Nachbarschaftsstreit kommt auch bei Eigentümern vor

„Es kann niemand in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt“ – ein altes Sprichwort, das zu bemühen leider nicht an Aktualität verloren hat. Nachbarschaftsstreits sind in Deutschland weit verbreitet, sie kommen bei Eigentümern ebenso vor wie bei Mietern und nicht zuletzt lassen sie die Kassen von Rechtsanwälten zuweilen heftig klingeln.

Die meisten Streitfälle gibt es in Hamburg, die wenigsten in Bayern. Das hat eine Studie des Markforschungsinstituts GfK im Auftrag der Gothaer Versicherungen ergeben. Befragt wurden mehr als 1.000 Menschen in allen Teilen Deutschlands.

Darüber ärgern sich deutsche Nachbarn

Bundesweit ist Lärm das Streitthema Nummer 1. Zwei von drei Eskalationen in der Nachbarschaft resultieren statistisch betrachtet aus zu lauter Musik, Geschrei, zu lautem Sex oder Handwerkstätigkeiten zu unpassender Uhrzeit. An zweiter Stelle regen sich Nachbarn über mangelhafte Treppenhauspflege oder schmutzige Hausflure auf. An dritter und vierter Stelle rangieren Haustiere oder Unfreundlichkeit, zum Beispiel kein Grüßen innerhalb des Hausbereiches.

Besonders „schwierig“ sind – zumindest der Statistik zufolge – die Hamburger: hier eskalieren nicht wenige Nachbarschaftsdispute aufgrund unschöner Flurdekoration, dazu zählen auch als hässlich empfundene Fußmatten des Nachbarn oder Gartenzwerge, die der Hausgemeinschaft missfallen.

Neubau in Hamburg-Bergedorf: Glasbläserhöfe
Neubau in Hamburg-Bergedorf: Glasbläserhöfe

Im Winter ist das Thema „Winterdienst“ nicht selten Ausgangspunkt juristischer Auseinandersetzungen. Schneeräumen ist Pflicht, das vergessen auch Eigentümer manchmal gern. Lesen Sie hier welche Regelungen in Bezug auf den Winterdienst für Immobilien-Besitzer gelten.

Der „typische Streithahn“: zwischen 18 und 29 Jahre alt

Der besonders streitsüchtige Typ Nachbar ist – das hat die Studie von der GfK ebenfalls ergeben – zwischen 18 und 29 Jahre alt und verdient netto zwischen 2.000 bis 2.500 Euro. Meist ist er selbständig tätig und verfügt über keinen höheren Bildungsabschluss.

Eigentümer müssen sich nicht alles bieten lassen

Wer sich über geschmacklose Fußmatten aufregt, muss mit dem Geschmack seiner Nachbarn leben, denn die Fußmatte zählt zweifellos nicht zu dem Gemeinschaftseigentum. Wenn ein Eigentümer jedoch auf die Idee kommt, die Wände des Hausflurs in gewagten Farben zu streichen, hat die Eigentümergemeinschaft zweifellos das Recht, einzuschreiten. Denn Flure sind ebenso wie Gärten, Kellerräume und der Zugang zum Haus Gemeinschaftseigentum über dessen Aussehen und Gebrauch gemeinsam entschieden wird.

Lesen Sie mehr zu Rechten und Pflichten von Eigentümergemeinschaften in unserem Immobilien Magazin:

Das auf unserem Foto gezeigte Neubauprojekt „Glasbläserhöfe“ entsteht in idyllischer Lage in Hamburg-Bergedorf.

Aktuelle Neubauprojekte in Hamburg finden Sie auf dem neubau kompass.

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