Der Begriff „KfW-Standard“ taucht in immer mehr Baubeschreibungen und Exposés auf. Was es damit auf sich hat und über welche Kennzeichen ein Neubau verfügen muss, um diesem Standard zu entsprechen, lesen Sie auf dieser Seite. Gut zu wissen: Wer heute eine als „energieeffizient“ klassifizierte Immobilie erwirbt oder baut, kann von der KfW-Bank bereitgestellte Fördergelder beantragen.
Den Begriff „KfW Haus“ eingeführt hat die KfW-Bankengruppe. Diese ist aus der nach dem 2. Weltkrieg entstandenen Bank für Wiederaufbau hervorgegangen und zählt heute zu den weltweit größten Förderbanken. Unter anderem unterstützt das Kreditinstitut den Bau und den Kauf von energieeffizienten Neubau-Immobilien.
Grundsätzlich unterscheidet man bei den KfW-Standards zwischen Neubau- und Bestandsimmobilien. Bei Neubauprojekten gelten ausschließlich die KfW-Effizienzhaus-Standards 40, 40 plus und 55 als förderfähig.
Bei Bestandsimmobilien werden zusätzlich die KfW-Standards 70, 85, 100, 115 und KfW-Effizienzhaus Denkmal bei Förderanträgen in Betracht gezogen.
Energieeffiziente Neubau-Häuser: KfW 40plus, 40 und 55
Unter „energieeffizient“ bezeichnet man Häuser, deren Jahres-Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust unter den von der Energiesparverordnung (EnEV 2016) definierten Mindestrichtwerten liegt. Als Standard für diese Richtlinien gilt ein Haus, welches den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht, das „KfW 100“ Haus. Die energetischen Mindest-Anforderungen für KfW 100 Häuser werden regelmäßig erhöht, zuletzt geschehen im Jahr 2016. Aktuell gelten folgende Richtlinien für ein Referenzhaus im KfW 100 Standard: ein Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser von höchstens 100 % und ein Transmissionswärmeverlust von 115 % des Referenzgebäudes. Zugrunde liegt die tatsächlich eingesetzte Energiemenge plus die Menge möglicher Verluste durch Umwandlung und Transport.
Entsprechend dem Energieverbrauch und CO 2-Ausstoß unterscheidet die KfW Bank beim Neubau drei Typen von Effizienzhäusern: KfW Effizienzhaus 40, KfW Effizienzhaus 40 plus und KfW Effizienzhaus 55. Die letzte Ziffer zeigt an, über wie viel Prozent des vorgeschriebenen Energiebedarfs das Haus tatsächlich verfügt. Generell gilt: je kleiner die Ziffer, desto geringer der Energiebedarf – und umso höher liegt die Förderung.
Ein KfW 55-Haus braucht nur 55 Prozent der definierten Richtwerte, liegt also um 45 Prozent unter dem vorgeschriebenen Energiebedarf, den ein Referenzgebäude im KfW 100-Standard erfüllen muss. Die KfW Effizienzhäuser 40 benötigen 40 Prozent der vorgeschriebenen Energie, also 60 Prozent weniger als gesetzlich vorgegeben, und die KfW 40 plus Häuser entsprechen dem hoch effizienten Passivhaus-Standard. Dieses Haus erzeugt mehr Energie, als es benötigt und kann den Überschuss der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Dafür muss dieser Haustyp über ein zusätzliches „Plus-Paket“ verfügen. Dazu gehört eine Anlage zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, ein Batteriestromspeicher, ein Interface zum Tracken des Stromverbrauchs und der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust
Als Primärenergiebedarf wird die Energie bezeichnet, die aufgebracht werden muss, damit das Haus beheizt werden kann. Mit anderen Worten: ein Gebäude, das einen Teil seiner Energie selber erzeugt – etwa unter Hinzuziehen von erneuerbaren Energien – hat einen geringeren Primärenergiebedarfsfaktor als ein ausschließlich durch fossile Quellen beheiztes Haus. Deshalb spielt bei der Definition eines Hauses als „energieeffizient“ der Primärenergiebedarf eine entscheidende Rolle.
Unter dem Begriff Transmissionswärmeverlust werden Wärmeverluste eines Gebäudes aufgrund einer Wärmeleitung durch die Gebäudehülle verzeichnet. Die wärmere Luft im Inneren von Gebäuden wird automatisch nach Außen geführt (transmittiert). Dieser Vorgang wird als „Transmissionswärmeverlust“ bezeichnet: das Haus verliert einen Teil seiner Wärme.
Bei einem Haus, das weniger gut gedämmt ist, ist der Transmissionswärmeverlust höher als in einem gut gedämmten Gebäude. Das heißt: das Haus verliert mehr Wärme, es braucht in Folge dessen mehr Heizenergie. Entscheidend ist, die Dämmung der Immobilie so zu gestalten, dass so wenig Wärme wie möglich verloren geht.
Vorgaben für ein KfW 55-Haus
Das KfW 55-Haus muss über rund 55 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs und 70 Prozent des maximalen Transmissionswärmeverlustes verfügen.
Das muss ein KfW 40-Haus leisten
Um als „KfW 40-Haus“ klassifiziert zu werden, muss ein Gebäude über 40 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs und 55 Prozent des gesetzlich zulässigen Transmissionswärmeverlustes verfügen.
KfW 40- und KfW 55-Häuser: Sachverständige sind Pflicht
Erreicht werden diese Vorgaben mit entsprechenden Baumaßnahmen, an denen zugleich ein energieeffizientes KfW-Haus zu erkennen ist. Beispiele hierfür sind etwa eine Solaranlage zur Trinkwassererwärmung, eine Wärmepumpe oder Biomasse- bzw. Holzpellet-Heizung, Fenster mit Dreifachverglasung und ganz wichtig: die Dämmung von Außenwand und Dach, um den Transmissionswärmeverlust zu minimieren. Weitere Kennzeichen energieeffizienter Häuser sind weiter unten aufgeführt und sollten in jeder Baubeschreibung eines Neubauprojekts zu finden sein, das vom Bauträger als „KfW-Standard“ klassifiziert wird.
Beim Bau von KfW 40- und KfW 55-Häusern ist die Baubegleitung und spätere Bestätigung bzw. Abnahme des Hauses durch einen Sachverständigen Pflicht. Den Energieberater organisiert beim Kauf vom Bauträger das jeweilige Bauunternehmen.
Kennzeichen energieeffizienter KfW-Häuser
- Dreifach verglaste Fenster mit einem gut dämmenden Rahmen
- Energiesparende Heizung, zum Beispiel Fußbodenheizung, Holzpellet-Heizung oder Wärmepumpen
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (optimal sind über 80 Prozent Wärmerückgewinnung durch eine kontrollierte Lüftungsanlage)
- Thermische Solaranlagen zur Unterstützung von Warmwasserversorgung und Heizung
- Photovoltaikanlage als (zusätzliche) Energiequelle
- Minimierung von Wärmebrücken (zur Gewährleistung von weniger Wärmeverlust im Haus)
- Luftdichte Gebäudehülle
Fördergelder für energieeffiziente KfW-Häuser
Wer eine energieeffiziente Neubau-Immobilie im KfW-55-Standard erwirbt, kann Fördergelder in Form eines zinsvergünstigten Kredits von maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragen.
Bei KfW 40- und KfW 55-Häusern können Käufer und Bauherren zusätzlich von einem Tilgungszuschuss profitieren. Dieser reduziert die Darlehenssumme und verkürzt die Laufzeit des Kredits: es muss also nicht der gesamte Beitrag zurückgezahlt werden. Je höher der Effizienzgrad der Neubau-Immobilie, desto höher ist auch der Tilgungszuschuss. Für KfW-55-Häuser liegt der Tilgungszuschuss seit dem 24. Januar 2020 bei aktuell 15 Prozent, bezogen auf die maximale Förderung von 120.000 Euro, sind das pro Wohneinheit 18.000 Euro.
Der Tilgungszuschuss beim Erwerb einer energieeffizienten KfW 40 Immobilie beträgt 20 Prozent von maximal 120.000 Euro, umgerechnet auf den Kaufpreis sind das maximal 24.000 Euro. Beim KfW 40 plus Haus kann ein Tilgungszuschuss von 25 % von maximal 120.000 Euro (umgerechnet bis zu 30.000 Euro) in Anspruch genommen werden.
Diese Kredite werden ausschließlich über Banken, Sparkassen und Versicherungen gewährt. Die Institute stellen den jeweiligen Antrag bei der KfW Bank, die den Betrag später über das jeweilige Kreditinstitut, etwa die eigene Hausbank, auszahlt.
Der Trend geht eindeutig in Richtung energieeffizientes Bauen und Wohnen. Welche finanziellen Vorteile mit dem Erwerb von energieeffizienten Neubau-Immobilien verbunden sind, erfahren Sie im Kapitel „Förderprogramme“.
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