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Vorgestellt: die neue Energiesparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Seit dem 1. Mai gilt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Diese löst die bislang geltende Verordnung aus dem Jahr 2009 ab. Was es mit der Energieeinsparverordnung auf sich hat und welche Änderungen sich aktuell ergeben, lesen Sie heute in diesem Blog.

Neubauprojekt in Hamburg: Parkidylle am Lehmberg
Neubauprojekt in Hamburg: Parkidylle am Lehmberg

Energieeinsparverordnung – was ist das?

Die Energieeinsparverordnung schreibt den Energiebedarf von Wohn- und Gewerbebauten vor. Die Verordnung gehört zum Energiekonzept der Bundesregierung. Seit 1997 wird die EnEV permanent novelliert und aktuellen Entwicklungen angepasst. Ziel ist, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu realisieren. Deshalb soll der Energiebedarf von Wohn- und Gewerbeimmobilien in den kommenden Jahren sukzessive gesenkt werden. Neue Richtwerte legt jetzt die EnEV 2014 vor.

Das regelt die EnEV

Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Mindestanforderungen für Neubau-Immobilien. Dazu gehören der maximal zulässige Verbrauchswert beim Heizbedarf sowie die Mindeststandards in den Segmenten Wärmedämmung, Raumlufttechnik und Warmwasserversorgung.

EnEV 2014: um 12,5 Prozent verringerter Primärenergiebedarf

Ein Ziel mittels der EnEV 2014 ist, die Werte für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gegenüber 2009 im sinnvollen Rahmen zu senken. Gegenüber der EnEV 2009 haben sich die Maximalwerte beim Primärenergiebedarf aktuell um 12,5 Prozent verringert. Eine weitere Änderung steht zum 1.1. 2016 an: ab diesem Zeitpunkt sollen sich die Werte um weitere 12,5 Prozent minimieren.

Auch beim maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust gibt es Änderungen. Um diesen Wert zu verringern und die Wärme in Neubau-Immobilien bestmöglich zu erhalten, sind die Anforderungen an die Gebäudehülle in der EnEV 2014 gestiegen. Zum Beispiel müssen oberste Geschossdecken, die nicht den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz entsprechen, ab 2016 im Rahmen der neuen Verordnung ebenfalls gedämmt sein. Das wirkt sich auch auf die Vorgaben im Bereich Dachdämmung aus.

Neuer Energieausweis ab dem 1. Mai 2014

Zur neuen Energieeinsparverordnung gehört der neue Energieausweis, der seit dem 1. Mai 2014 gilt. Auch hier gibt es einige Änderungen. Er muss zum Beispiel bereits bei der ersten Besichtigung der Neubauwohnung bzw. des Hauses vorgezeigt werden. Der Ausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude – bei Wohnungen also auf das Mehrfamilienhaus – und nicht auf einzelne Wohneinheiten.

Für Neubau-Immobilien gilt der neue Bedarfsausweis, der den künftigen Energiebedarf für Heizung, Wohnungslüftung und Warmwasseraufbereitung anzeigt.

Elemente zur Berechnung des Energiebedarfs sind die Integration von Erneuerbaren Energien (Solar, Biomasse, Wärmepumpe), das verwendete Baumaterial, die Art der Heizung und der Typ der Lüftungsanlage.

Als Kennzahl dient der auf dem Ausweis angegebene Primärenergiebedarf, auf dem Ausweis als „Energiekennwert“ oder „Endenergiebedarf“ angezeigt. Es gelten im gesamten Bundesgebiet dieselben Standards – das ermöglicht gute Vergleichswerte zu anderen besichtigten Immobilien.

Darauf sollten Sie beim Energieausweis achten

Wird Ihnen bei der ersten Besichtigung der Immobilie der Energieausweis vorgelegt, können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, wie viel Energie der Neubau voraussichtlich verbraucht und welche Kosten damit auf Sie zukommen.

Folgende auf dem Ausweis genannte Werte sind für Sie von Interesse:

  • Die verwendete Heizungsart (gut, wenn Erneuerbare Energien hinzugezogen werden)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Die angegebene Energieeffizienzklasse (wird anhand der Werte „A“ bis „H“ ermittelt. Dabei bedeutet „A“, dass die Immobilie sehr energieeffizient ist und je weiter der Wert nach rechts in Richtung „H“ rückt, als desto weniger effizient ist das Gebäude einzustufen.)
  • Kennwert des Energiebedarfs (Primärenergie)

Bestehen Sie bei der ersten Besichtigung auf das Aushändigen des Ausweises. Je mehr Sie über den benötigten Energiebedarf Ihres künftigen Domizils wissen, desto besser für Sie.

Mehr zum Thema Energieeffiziente Neubau-Immobilien finden Sie auf unserem Online-Ratgeber.

Das auf unserem Foto dargestellte Neubauprojekt „Parkidylle am Lehmberg“ entspricht der bestmöglichen Energieeffizienzklasse A+. Lesen Sie mehr zu diesem Neubauvorhaben.

Informieren Sie sich über aktuelle Neubauprojekte und Bauvorhaben im Großraum Hamburg auf dem neubau kompass.

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