Förderprogramm für Batteriespeicher verlängert

Förderprogramm für Batteriespeicher verlängert

Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich dafür, mit Solaranlagen ihren eigenen Strom zu erzeugen. Das Stichwort „dezentrale Energieversorgung“ taucht mittlerweile immer häufiger in Baubeschreibungen auf. Mit der Kombination Solaranlage/Batteriespeicher können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und zum Teil selber nutzen bzw. ins öffentliche Netz einspeisen.

Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern bringt auch mit der entsprechenden Förderung einige Vergünstigungen. Jetzt hat die KfW Förderbank ihr Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ verlängert. Wer eine Solaranlage mit stationärem Batteriespeicher betreibt, kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen von den Förderungen der Bankengruppe profitieren.

Die Förderung setzt sich zusammen aus einem zinsgünstigen Kredit der KfW und einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Profitieren können davon alle, die eine Solaranlage mit Batteriespeicher errichten und auch alle, die ihre Solaranlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb nahmen und jetzt einen Batteriespeicher hinzuinstallieren möchten. Allerdings darf die Leistung der installierten Anlage, welche mit dem Batteriespeichersystem verbunden ist, 30 kWp nicht überschreiten. Auch kann pro Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden. Des Weiteren sollte sich das Speichersystem in Deutschland befinden und vom Betreiber für mindestens 5 Jahre genutzt werden. Auch der Zeitwert der geförderten Batteriespeicher hat sich im Vergleich zum früheren Programm verändert: nunmehr muss der Hersteller der Batterie, die gefördert werden soll, einen Zeitwert von 10 Jahren garantieren.

Bei der Einreichung der Förderunterlagen sollten einige Punkte beachtet werden: Der entsprechende Antrag sollte vor Start des gesamten Vorhabens gestellt werden. Informieren Sie sich also zunächst über die geeigneten Batteriespeicher und holen Sie Kostenvoranschlüge für den Batteriespeicher und – sofern noch nicht vorhanden – die Solaranlage ein. Den Kostenvoranschlag nehmen Sie zum Gespräch mit Ihrem Finanzierungsberater mit; der KVA wird gemeinsam mit dem Kreditantrag eingereicht. Hat die KfW die entsprechende Zusage erteilt, kann der Kreditvertrag abgeschlossen werden und die Installation der Anlage erfolgen. Nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde, können Sie den oben erwähnten Tilgungszuschuss anfordern. Dieser reduziert die Kreditschuld und verkürzt die Laufzeit des Kredites.

Das fortgesetzte Förderprogramm der KfW Bank für Batteriespeicher gilt zunächst bis 2018. Es ist grundsätzlich kombinierbar mit weiteren KfW Förderprogrammen im Bereich Erneuerbare Energien. Mehr dazu im Merkblatt zum Förderprogramm „Erneuerbare Energien Speicher“:

Erneuerbare Energien Speicher

Förderprogramm Erneuerbare Energien Speicher

Weitere Informationen zum Thema Solaranlagen lesen Sie hier.

Titelbild: pixabay


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