Frankfurt zählt zu den Boom-Städten in Deutschland. Immer mehr Menschen suchen nach einer Neubau-Immobilie in „Mainhattan“. In 2012 ist der Wohnungsbestand in der Stadt um 1.867 neue Wohnungen gewachsen. Weitere Wohngebiete werden erschlossen, zum Beispiel Frankfurt-Riedberg.
Dabei ist die Zahl der Einfamilienhäuser überproportional gewachsen: drei Viertel aller neuen Wohngebäude in 2012 zählten zu diesem Immobilientyp. Auch die Zahl der neuen Eigentumswohnungen steigt und die Wohnflächen sind nicht klein: durchschnittlich 108m² umfasste eine Neubau-Wohnung im vergangenen Jahr.
Wo die Nachfrage groß ist, steigen auch die Preise kontinuierlich. Um auch Haushalten mit mittlerem Einkommen die Möglichkeit zu geben, sich ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung zuzulegen, bietet die Stadt Frankfurt Förderprogramme zum Erwerb von Neubau-Immobilien.
Das Hessen-Baudarlehen
Wer in Frankfurt eine Neubau-Immobilie zur Selbstnutzung erwerben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen von dem Hessen-Baudarlehen profitieren. An dieser Finanzierung beteiligt ist die KfW-Bank, die ihrerseits bundesweit das Programm „KfW-Wohneigentum“ auflegt. Die Förderung im Hessen-Baudarlehen setzt sich aus einem bei der KfW refinanzierten Kapitalmarktdarlehen und einem zur Zinsverbilligung dienenden Darlehensanteil aus dem Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ zusammen.
Die im Rahmen des Hessen-Darlehens bereitgestellte Darlehenssumme beläuft sich auf max. 50 Prozent der Gesamtkosten des Neubaus und max. 115.000 Euro. Um weitere 20.000 Euro erhöht werden kann die Summe beim Bau einer neuen Immobilie in Passivhausbauweise.
Die Zinsfestschreibung beträgt 10 Jahre, davon sind 2 Jahre tilgungsfrei, anschließend beträgt die Tilgung – abhängig vom Zinssatz – zwischen 1 Prozent und 3 Prozent.
Die Voraussetzungen
Förderfähig sind Haushalte, deren Jahreseinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. In einem 2-Personenhaushalt liegt die Obergrenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 53.700 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt der Zuschlag um jährlich 10.700 Euro brutto. Zusätzlich gilt ein Erhöhungsbetrag für jedes Kind in Höhe von jährlich 920 Euro brutto.
Förderberechtigt sind Paare, Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Für Singles kommt dieses Programm leider nicht in Frage. Vorrang bei der Berücksichtigung der Förderanträge haben Familien mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, in denen aufgrund der Behinderung eines Mitglieds ein höherer Bedarf nach eigenem Wohnraum besteht. Unterstützt wird auch das Leben von mehreren Generationen unter einem Dach.
Das Eigenkapital des geförderten Haushalts muss mindestens 15 Prozent der gesamten Summe betragen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, mit deren Bau noch nicht begonnen wurde.
Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Luxus-Wohnungen und überdurchschnittlich große Wohnimmobilien.
Das Frankfurter Programm zur Förderung von neuem Wohnraum
Während das Hessen-Baudarlehen als Förderprogramm des Landes Hessen natürlich allen Frankfurtern offen steht, bietet die Stadt selber mit dem „Frankfurter Programm zur Förderung von neuem Wohnraum“ noch ein städtisches Wohnförderprogramm an. Dieses richtet sich ebenfalls ausschließlich an Familien und Paare mit Kindern sowie an Alleinerziehende. Auch muss die Neubau-Immobilie sich im Stadtgebiet Frankfurt befinden und darf die in der Energiesparverordnung festgelegten Obergrenzen beim Energiebedarf nicht überschreiten.
Obergrenzen gelten auch hier beim Jahreseinkommen des Haushaltes: wie beim Hessen-Darlehen liegen sie in einem 2-Personenhaushalt bei einem Jahresbruttoeinkommen von ca. 53.700 Euro. Vorrangig gefördert werden Antragsteller mit mehr als einem Kind.
Gewährt wird ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro; Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen Zuschlag von 5.000 Euro, ebenfalls Haushalte, die sich für den Bau eines Passivhauses entscheiden.
Das Darlehen wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden Jahres mit 2,5 Prozent zu verzinsen. Fünf Jahre ist das Förderdarlehen tilgungsfrei. Ab dem 1. Januar des der Bezugsfertigkeit folgenden 6. Jahres gilt eine Tilgungsrate von 3 Prozent.
Wichtig: der Antrag für diese Förderungen muss vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vorliegen.
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