Wie oft bemerken wir ihn gar nicht, so sehr sind wir an ständige Unterhaltung, Musikberieselung, Hintergrundgeräusche jeglicher Art gewöhnt: Lärm. Für Sie als Käufer einer Neubau-Immobilie ist es wichtig, den Bauherren bereits in der Planungsphase des Gebäudes auf entsprechende Schallschutzmaßnahmen anzusprechen.
Als Lärm gilt jedes Geräusch über 65 Dezibel, abgekürzt db(A). Zum Vergleich: eine Hauptverkehrsstraße tagsüber hat 70 Dezibel, nachts beträgt der Level einer verkehrsreichen Straße ganze 60 Dezibel. Kreissäge und Moped verfügen über einen Lärmpegel von 90 Dezibel. Wie oft sind Sie im Sommer bei offen stehendem Fenster schon von einem lauten Moped, einem Rasenmäher Ihres Nachbarn oder gar einer Kreissäge geweckt worden?
Wobei es sich hier eindeutig um Außenlärm handelt. Um ein vielfaches störender kann Innenlärm sein. Und der ist in Neubau-Immobilien häufiger gegeben als man meint. So kann zum Beispiel Messungen zufolge bereits ein Schalldruckpegel von unter 50 Dezibel massiv die Schlafqualität beeinträchtigen.
Die zunehmende Urbanisierung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen unter Einfluss von zu viel Lärm Schaden nehmen. Das kann zu ernsthaften Krankheiten führen. Deshalb ist Bauakustik das Thema der Zukunft.
Innenlärm und Außenlärm
Unter Innenlärm versteht man übermäßig laute Geräusche aus Nachbarwohnungen oder aus dem Treppenhaus. Lärm also, der direkt aus dem Wohnhaus selber stammt. Außenlärm meint demzufolge die Geräuschkulisse von der Straße, dem Garten oder dem (Innen)-Hof.
Neubau: Lärmschutz beginnt in der Planungsphase
Für Sie als Käufer ist es wichtig, den Bauherren bereits in der Planungsphase des Gebäudes auf entsprechende Schallschutzmaßnahmen anzusprechen. Diese lassen sich im Nachhinein nur sehr schwer und unter Umständen auch sehr kostenintensiv einsetzen. Umso wichtiger ist, die entsprechenden Standards bei Neubau-Immobilien zu kennen.
Mit Schallschutz in Immobilien beschäftigt sich die DIN 4109. Dazu gibt es zwei Anmerkungen: sie stammt aus den 90er Jahren und ist folglich nicht mehr ganz aktuell. Ihre Mindestanforderungen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Deshalb ist es wichtig, beim Thema Schall- oder Lärmschutz darauf zu achten, dass das Beiblatt 2 erwähnt ist. Hier sind die Werte für erhöhten Schallschutz definiert. Unklarheiten über Schall- und Lärmschutzmaßnahmen haben in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zu juristischen Streitigkeiten geführt. Zahlreiche Käufer gingen aufgrund der rudimentären Formulierungen im DIN Blatt 4109 davon aus, in ihrer Neubau-Immobilie einen umfangreichen Schallschutz zu erhalten. Dem war nicht so – und das Desaster begann.
Ein Grund für Lärmbelästigung: Schallbrücken
Der Grund für störende Geräusche in der Wohnung oder im Haus sind so genannte Schallbrücken. Sie lassen sich nachträglich nicht mehr oder nur sehr schwer beheben und sollten vor dem Bau abgeklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel wasserführende Leitungen. Mit Klemmen oder Hülsen kann sie der geübte Handwerker vor der Zubetonierung schallentkoppeln bzw. isolieren. Die Isolierung verhindert, dass jedes Geräusch in Wasserleitungen innerhalb des Hauses weiter getragen wird.
Eine weitere Schallbrücke sind Böden. Sie können quietschen und knarren und manche Bewohner von Einfamilienhäusern hören es sogar vom Untergeschoss aus, wenn sich in den oberen Etagen jemand bewegt. Auch dagegen lässt sich etwas tun: die Trittschalldämmung – speziell unter Holzböden – verhindert, dass jeder Schritt im Haus hörbar ist. Die Trittschalldämmung ist in 14 verschiedenen Stärken erhältlich und wird beim Bau eingefügt. Allerdings darf diese Dämmung nicht direkt auf das Holz gesetzt werden, darunter sollte sich optimalerweise ein schwimmender Estrich befinden.
Spezielle Schallschutzfenster haben Gläser von bis zu 10mm Dicke und sind damit um ein Vielfaches robuster und isolierender als herkömmliche Fenster. Der Rahmen dieser Schallschutzfenster muss dicht an das Mauerwerk angeschlossen sein.
Eine nicht unwesentliche Rolle beim Schallschutz innerhalb eines Gebäudes spielt die Dachdämmung. Bei nicht ausgebauten Dächern ist eine Zwischensparrendämmung empfehlenswert. Mehr dazu sagt Ihnen der jeweilige Bauträger.
Leider kennen das viele Bewohner insbesondere von Doppel- und Reihenhäusern: man bekommt jedes Geräusch des Nachbarn mit, ob man will oder nicht. Deshalb ist es wichtig, sich insbesondere um den Schallschutz zum angrenzenden Gebäude zu kümmern. Eine Lösung können zum Beispiel entkoppelte Haustrennwände sein, die ebenfalls während des Baus eingefügt werden.
Notfall-Maßnahmen für mehr Lärmschutz
Nehmen wir den „Worst Case“ an: Sie sind in eine wunderschöne Neubau-Immobilie eingezogen und stellen nach kurzer Zeit fest, dass Sie weitaus mehr von den Aktivitäten Ihrer Nachbarn mitbekommen, als Ihnen lieb ist. Der Lärmschutz leistet nicht das, was Sie erwartet haben. Jetzt sind Änderungen diesbezüglich extrem teuer. Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige vergleichsweise günstige Möglichkeiten, wie Sie selber bzw. ein Handwerker mit vergleichsweise wenig Aufwand für mehr Ruhe in den eigenen vier Wänden sorgen können.
Zunächst gilt eine ganz einfache Regel: je glatter die Oberfläche von Wänden und Boden, umso stärker wird der Schall transportiert. Für leichte Dämmungen sorgen bereits Teppiche, Gardinen und Wandbehänge. Speziell für Fenster hat sich das Anbringen von Rollos im Innenraum bewährt. Eine weitere Möglichkeit ist, einen speziellen Akustikputz anzubringen. Dieser kann eine Lärmminderung bis zu 5 Prozent erzeugen.
Schritte, Musik und TV-Geräusche aus anderen Wohnungen werden häufig über die Zimmerdecken weiter geleitet. Mit entsprechenden Gipsplatten lässt sich die Decke durch einen Handwerker oder von „Do it yourself-Fans“ selber „abhängen“. Die Platten dazu erhalten Sie im Baumarkt. Sie sollten allerdings mindestens 12,5mm dick sein. Möchten Sie die Platten nicht unmittelbar an der Decke montieren, können Sie sie auf so genannten Federschienen oder Federbügeln laufen lassen. Anleitungen dazu erhalten Sie im Baufachhandel.
Entstehen durch sichtbare Rohre im Bad und in der Küche unangenehme Geräusche, lassen sich diese schnell und einfach mit entsprechenden Isolierschläuchen ausstatten, um den Lärm zu reduzieren.
Thema „Lärmschutz“ in Eigentümergemeinschaft besprechen
Das sind nur einige Maßnahmen, die mit vergleichsweise wenig Aufwand die Geräusche in Ihrer Neubau-Immobilie bereits reduzieren können. Sollten diese jedoch nicht ausreichen, so ist eine weitere Möglichkeit, das Thema im Rahmen der nächsten Eigentümergemeinschaft anzusprechen. Dabei erfahren Sie, welche Erfahrungen andere Hauseigentümer mit dem Lärmpegel in ihren Wohnungen haben und ob sich gegebenenfalls gemeinsam etwas an der baulichen Situation ändern lässt. Mehr zu Eigentümergemeinschaften lesen Sie hier: