Aufgrund der ab dem 1. Januar geltenden aktualisierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ändert sich ab dem 1. April 2016 auch das KfW-Programm „Energieeffizientes Bauen“. Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Kauf und den Bau von energieeffizienten Neubau-Immobilien, welche die entsprechenden Kriterien erfüllen. Hier die wesentlichen Neuerungen:
Neue Förderhöchstbeträge
Bislang lag der Förderhöchstbetrag in diesem KfW Programm bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zum 1. April 2016 erhöht die KfW Bank den Betrag auf die Höchstgrenze von EUR 100.000. Für Kredite, die zwischen 20 und 30 Jahren laufen, führt die KfW Bank eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein.
Keine Förderung mehr für das KfW 70 Haus
Ab April 2016 entfällt die Förderung für das energieeffiziente KfW 70 Haus. Die für das KfW 70 Haus bislang geltenden Maßgaben entsprechen durch die angehobenen Kriterien nun dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten. Zum 31.3.2016 läuft die Förderung dieses Standards deshalb aus. Anträge zur Förderung eines KfW 70 Effizienzhauses können noch bis zu diesem Stichtag eingereicht werden.
Das KfW 40 Plus Haus
Es gibt ab dem 1. April 2016 eine neue dritte Fördermöglichkeit im Rahmen des KfW Programms: das Effizienzhaus 40 Plus. Dieses erfüllt die Anforderungen des KfW 40 Hauses und muss darüber hinaus die folgenden Geräte besitzen, damit ein großer Teil des Energiebedarfs direkt am Gebäude erzeugt und gespeichert werden kann:
- eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
- eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Zusätzlich müssen die Stromerzeugung und der Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface visualisiert werden.
Damit ähnelt das KfW 40 Plus Haus stark dem Passivhaus.
Mit diesen Vorgaben will die KfW Bank weiterhin bei Käufern Anreize schaffen, sich für einen energieeffizienten Neubau zu entscheiden. Dabei ist die KfW-Förderung nicht die einzige Möglichkeit, Zuschüsse beim Kauf eines neuen Hauses oder einer Neubauwohnung zu erhalten.
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie zum Beispiel im Kapitel „Regionale Förderprogramme für Neubau-Immobilien“.
Unser Titelbild zeigt Reihenhäuser im KfW 55 Standard im Neubauprojekt „Hans-Heinrich-Lünstedt-Straße“.