Die eigenen vier Wände sind gefunden, jetzt fängt die große Freiheit an. Wenn du ein Haustier hast, solltest du allerdings vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen Blick in die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und in die Hausordnung werfen. Die wichtigsten Facts zu Tieren in der Eigentumswohnung haben wir für dich zusammengestellt.
Generell: Es gibt in der deutschen Rechtsprechung keine eindeutigen Vorgaben bzgl. eines Verbotes oder der Einschränkung von Tieren in Eigentumswohnungen. Allerdings kann sich die Wohnungseigentümergemeinschaft im individuellen Einzelfall der Wohnanlage mehrheitlich für eine Einschränkung nach §15 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) oder gar ein Verbot der Tierhaltung aussprechen.

Diesem müssen alle Eigentümer innerhalb der WEG zustimmen und das Verbot muss in der Hausordnung schriftlich vermerkt sein. Deshalb: Wenn du ein Tier besitzt, das nicht von Verboten ausgenommen ist – dazu weiter unten mehr – lies unbedingt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags die Hausordnung und die Teilungserklärung der WEG.
Diese Tiere kannst du immer in der Wohnung halten
Nicht jedes Tier kann im Rahmen einer individuellen Vereinbarung innerhalb der WEG verboten werden. Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen und Lebewesen, die keinen Lärm verursachen (Zierfische) stellen kein Problem dar und dürfen generell Einzug in Eigentumswohnungen halten. Ebenso kann ein Blindenhund nicht verboten werden.

Hunde und Katzen: Check vor dem Kauf die Hausordnung
Bis auf den oben erwähnten Blindenhund, lohnt sich für dich als Hunde- bzw. Katzenfan der Blick in Teilungserklärung und Hausordnung. Dort ist unter Umständen festgelegt, wie viele Haustiere du halten darfst und wie der Umgang mit den Vierbeinern im Gemeinschaftseigentum (Aufzug, Treppenhaus, Flur, Garten) geregelt ist. Es kann etwa die Vorgabe geben, Hunde auf gemeinschaftlich genutzten Flächen ausschließlich an der Leine zu führen.
Fremde Katzen im Garten – Musst du das dulden?
Nicht in der eigenen Teilungserklärung geregelt ist hingegen der Umgang mit fremden Katzen im eigenen Garten. Laut Gesetz musst du dulden, dass sie deine Grünfläche durchqueren und deine Gartenanlage auf Katzenart in Augenschein nehmen. Nicht hinnehmen hingegen musst du, wenn sie regelmäßig dein Gemüsebeet umgraben und/oder als Katzenklo verwenden, die Goldfische in deinem Teich killen oder versuchen, Vögel in deiner Voliere angreifen.

In diesen Fällen kannst du versuchen, den Freigang von Nachbars Katze gerichtlich zu unterbinden. Ob du damit Erfolg haben wirst, können wir dir nicht versprechen. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Was hingegen unbestritten ist: tötet eine fremde Katze deine Fische bzw. Vögel, so muss der Halter dafür haften und den Schaden ersetzen. Das regelt die Tierhaftung.
Abschaffen von Haustieren muss einstimmig beschlossen werden
Du siehst, Tiere in der Eigentumswohnung und darum herum können für ganz schön viel Konfliktpotenzial sorgen. Sollte es dauerhaft Streit mit Nachbarn geben, und liegen berechtigte Gründe dafür vor, dass dein vierbeiniger Hausfreund die Ruhe in der WEG stört, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschließen, dass dein Haustier ausziehen muss.
Das gilt zum Beispiel, wenn eine dauerhafte Lärmbelästigung besteht (durch permanentes Bellen oder Miauen), wenn es durch dein Tier ständig stinkt im Gemeinschaftseigentum oder auch wenn Hund oder Katze den Gemeinschaftsgarten, Treppenhaus oder Lift beschädigen oder Nachbarn angreifen.
Mein Tier muss ausziehen – Was kann ich tun?
Sollte es in begründeten Fällen zu einem erzwungenen Auszug deines geliebten Tieres durch die WEG kommen, hast du als Eigentümer bzw. Eigentümerin die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Klage gegenüber diesem Mehrheitsbeschluss einzureichen. Lässt du die vier Wochen verstreichen, ohne Einspruch einzulegen, ist der Beschluss rechtskräftig und dein Tier muss ausziehen.
Sind exotische Tier in der Eigentumswohnung erlaubt?
Wusstest du, dass es in Deutschland nur etwas mehr als 30 Tiere (invasive Arten) gibt, die du nicht als Haustier halten darfst? Dazu gehören Meeresschildkröten, einige Affenarten und Wale. Grundlage dafür ist das Washingtoner Artenschutzabkommen.
Prinzipiell gilt vor dem Anschaffen eines Exoten in der Eigentumswohnung dasselbe wie bei allen weiteren Tieren (außer Zierfischen, Meerschweinchen und anderen kleinen Nagern) vor dem Kauf auch: Schau in der Hausordnung, die durch die Eigentümerversammlung festgelegt wurde, nach, ob und welche Tiere erlaubt sind.

Informiere dich, ob du für deinen Exoten eine behördliche Genehmigung brauchst. Das erfährst du beim Veterinäramt oder der zuständigen Naturschutzbehörde deines Ortes.
Exoten in der eigenen Wohnung – nichts für Anfänger
Exoten sind keine “Anfängertiere”: Wünschenswert ist, wenn du vor dem Einzug von Schlange, Leguan und vergleichbaren Reptilien schon Erfahrung mit der speziellen Haltung dieser Tiere mitbringst. Einige Bundesländer verlangen sogar einen Sachkundenachweis für Schlangen in den eigenen vier Wänden. Nicht ohne Grund: In München wurden Dutzende exotischer Tiere im Sommer dieses Jahres aus einer viel zu kleinen Eigentumswohnung befreit und einer Tierauffangstation übergeben. Ein trauriges Ende dessen, was einmal als “cooles Hobby” begonnen hat.
Deshalb gilt bei Exoten in der Wohnung: Informiere dich so umfassend wie es geht über Haltungsbedingungen! Erste Informationen dazu bekommst du beim Tierschutzbund:
Tiere sind nicht die einzigen potenziellen Konfliktherde in deinem neuen Zuhause. Ein weiteres zentrales Thema unter Nachbarn kann der Geräuschpegel sein. Lies unseren Beitrag “Lärm im Garten – Zücke die rote Karte”
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