm Nr. 124).  

Gefördert wird mit einem Kredit von bis zu 100.000 Euro ab 1,07 Prozent effektivem Jahreszins der Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims. Dieses Programm lässt sich gut mit weiteren Programmen der KfW kombinieren. Bitte beachten: Sie beantragen den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner – nicht bei der KfW-Bank.

Noch aktuell: das Baukindergeld

Nach wie vor eine Option für alle, die eine Baugenehmigung für ihr Eigenheim bzw. einen unterzeichneten Kaufvertrag mit Unterzeichnungsdatum bis zum 31.3.2021 vorweisen können, ist das Baukindergeld (Zuschuss 424 der KfW). Der Zuschuss kann nach dem Einzug, spätestens jedoch bis Ende 2023 bei der KfW online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden.

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Fördermöglichkeiten der Bundesländer

Ebenfalls in Betracht ziehen können Kaufinteressenten die Fördermöglichkeiten in Ihrem jeweiligen Bundesland. Der Freistaat Bayern etwa unterstützt den Immobilienkauf über das Bayerische Wohnungsbauprogramm sowie das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm. Über diese Programme werden Immobilienkäufer, die insbesondere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten dürfen, über befristete, zinsverbilligte Darlehen unterstützt. Die Beratung und Antragstellung erfolgt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).

In Berlin unterstützt die Investitionsbank Berlin (IBB) den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Förderergänzungsdarlehen. Dieses kann zum Beispiel ergänzend zum KfW-Programm 124 in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Neu- und Bestandskunden der IBB, die neben den bereits bewilligten KfW Programmen ergänzenden Förderbedarf haben. Dabei muss der Investitionsstandort Berlin sein. Das Förderergänzungsdarlehen dient dazu, Finanzierungslücken zu schließen. Gefördert werden bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs. Wichtig auch hier: Der Antrag für die Immobilienfinanzierung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der komplette Antragsprozess läuft über das IBB Kundenportal. Auf der Website der Investitionsbank Berlin finden Sie alle relevanten Konditionen zum Förderergänzungsdarlehen.

Neues Förderprogramm für Immobilienkäufer in NRW beschlossen

Zu den Bundesländern, in denen ab 2022 mit einer neuen Förderung für Wohneigentum gerechnet werden kann, zählt auch Nordrhein-Westfalen. Bis Ende März 2022 soll das neue Programm in Höhe von voraussichtlich 400 Millionen Euro in Kooperation mit der NRW.Bank vorgestellt werden.  

Auf der Suche nach weiteren Einsparpotenzialen beim Immobilienkauf erwägen Immobilienkäufer nicht selten, Abstriche bei der Lage zu machen. Keine gute Idee, gilt sie doch als eines der Hauptkriterien für die Wertsteigerung der künftigen Immobilie. Lesen Sie mehr zum Thema „Mikro- und Makrolage“.

Titelbild: pixabay


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