Quo vadis Wohnungsbau? Was von der Neubauförderung 2023 zu erwarten ist

Die Konjunkturprognosen für die Immobilienwirtschaft und das Baugewerbe sind herausfordernd. Bauförderprogramme sind also dringend notwendig, um den ins Stocken geratenen Wohnungsmarkt zu unterstützen. Mit Verzögerung starteten nun zwei neue Förderprogramme auf Bundesebene. Die Frage ist: Sind diese geeignet, privaten und öffentlichen Bauherren und Sanierern unter die Arme zu greifen? Lesen Sie, welche Förderprogramme für 2023 den Immobilienkauf unterstützen.

Verschoben, „abgespeckt“ und verschärfte Förderkriterien

Die überarbeiteten Maßnahmen zur Neubauförderung und Sanierung sollten eigentlich schon zum Jahresanfang, also zum 1. Januar 2023, kommen. Nun werden sie mit Verzögerung zum 1. März 2023 und die Wohnungsförderung für Familien sogar erst zu Juni 2023 starten. Zukünftig wird es zudem nicht mehr, wie bislang bei den meisten Förderprogrammen üblich, die Wahlmöglichkeit zwischen vergünstigten Krediten und Zuschüssen geben. Über die neuen Förderprogramme werden ausschließlich zinsverbilligte Kredite gewährt. Dies sei, so heißt es von Seiten der Politik, in Anbetracht der hohen Bauzinsen, die attraktivere Variante. Das Problem, dass Banken hohe Anteile an Eigenkapital beim Immobilienkauf zur Voraussetzung der Kreditvergabe machen, wird jedoch durch die Kreditvariante nicht berücksichtigt. Schließlich wurden die Energiestandards, die es einzuhalten gilt, verschärft. Das ist zwar gut für die Umwelt, erhöht jedoch die Baukosten weiter. 

KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau

Ab März 2023 können Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften Anträge für das neue KfW-Förderprogramm zum klimafreundlichen Neubau (KFN) stellen. Das Förderprogramm fördert zwei unterschiedliche Standards: Zum einen klimafreundliche Wohngebäude und zum anderen klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifizierung. Die neuen Förderprogramme stellen die Nachfolge der bis Ende Februar 2023 abrufbaren BEG-Förderung Effizienzhaus 40 NH dar.

Fördervariante 1: Klimafreundliche Wohngebäude

Um in den Genuss der Förderung durch das Programm KFN zu kommen, müssen die Wohngebäude die energetischen Standards eines Energieeffizienzhauses 40 für Neubauten erfüllen. Hierfür müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Optimierung der Treibhausemissionen im Lebenszyklus und
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen sowie
  • Einbindung erneuerbarer Energien.

Der Nachweis, dass diese Anforderungen eingehalten werden, erfolgt unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse.

Bild: Globalenergysysytems pixabay

Die Förderung erfolgt in Form eines Kredites mit vergünstigten Zinsen: Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu einer Höhe von 100.000 Euro beantragt werden. Bei der Vorstellung des neuen Förderprogramms hieß es, dass dieser Kredit die Zinslast um vier Prozent pro Jahr gegenüber herkömmlichen Baukrediten dämpfen soll.

Fördervariante 2: klimafreundliche Wohngebäude mit QNG-Zertifizierung

QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen“ und ist eine Anforderung, die bereits aus dem Vorgänger-Förderprogramm bekannt ist. Damit Neubauten eine Förderung entsprechend der Variante KFN mit QNG erhalten können, müssen diese:

  • die oben bereits dargestellten Anforderungen erfüllen und zusätzlich
  • eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel vorweisen können.

Die Förderung fällt hier höher aus, als es bei Wohnhäusern ohne QNG-Siegel der Fall ist. Neubauten mit QNG-Zertifizierung können mit einem zinsvergünstigten Kredit bis zu einer Höhe von 150.000 Euro gefördert werden.

Vivint Solar / unsplash

Wohnungsbauförderung für Familien: Auf Juni 2023 vertragt

Bei dem zweiten Bauförderungsprogramm auf Bundesebene, das 2023 startet, handelt es sich um die neue Wohnungsförderung für Familien. Anders als zunächst angekündigt, startet dieses Programm jedoch nicht im Frühjahr, sondern erst im Juni 2023. Dieses Programm ist von Klara Geywitz als Nachfolge des Baukindergeldes deklariert worden. Anders als beim Baukindergeld wird es jedoch beim neuen Programm zur Wohneigentumsförderung für Familien keinen Zuschuss mehr geben, sondern stattdessen zinsvergünstigte Kredite.

Ziel des Förderprogramms ist es, Wohneigentum auch für Familien mit kleinen Einkommen finanzierbar zu machen. Nach aktuellem Stand sollen von dem Förderprogramm Familien mit einem Kind dann die Förderung erhalten, wenn sie ein Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro haben. Pro weiterem Kind steigt diese Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Der Kreditbetrag zur Baufinanzierung soll bei maximal 240.000 Euro liegen. Anträge können, so heißt es, ab dem 1. Juni 2023 gestellt werden. Durch dieses Förderprogramm mit den zinsvergünstigten Krediten soll erreicht werden, dass der Kauf von Wohneigentum auch ohne den Einsatz von Eigenkapital möglich ist. Allerdings fragt sich, wie lange Familien mit dieser Einkommensstruktur für die Rückzahlung eines Kredites von bis zu 240.000 Euro benötigen.

Vlada Karpovich / pexels

Paradigmenwechsel bei der Bauförderung: Einschätzung und Kritik

Die Neuausrichtung bei den Förderprogrammen zum Wohnungsbau hat vor allem zwei politische Ziele: Durch die Verschärfung der Anforderungen an die Klimafreundlichkeit der Gebäude soll ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz erzielt werden. Zum anderen soll das Programm zur Wohnungseigentumsförderung für Familien dazu beitragen, dass Wohneigentum nicht zum Privileg der Besserverdienenden wird. Kritik an den neuen Bauförder-Programmen kommt vor allem von der Bauwirtschaft. Hier heißt es beispielsweise vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in einem Beitrag der BR-Nachrichten, dass die Höhe der Förderung so gering ist, dass sich der Verwaltungsaufwand zur Beantragung nicht lohne. Die Bundesbauministerin ist zuversichtlich, dass das selbst gesteckte Ziel von 400.000 neu errichteten Wohnungen pro Jahr ab 2024 zu erreichen ist. Ebenfalls bei BR-Nachrichten sagt sie, dass Vorfertigung und Digitalisierung zu dieser Zielerreichung führen werden.

Lesen Sie ergänzend unsere Beiträge zu regionalen Förderprogrammen in Bayern sowie in Hamburg und Frankfurt.

Text: Nicole Ziese

Titelbild: rhythmuswege/pixabay


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