Wer heute eine Eigentumswohnung oder ein Haus erwirbt, hat ein Recht darauf, vom Bauträger oder Verkäufer einen Energieausweis zu erhalten. Diesen auszustellen ist seit Mai 2014 Pflicht für Verkäufer, wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro zahlen. Der Ausweis besteht bei Neubauwohnungen aus vier Seiten. Er dokumentiert, wie energieeffizient die Immobilie ist und lässt Rückschlüsse auf künftige Heizkosten zu.
Gut zu wissen, wenn Sie eine Neubauwohnung erwerben möchten: Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude – es ist (noch) nicht möglich, die Einzelwerte von Eigentumswohnungen zu ermitteln.
Der bedarfsgerechte Ausweis und der Verbrauchsausweis
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsbasierten Ausweis. Wie der Name bereits sagt, ermittelt man für den Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf eines Hauses. Dazu wird in der Regel ein Energieberater hinzugezogen. Grundlage für die Berechnungen ist etwa die Art der Heizungsanlage, der Fenstertyp oder die Außendämmung des Gebäudes. Bei diesen Berechnungen spielt das Nutzerverhalten keinerlei Rolle, die Daten ermittelt der Energiespezialist anhand einer Gebäudebegehung.
Der Verbrauchsausweis zeigt im Gegensatz zu den theoretischen Berechnungen im Bedarfsausweis den tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes. Um die Angaben auf dem verbrauchsorientierten Energieausweis schnell zu entschlüsseln, ist zunächst die Farbskala auf der dritten Seite interessant. Hier erkennen Sie, wie viel Energie bei der Immobilie für Warmwasser und Heizung verwendet wird.
Die Skala orientiert sich am Ampelsystem: Rot bedeutet: hoher Energieverbrauch und Grün steht für einen energieeffizienten Verbrauch. Überwiegt auf der Skala der grüne Bereich, so gilt dies als Zeichen für die hohe Energieeffizienz der Immobilie.
Daneben gibt es eine zweite Farbskala: diese zeigt entsprechende Vergleichswerte von Immobilien, deren Energiezufuhr auf fossilen Energieträgern (Öl und Gas) basiert. Die vierte Seite des Ausweises erklärt spezifische Fachbegriffe.
Darauf sollten Sie beim Energieausweis achten
Zunächst lohnt sich ein Blick auf die Art des Ausweises: handelt es sich um einen bedarfsgerechten oder einen verbrauchsorientierten Ausweis? Schauen Sie, welcher Energieträger zur Beheizung herangezogen wird. Basiert die Heizanlage auf erneuerbaren Energien, Fernwärme, Gas oder Heizöl? Das zu wissen, ist entscheidend für die Einschätzung des künftigen Energieverbrauchs.
Verkäufer sind verpflichtet, den Energieausweis bereits beim Besichtigungstermin zur Ansicht vorzulegen. Beim Kaufabschluss müssen sie den Ausweis ungefragt an die neuen Besitzer übergeben.
Die Effizienzwerte von Immobilien sind im Energieausweis mit den Effizienzklassen A+ bis H angegeben. Diese Effizienzklassen kommen für die Kennzeichnung von Hausgeräten bereits seit einigen Jahren zur Anwendung.
Demnach sind Gebäude mit der Effizienzklasse A+ als energieeffizient (< 30 kWh/m²) einzustufen, während die Effizienzklassen absteigend bis H (< 250 kWh/m²) jeweils eine geringere Energieeffizienz zeigen.
Wichtig: diese Zuordnungen gelten bei Ausweisen, die ab Mai 2014 ausgestellt werden. Bei älteren Enerigeausweisen kommen noch die oben beschriebenen „Ampel“- Farbskalen zur Anwendung.
Lesen Sie mehr über energieeffiziente Neubau-Immobilien
Titelbild: pixabay