Neben Strom, Heizung und Internet kommen weitere monatliche Ausgaben auf Wohnungseigentümer zu, etwa für den Betrieb, die Instandhaltung und die Versicherung des Mehrfamilienhauses. Lesen Sie, mit welchen laufenden Kosten einer Eigentumswohnung Sie rechnen müssen und wie Sie in diesem Zusammenhang von der Eigentümergemeinschaft profitieren.
Mit dem Kauf einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus werden Sie automatisch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Spätestens wenn eine größere Reparatur oder Modernisierung am Gebäude ansteht, zeigen sich die Vorteile einer WEG: Die Kosten werden von einem Gemeinschaftskonto gedeckt. Hier kommt das sogenannte Hausgeld ins Spiel.
Hausgeld – monatliche Zahlung für die laufenden Kosten
Wie der Name vermuten lässt, wird das Hausgeld für die Kosten rund um das Haus genutzt. Es ist eine monatliche Zahlung, die jedes WEG-Mitglied auf ein Gemeinschaftskonto überweist. Die Höhe des Betrags wird in Absprache mit der Hausverwaltung bei der jährlichen Eigentümerversammlung festgelegt. Die Hausverwaltung erstellt für diesen Zweck einen Wirtschaftsplan. Wurde das Hausgeld bei der Eigentümerversammlung zu niedrig eingeschätzt, ist später im Rahmen der Jahresabrechnung eine Nachzahlung erforderlich. Andersherum erfolgt eine Rückerstattung.
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Nach unseren Recherchen beträgt ein durchschnittliches Hausgeld im Monat zwischen 3 und 4,50 Euro pro Quadratmeter. Bei der Berechnung gibt es Ausnahmen, z.B. wenn das Haus über einen Aufzug verfügt. In diesem Fall ist eine Vereinbarung üblich, wodurch Eigentümer von Wohnungen in tieferen Etagen einen geringeren Beitrag für Reparaturen und Wartungsarbeiten zahlen.
Das Hausgeld setzt sich in der Regel folgendermaßen zusammen:
Hausverwaltung
Wenn Sie möglichst stressfrei in Ihrem neuen Zuhause wohnen möchten oder die Wohnung weitervermieten, bietet sich ein professioneller Hausverwalter an. Dieser kümmert sich dann u.a. um die Instandhaltung und Sanierung des Gebäudes, das Organisieren von Eigentümerversammlungen sowie die Jahresabrechnung, die vom Verwaltungsbeirat geprüft und an die Wohnungseigentümer ausgehändigt wird.
Instandhaltungsrücklage
Auch wenn es der Albtraum eines jeden Wohnungsbesitzers ist: Hin und wieder stehen Renovierungen und Modernisierungen am Gebäude an. Damit in solch einem Fall nicht Ihre eigenen Rücklagen herhalten müssen, ist im Hausgeld ein Beitrag für Instandhaltungskosten vorgesehen.
Hausrat- und Gebäudeversicherung
Alles in den eigenen vier Wänden, das zum persönlichen Eigentum zählt, fällt unter die Hausratversicherung. Dazu gehören nicht nur Möbel und Elektronik, sondern auch Kleidung, Bargeld und Lebensmittel. Eine Hausratversicherung ist keine Pflicht für Haus- oder Wohnungseigentümer, aber trotzdem sinnvoll, da z.B. durch einen Einbruch, Blitzschlag, Wasserschaden oder Brand sehr hohe Kosten entstehen können.
Darüber hinaus ist eine Gebäudeversicherung wichtig. Diese kommt für Schäden rund um das Haus auf, wie etwa das Dach, das Mauerwerk, die Heizungsanlage und in manchen Fällen auch die Garagen und/oder Carports. In einer WEG ist die Gebäudeversicherung in der Regel im Hausgeld enthalten.
Betriebskosten
Auch Dinge, die man im Alltag oftmals als selbstverständlich sieht – wie die Müllentsorgung, der Hausmeister- und Hausreinigungsdienst – haben ihren Preis. Es handelt sich hierbei um die monatlichen Betriebskosten. Hierzu gehören auch Ausgaben für die Versorgung in Gemeinschaftsbereichen (z.B. Wasser- und Abwasser im Hauswirtschaftsraum oder Lichter im Treppenhaus und Gemeinschaftskeller) sowie Wartungskosten für Aufzüge.
Grundsteuer
Eine weitere Ausgabe, die Sie im Blick behalten sollten, ist die vierteljährliche Grundsteuer, die Wohnungs- und Hauseigentümer an die Gemeinde zahlen müssen. Das Geld wird für die Entwicklung der Infrastruktur genutzt, darunter Schulen, Kitas, Büchereien, Straßen, Radwege und Brücken. Ein Grundsteuerbescheid vom Finanzamt informiert Sie über die Höhe der Grundsteuer. Ein Vorteil für Vermieter: Sie können die Grundsteuer auf den Mieter umlegen.
Um die Grundsteuer zu berechnen, dient folgende Formel: Grundsteuer = Einheitswert des Grundstückes x Steuermesszahl x Hebesatz.
- Neubewertung aller Grundstücke: Stichtag ist der 1. Januar 2022.
- Möglichkeit für höhere Hebesätze: Ab 2025 können Gemeinden höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen.
- Änderung des Grundgesetzes: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes wurde im Grundgesetz verankert, während die Bundesländer eigene abweichende Grundsteuerregelungen einführen können.
Fazit
Unser Ratgeber hat Ihnen einen kurzen Überblick zu den laufenden Kosten einer Eigentumswohnung verschafft. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Teilungserklärung, die Abrechnungen und Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft genau, um einen detaillierten Einblick in die laufenden Kosten zu bekommen.
Text: | Janek Müller |
Title Image: | mapo |