Neue EnEV-Regeln: Das erwartet Immobilienkäufer im Jahr 2016

Jedes Jahr aufs Neue ändern sich Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt. Gleich im Januar starten neue Regelungen hinsichtlich der Energieeinsparverordnung. Wir fassen zentrale Punkte dazu zusammen.

Noch fünf Jahre bis zum Endspurt: ab 2021 gilt der Niedrigstenergie-Gebäudestandard der Europäischen Union. Um dafür fit zu werden, werden ab Januar 2016 die Regelungen bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) rasant verschärft. Das hat Folgen: für Bauträger wie für Immobilienkäufer.
Auch bei der KfW Förderung, die sich bei zahlreichen Förderprogrammen auf die EnEV stützt, gibt es Änderungen. Die Förderbank kündigte bereits an, dass ab April 2016 die Förderungen für das KfW Effizienzhaus 70 (mit Abstand das in der Vergangenheit am weitaus häufigsten geförderte Haus) wegfallen. Weiter gefördert werden die KfW Effizienzhäuser 40 und die Effizienzhäuser KfW 55. Zudem wird es einen neuen Förderstandard, das KfW-Effizienzhaus 40 Plus, geben.

EnEV im Jahr 2016: das ändert sich

Ein Neubau, der ab Januar 2016 gebaut wird, muss 25 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als ein Haus, das nach den Mindestwerten entsprechend der EnEV 2009 – die zu großen Teilen auch noch in 2015 Gültigkeit hatte – errichtet wurde.
Die Primärenergie bezeichnet den Energiebedarf, den ein Gebäude aufbringen muss, damit es beheizt werden kann. Dabei ist neben der Höhe des Bedarfs auch die Art der verwendeten Energie entscheidend. Je mehr Energiequellen aus erneuerbarer Energie ein Bauträger verwendet, desto besser für die Gesamtsumme der Energiebilanz des Hauses. Weitere Kennzeichen für eine gute Energiebilanz sind Lüftungsanlagen, optimal mit Wärmerückgewinnung, und die Art der Warmwasserbereitung. Bei Letzterer haben sich in der Vergangenheit zum Beispiel unterstützende Solaranlagen bewährt.

Stichtag ist der eingereichte Bauantrag

Entscheidend für die Gültigkeit der überarbeiteten EnEV ist das Datum des eingereichten Bauantrags. Das heißt, auch wenn Ihr Neubauprojekt erst im März 2016 oder später gebaut wird, so gilt die verschärfte EnEV nicht, wenn der Bauantrag noch in 2015 eingereicht worden ist.

Aber: ein Höchstmaß an Energieeffizienz schadet beim Neubau keineswegs: Bauexperten raten Käufern generell dazu, sich für höhere Energiestandards zu entscheiden. Ein energieeffizienter Neubau schont langfristig den Geldbeutel – zum Beispiel mit niedrigeren Heizkosten.

Um 20 Prozent stärkere Gebäudedämmung

Um Transmissionswärmeverluste (das ist der Verlust an Wärme durch die Gebäudehülle) so gut wie möglich zu vermeiden, wird ab 2016 eine dickere Dämmung der Gebäudehülle gefordert. Insgesamt muss die Dämmung von Gebäuden, deren Bauantrag ab Januar 2016 gestellt bzw. deren Bauanzeige noch in 2015 veröffentlicht wurde, um ca. 20 Prozent stärker sein als bislang.

Label für Neubauprojekte werden Pflicht

Sie kennen die farbigen „Label“ für Energiewerte bereits von Ihrem Kühlschrank, von der Waschmaschine oder vom Geschirrspüler. Ab 2016 werden Sie sie auch auf dem Energieausweis Ihrer künftigen Immobilie finden. Die Skalierung von A+ bis H wird Pflicht.

Energieausweise muss bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden

Strengere Regelungen gelten ab dem Jahr 2016 auch bei Energieausweisen. Ab 2016 müssen Verkäufer den Energieausweis der zum Verkauf stehenden Immobilie bereits beim ersten Besichtigungstermin zeigen. Zudem wird es mehr Stichproben bei den Ausweisen geben. Gut für Käufer: sie können sich ab 2016 stärker denn je darauf verlassen, dass ihre Neubau-Immobilie den Vorgaben hinsichtlich Energieeffizienz entspricht.

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Titelbild: pixabay


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