Auf dem Rasen stehen die Halme stramm vor Frost, auf der Terrasse steigt Rauch vom Rost auf: Grillen ist längst kein Sommerthema mehr. Ein saftiges Steak schmeckt auch, wenn Väterchen Frost an die Tür geklopft hat. Grillen ganz nach Gusto im Winter? Das bringt Leben in den Garten. Ein paar Dinge sind zu beachten, bevor Fleisch, Gemüse oder Fisch auf den Tisch kommen.
Grillen im Winter auf einem Gerät ohne Deckel dauert länger – was per se kein Problem sein sollte, denn Grillen ist Freizeit und Gemeinsamkeit. Längere Garzeiten liegen, ganz klar, an den kühleren Außentemperaturen, bei denen die Zutaten mehr Zeit brauchen. Dicke Bratenstücke sind deshalb eher für die winterlichen Grillfreuden ungeeignet, es sei denn, viel Geduld ist mit von der Partie. Würstchen und flache Fleischstücke, die nur eine kurze Zubereitungszeit brauchen, sind zügiger auf dem Punkt, ganz nach Geschmack. Und natürlich auch Fisch und Meeresfrüchte.
Für Nachschub sorgen bei Kohle und Gas
Bei der Planung Ihres Winter-Brutzel-Vergnügens sollten Sie unbedingt vorab klären, ob genug Brennmaterial vorhanden ist. Das gilt für Gas, aber auch für Holzkohle. Bei Kälte braucht der Grill mehr Zeit, um die optimale Temperatur zu erreichen und zu halten, was den Verbrauch im Schnitt verdoppelt. Briketts halten länger die Wärme und sind deshalb im Winter eine gute Wahl, Holzkohle erhitzt hingegen weit schneller. Deshalb gilt für die kühle Jahreszeit: Mit Kohle den Grill anheizen, danach mit Briketts die Hitze stabilisieren. Auch Gasgrills brauchen länger bis zur gewünschten Temperatur. Geräte mit Dämmung sind da klar im Vorteil. Im Fachhandel gibt es Isolier- und Dämmhauben, die für den Winter eine gute Anschaffung sind.
Deckel zu beim Kugelgrill
Kugelgrills sind seit vielen Jahren im Trend und längst ein schönes Hobby geworden, zumal es dafür eine Vielzahl an Zubehör gibt. Pizzasteine, Salzsteine speziell für Fisch sowie Gemüsekörbe sind da nur drei Beispiele, wie die Normalausstattung zum Super-Grill aufgepeppt werden kann. Kugelgrills haben im Winter den Vorteil, dass der Deckel geschlossen werden kann, um so die Temperatur besser zu speichern. So geschützt, ist dann auch der Braten gut verpackt.
Mindestens 2 Meter Abstand für den Grill
Welcher Ort ist geeignet, um ohne Komplikationen Leckeres vom Rost zu genießen? Auch wenn es draußen zum Bibbern kalt ist: Ein Grill hat im Haus oder in der Garage nichts zu suchen, wenn er in Betrieb ist. Ein geschützter Platz im Garten oder auf einer überdachten Terrasse ist ein optimaler Standort – am besten in warmer Kleidung und dicken Schuhen. Ein Abstand von 2 Metern zur Hauswand sorgt für Sicherheit, falls Funken sprühen. Allerdings ist auch die Windrichtung zu beachten: Trifft kalte Lüfte direkt auf den Grill, kühlt das Brennmaterial schneller aus und die Temperatur für die Zubereitung sackt ab. Dann tut auch ein Glühwein gute Dienste.
Für den Sommer und den Winter gilt eine Selbstverständlichkeit: säubern. Bevor Sie zu Bürste und Lappen greifen, lassen Sie dem Grill genug Zeit, um komplett abzukühlen. Vor allem bei Holzkohle und Briketts ist Geduld nötig: Die Asche muss kalt sein, bevor sie entsorgt wird. Rost, Auffangschalen und anderes Zubehör gut reinigen. Bei der Lagerung draußen ist, unabhängig von der Jahreszeit, eine Abdeckplane klar von Vorteil. Nach viel Sonne, Nässe und Frost sieht Ihr Grill sonst schnell ganz alt aus.
Gasflaschen lagern – Grillverbote beachten
Beim Gasgrill stellt sich die Frage: Wohin mit der Propan-Gasflasche? Propangas ist im Winter unbedenklich und kann draußen gelagert werden, wobei der Flaschenhahn zugedreht und die Sicherheitskappe aufgesteckt sein sollte. Unter der „Erdgleiche“, also weder im Keller noch in einer Senke, haben Gasflaschen etwas zu suchen. Der Lagerstandort muss gut belüftet sein und möglichst nicht zu nah am Haus.
Die letzte Frage: Wo darf man überhaupt grillen? Der Verband „Haus und Grund“ stellt klar: In Mehrfamilienhäusern ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon oder der Terrasse verboten. Ein Elektrogrill und ein Gasgrill sind erlaubt, wenn die Hausordnung im Mietvertrag den Betrieb nicht eindeutig untersagt. Bei Eigentumswohnungen wird das Grillvergnügen durch die Gemeinschaftsverordnung geklärt.
Bevor Sie also mit dem Grillspaß auf der Terrasse oder dem Balkon starten, ist ein Gespräch mit den Hausbewohnern nicht verkehrt. Denn grundsätzlich gilt: Belästigungen durch Rauch und Gerüche sind zu vermeiden und nicht erlaubt. Sinnvoll ist es zudem, sich bei der Stadt zu erkundigen, welche Vorschriften es gibt, denn sie können von Bundesland zu Bundesland variieren. Und geben die Nachbarn grünes Licht, kaufen Sie einfach als Dankeschön mehr Glühwein. Dann klappt’s auch mit der Verständigung von Tür zu Tür.
Text: Andrea Hunkemöller
Titelbild: pixabay
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