Wo steht der Immobilienmarkt im Herbst 2025? Unser Blog gibt dir ein Update und vielleicht genau die passenden Impulse, um deinen Immobilienkauf bis zum Jahresende anzugehen.
Good News Nr. 1: Die Anzahl der Baugenehmigungen zieht wieder an. So ist allein im Vergleich zum Juli letzten Jahres die Anzahl der Neubau-Genehmigungen im Juli 2025 um 33,2 Prozent gestiegen. Genehmigt wurde im Juli der Neu- und Umbau von über 22.000 Wohnungen. (Quelle: Handelsblatt/Destatis) Der Fokus liegt auf dem Neubau von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern.
Auch im Verlauf des gesamten Jahres sieht es gut aus: In den ersten neun Monaten von 2025 ist der Neubau bzw. Umbau von 131.800 Wohneinheiten genehmigt worden. Im Vergleich zum selben Zeitraum in 2024 sind das über 8.000 Wohnungen mehr. Damit es mit dem Neubau auch tatsächlich vorangeht, setzt die aktuelle Bauministerin Verena Hubertz unter anderem auf den Bau-Turbo, der am 9. Oktober vom Bundestag beschlossen wurde.
Bau-Turbo für den Wohnungsbau beschlossen
Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ wie der Bau-Turbo offiziell heißt, hält einiges an Vereinfachungspotenzial für Neubau und Nachverdichtung bereit. Wichtig zu wissen: Bei dem Bau-Turbo handelt es sich um eine Experimentierklausel mit Gültigkeit bis 31.12.2030. Ein Experiment, auf das sich die Mehrzahl der Abstimmungsberechtigten im Bundestag in der vergangenen Woche geeinigt haben. Das Ziel: mehr (bezahlbaren) Wohnraum in Deutschland zu schaffen.

Wie der Bau-Turbo § 246e BauGB das Bauen einfacher machen soll
Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind erlaubt. Kommunen können mit dem Bau-Turbo den Bau von Neubauwohnungen bereits nach einer Prüfungsfrist von drei Monaten – statt bisher bis zu fünf Jahren – beschließen. Die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ist dafür nicht erforderlich. Erlaubt sind Neubau, Umbau oder Umnutzung bestehender Gebäude.

Änderung § 31 Absatz 3 BauGB: Innerhalb eines Bebauungsplans kann künftig mehr Wohnraum in Nachverdichtung/zweiter Reihe entstehen, als ursprünglich im Bebauungsplan festgelegt. Voraussetzung: Diese Bauvorhaben sind mit nachbarschaftlichen Interessen und öffentlichen Belangen vertretbar.
Änderung § 34 Abs. 3b BauGB: Änderungen beim Einfügungsgebot im ungeplanten Innenbereich. Künftig könnten mehr Neubauprojekte in zweiter Reihe, in Innenhöfen, auf Dächern entstehen. Bestehende Quartiere könnten über bislang bestehende Grenzen hinaus erweitert werden.
Abweichung von Schallschutzvorgaben im BauGB: Mit individuellen Schallschutzlösungen soll künftig mehr Wohnraum in durchmischten Quartieren – auch näher an Gewerbeeinheiten – möglich werden.
Aufstockung klimafreundicher Förderprogramme
Good News für alle, die bei ihrem Neubau gleich zu Beginn auf Klimaeffizienz setzen: Das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ ist im September 2025 noch einmal zugunsten von Immobilienkäufern angepasst worden.
Das ursprünglich für kleine bis mittlere Einheiten geplante Programm hat im Juli eine Erweiterung der höchstzulässigen Wohnfläche erfahren. Jetzt im September ist auch der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent erhöht worden. Das heißt, dass künftig mehr Bauvorhaben den Bemessungsrichtlinien zur Förderung entsprechen werden. Weiterhin müssen die geförderten Bauvorhaben mindestens den KfW-Standard 55 einhalten.
Auch im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) dürfen Käufer bessere Konditionen erwarten. So gibt es Förderkredite nun bereits ab 1,13 % effektivem Jahreszins (vorher: ab 2,23 %). Finde alle aktuellen und verbesserten Konditionen für das Förderproramm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude und das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude.
Neustart für KfW 55 Förderung – zunächst befristet
Nach mehr als 3,5 Jahren Förderstopp beschloss die aktuelle Regierung Ende September eine – zunächst befristete – Wiederauflage des Förderprogramms für Neubauprojekte im Effizienzhaus 55 (EH) Standard. Allerdings: Dieses Förderprogramm gilt aktuell nur für bereits genehmigte Bauvorhaben.
Ziel der Wiederaufnahme des Förderprogramms ist, den immensen Bauüberhang der vergangenen Jahre in den Griff zu bekommen. Nach dem abrupten Stopp dieses Förderprogramms in 2022, wurden zahlreiche Bauvorhaben im Effizienzhaus 55 (EH) Standard nicht weitergeführt. Diese gilt es nun, erfolgreich abzuschließen, um den dringend benötigten neuen Wohnraum in Deutschland zu schaffen.
Das heißt: Fördermittel gehen an bereits genehmigte Bauvorhaben – nicht wie bei den oben genannten Förderprogrammen an private Antragsteller. Die Förderung ist zumindest für 2025 objekt- und nicht personenbezogen.
59 Millionen Euro stehen für die neue KfW Effizienzhaus 55-Förderung zur Verfügung
Das aktuell für das Förderprogramm KfW 55 (EH) Standard genehmigte Fördervolumen beträgt 59 Millionen Euro. Das ist wenig im Vergleich zu den rund sechs Milliarden Euro Fördermittel von 2021. Deshalb fordern Immobilienverbände nicht ohne Grund: Die KfW 55 Förderung muss wieder aufgestockt und für 2026 verlängert werden!

Im November dieses Jahres wird der Bundeshaushalt für 2026 beschlossen. Glaubt man den Einschätzungen von Marktexperten, dann stehen die Chancen gut, dass auch die Fördermittel für den Effizienzhaus 55 (EH) Standard im kommenden Jahr erweitert werden. Insofern ist die erste „Wiedereinführung“ des Förderprogramms Effizienzhaus 55 (EH) Standard Ende 2025 vermutlich ein erster Schritt, um das Erfolgsprogramm wieder auf den Weg zu bringen.
Was genau im November für das beliebte Förderprogramm beschlossen wird – Wir halten dich auf dem Laufenden!
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