Besonders in der Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel herum finden viele Vierbeiner ein neues Zuhause. Haustiere sind beliebte Geschenke, nicht nur für Kinder. Laut Gesetz ist das Halten von kleineren Haustieren in Eigentumswohnungen kein Problem und kann von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verboten werden, solange die Tiere andere Hausbewohner nicht stören. Auf der Liste der beliebtesten Haustiere in Deutschland liegt eindeutig die Hauskatze auf Rang 1. Wenn auch Sie zu den (neuen) Besitzern einer Samtpfote gehören, erfahren Sie nachfolgend, was bei der Gestaltung der katzengerechten Neubauwohnung zu beachten ist.
Was die Größe der neuen Wohnung betrifft, lässt sich in puncto Katzenhaltung sagen: je größer desto besser. Katzen lieben Auslauf. Deshalb ist ein kleines Apartment für den Vierbeiner suboptimal. Gut geeignet hingegen sind Wohneinheiten mit mindestens zwei bis drei Zimmern, denn so wird es der Katze nicht langweilig und sie genießt viel Bewegungsfreiheit. Ideal ist der aktuelle Trend zu offenen Wohn- Koch-Essbereichen und flexiblen Grundrissen, die zahlreiche Neubauwohnungen auszeichnen.

Katzen lieben es, Neues zu entdecken und Dinge zu beobachten. Ein Platz auf der Fensterbank sollte deshalb für das „Katzenfernsehen“ freigehalten werden. Auch mit einer naturnahen Deko und Spielzeug wie Tannenzapfen und Zweigen fühlen sich Hauskatzen meistens wohl.
Wichtig sind außerdem Klettermöglichkeiten an den Wänden. Das können einfache Holzregale sein, auf denen die Katze balancieren kann oder auch Schränke und Blumentreppen. Achtung bei Zimmerpflanzen, nicht wenige davon sind giftig und können sich auf den Stubentiger tödlich auswirken. Vorsicht ist unter anderem geboten bei Oleander, Gummibaum, Farn und Efeu. Eine Liste der für Katzen giftigen Zimmerpflanzen gibt es im Tierfachhandel und online.
Katzengras hingegen – ebenfalls im Tierhandel erhältlich – ist ein Muss für jede katzengerechte Neubauwohnung. Das Kauen des Grases hilft dem Vierbeiner bei der Verdauung und ist gerade für Wohnungskatzen, die kein „richtiges Gras“ in der freien Natur knabbern können, unabdingbar für die Gesundheit.
Klettern – Kratzen – Verstecken in der Neubauwohnung
Zurück zu den Klettergelegenheiten für die Katze: Wie auch das Katzengras, gehört der Kratzbaum zum Grundinventar bei der Gestaltung des katzengerechten Domizils. Wo der Kratzbaum fehlt, sehen Teppiche und Möbel schnell alt aus, denn hier schärft das Tier ersatzweise seine Krallen. Ein guter Kratzbaum zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, dass er dem Tier mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten bietet und hoch genug ist. Neben dem Sisalstamm mit seinen Kratzgelegenheiten ist die Plattform auf der obersten Etage bei vielen Katzen als Ruheplatz beliebt. Ergänzend oder alternativ kann ein Karton, neben der Kratzgelegenheit platziert, ein beliebter Höhlenersatz sein. Denn auch das lieben Katzen in den eigenen vier Wänden: eine Versteckmöglichkeit.
Beliebte Verstecke sind Schreibtisch-Schubladen, Waschmaschinen und Trockner. Deshalb gilt: lieber einmal mehr vor dem Wasch- oder Trockengang in die Maschine geschaut. Nicht selten steckt der vierbeinige Mitbewohner in der Wäsche. Glück haben Käufer von neuen Wohneinheiten, die über einen (abschließbaren) Hauswirtschaftsraum für Waschmaschine und Trockner verfügen.
Eine katzengerechte Wohnung muss viele Funktionen auf einmal bieten: Kletter- und Kratzmöglichkeiten, Ruhezonen, gemütliche Plätze am Fenster und genügend Auslauf. Die meisten Neubauwohnungen verfügen über großzügige Freiflächen, auf denen der Vierbeiner herumspazieren, beobachten und sich sonnen kann.

Wichtig ist, am Balkon einen Katzendraht zu befestigen, damit die Katze nicht herunterfallen, sich verletzen oder fortlaufen kann. Je nach Größe des Tieres, sind Katzendrähte mit verschiedenen Maschengrößen erhältlich. Eine Katzenklappe am Balkon sorgt dafür, dass die Hauskatze, wann immer sie will, den Weg nach draußen findet.
Gefahrenquellen für Katzen
Außer giftigen Zimmerpflanzen und nicht gesicherten Balkonen gibt es weitere Gefahrenquellen für den Vierbeiner, zum Beispiel gekippte Fenster. Lassen Sie Ihren neuen Mitbewohner nicht allein, wenn ein Fenster gekippt ist. Nicht wenige Katzen haben sich dadurch stranguliert oder sind übel gestürzt. Deshalb sind ein Katzenschutznetz oder ein kleines Gitter vor dem Fenster auch hier eine sichere Möglichkeit, um das Tier vor ernsthaften Verletzungen zu bewahren.
Katzen sind neugierig und wollen prinzipiell wissen, was vor der Wohnungstür passiert. Oft sind sie erfindungsreich und es gelingt ihnen, Türklinken herunter zu drücken und die Wohnung zu verlassen. Um sicherzugehen, dass der vierbeinige Mitbewohner nicht auf Wanderschaft geht, entscheiden sich nicht wenige Immobilienkäufer mit Katze für das Anbringen eines Türknopfes anstatt der Klinke.
Sofern genügend Auslauf, Abwechslung und Sicherheit für die Katze gegeben sind, spricht wenig dagegen, dass sich Ihr Vierbeiner in der Neubauwohnung wohl fühlt. Übrigens: Ähnlich wie Menschen bevorzugen es die meisten Katzen, die Wohnung mit Artgenossen zu teilen. Deshalb bezieht nicht selten nach dem Einzug der ersten Katze eine weitere Mieze im Neubau-Domizil Quartier.

Oft ist das kein Problem, manchmal jedoch stören sich Miteigentümer daran, wenn ihre Nachbarn ein Tier halten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Katze auf eigene Faust auf Entdeckertour geht und fremde Wohnungen erkundet. Häufig entscheidet dann die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie mit der Situation umzugehen ist.
Die Haustierhaltung ist nur ein Punkt, in dem die Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht hat. Lesen Sie auch, welche rechtlichen Regelungen für Gemeinschaftsflächen gelten.
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