Eine Doppelhaushälfte mit eigenem Garten, eine große Eigentumswohnung oder ein freistehendes Einfamilienhaus, am Besten mit einem kleinen Spielplatz in der Nähe, in einer verkehrsberuhigten Zone, in der Nähe ein Wald zum Joggen oder Spazierengehen – das ist insbesondere für viele junge Familien im Großraum Stuttgart nach wie vor ein Traum. Ein Traum, der Realität werden kann. Denn auch in Stuttgart wird der Bau oder Kauf eines neuen Hauses oder einer Eigentumswohnung oft mit Fördergeldern unterstützt.
Baugeld vom Bürgermeister
Rund 800 Städte und Gemeinden in Deutschland fördern Familien beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses. Die Bauförderungsmaßnahmen werden je nach Kommune individuell festgelegt. Die Förderung läuft zumeist über zinsgünstige Darlehen; zusätzliche Fördermöglichkeiten gelten für ökologisch sinnvolle und energieeffiziente Baumaßnahmen und für jedes Kind, das zu einer Familie gehört.
„Baugeld vom Bürgermeister“ heißt eine Datenbank, unter der Interessierte gezielt nach Kommunen suchen können, die entsprechende Programme zur Bauförderung bieten. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Ob eine Familie die Fördermöglichkeiten einer Kommune erhält, unterliegt in der Regel bestimmten Einkommensgrenzen.
Förderprogramme in Stuttgart
Auch wer in der Metropole Stuttgart eine neue Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus zur Selbstnutzung erwerben möchte, kann kommunale Förderprogramme in Anspruch nehmen. In Stuttgart sind das für Käufer von Neubau-Immobilien die folgenden:
Das Landeswohnraumförderungsprogramm
Zinsverbilligte Darlehen stellt die Stadt im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogrammes der L-Bank zur Verfügung. Des Weiteren werden unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse aus dem städtischen Familienbauprogramm gewährt. Gefördert werden Ehepaare, Lebenspartnerschaften mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, Alleinerziehende sowie auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
Mit dem im Rahmen dieses Programms bereitgestellten Darlehen können maximal die Gesamtkosten des Erwerbs abzüglich des Eigenkapitals finanziert werden. Maßgeblich für die Förderung ist, dass das Einkommen der Haushalte bestimmte Obergrenzen nicht überschreitet und dass die jeweilige Immobilie in Baden-Württemberg liegt. Die Wohnfläche darf maximal 160m² betragen, erhöht sich jedoch bei Familien ab 4 Personen um 10m² pro Person.
In den ersten 10 Jahren stellt das Land Baden-Württemberg das Förderdarlehen zu verbilligten Zinssätzen zur Verfügung. Alternativ zu den zinsvergünstigten Darlehen bietet die L-Bank einen Direktzuschuss zur Erhöhung des Eigenkapitals an.
Das Programm „Wohnen mit Kind“
Beim zweiten Förderprogramm der L-Bank mit der Bezeichnung „Wohnen mit Kind“ gelten vorab definierten Einkommensobergrenzen von 200.000 Euro. Dieses Programm entsteht in Kooperation mit der KfW-Bankengruppe und bietet zinsverbilligte Darlehen für Familien. Das Programm kann zusätzlich mit dem Förderangebot „Energieeffizienzfinanzierung – Bauen“ kombiniert werden.
Informationen und Details zu den Förderprogrammen im Raum Stuttgart:
Unter diesem Link finden Sie Basisinformationen zum Landeswohnraumförderungsprogramm
Erfahren Sie mehr zum Programm „Wohnen mit Kind“ in Stuttgart
Mehr zur Bauförderung einzelner Kommunen finden Sie auf dem Portal „Baugeld vom Bürgermeister“
Anträge für die Förderprogramme müssen rechtzeitig bei der Hausbank gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
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