Eigentum verpflichtet – das Immobilienjahr 2022

Eigentum verpflichtet – das Immobilienjahr 2022

Auch im Jahr 2022 wird es Immobilieneigentümern ganz sicher nicht langweilig. Denn die Ampel-Koalition hat für den Immobiliensektor jede Menge neuer Pläne. Dazu kommen einige gerade wirksam gewordene Gesetze und auch eine wichtige Stärkung der Verbraucherrechte, die bereits von der Vorgängerregierung eingeleitet wurden und eine aktive Mitarbeit der Bürger einfordern. neubau kompass-Redakteurin Kerstin Funke beleuchtet für Sie vier wichtige Themen, die Vermieter und Eigennutzer in diesem Jahr sehr beschäftigen werden.

Heizkostennovelle für mehr Transparenz

Längst nicht alles muss in einer Immobilie smart vernetzt sein. Die Heizung muss spätestens ab 2027 fernablesbar sein. Bild: User Gerd Altmann/Pixabay

Im November 2021 wurde eine Heizkostennovelle im Bundesrat beschlossen: Grundsätzlich müssen neu eingebaute Heizungs-Messgeräte zur Verbrauchserfassung seit 1.12.21 fernablesbar sein. Vorhandene Messgeräte, die die Funktion nicht bieten, sind bis Ende 2026 durch ein Modell mit Fernablesemöglichkeit zu ersetzen oder müssen nachgerüstet werden. Sobald die Daten digital erfasst werden können, sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern mindestens im Monatsrhythmus die aktuellen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitzuteilen – das kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Bei Verstoß gegen die Pflicht, fernablesbare Messgeräte einzubauen bzw. zu betreiben oder bei einem Ausbleiben der Mitteilungen trotz der Möglichkeit zum Fernablesen der Daten kann der Mieter den auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 3 % kürzen.

Mehr dazu lesen Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Zensus 2022 – mehr als eine Volkszählung

2022 wird wieder alles durchgezählt, was unsere Gesellschaft ausmacht. Der Zensus 2022 wird unter anderem auch Aufschluss über die konkrete Wohnsituation in Deutschland geben. Bild: User Roly Harrison/Pixabay

Möge die Zählung beginnen! Bis zum 15. Mai 2022 findet in Deutschland wieder einmal eine statistische Volkszählung statt. Mit Hilfe dieser statistischen Daten wird nicht nur die Zahl der Einwohner, sondern auch die Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation der Menschen im Bundesgebiet untersucht. Private Immobilien- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, diverse personen- und wohnungsbezogene Daten an die Statistischen Landesämter zu übermitteln. So müssen beispielsweise Vermieter neben den Daten zu ihrer Person und ihrer Immobilie den Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die in ihrer Mietwohnung wohnen, mitteilen. Die Mieter müssen darüber DSGVO-konform informiert werden. Daneben werden verschiedene Parameter abgefragt, die den Statistikern u.a. eine Analyse der Wohnraumgrößen, der Mietkosten und der Dauer sowie des Grunds von Leerstand ermöglichen.

Mehr dazu können Sie auf der Website zum Zensus 22 nachlesen.

Preisminderung bei langsamem Internet

Lahmes Internet ist ärgerlich und macht Meetings manchmal unmöglich. Wenn Sie für Internet mit Geparden-Geschwindigkeit bezahlen, aber nur die einer Schnecke erhalten, können Sie eine Preisminderung verlangen. Bild: User Buffik/Pixabay

Wenn Streamings an der spannendsten Stelle hängen bleiben oder Websites eine gefühlte Ewigkeit zum Laden brauchen, steigt bei vielen Menschen vor Ärger der Blutdruck. Denn bezahlt wurde oft für eine deutlich schnellere Internetgeschwindigkeit. Seit 1. Dezember 2021 stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher: Wenn Sie Ihrem Internet-Anbieter nachweisen können, dass die gebuchte Internetgeschwindigkeit häufig oder dauerhaft unter dem vertraglich zugesicherten Versprechen liegt, haben Sie das Recht auf eine Preisminderung und unter Umständen sogar auf eine fristlose Kündigung. Die Bundesnetzagentur hat fürs Erste einmal Marken gesetzt, die grundsätzlich erreicht werden sollten. Dazu gehören eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden.

So messen Sie Ihre Internetgeschwindigkeit: Installieren Sie den Speed-Test der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de) auf Ihrem PC und führen Sie an 2 Tagen jeweils 10 Messungen durch. Wenn bei keiner der Messungen 90 % der vertraglich zugesicherten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder in 90 % der Messungen nicht die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird, können Sie einen Preisabschlag verlangen. Das Gleiche gilt, wenn die zugesagte minimale Geschwindigkeit an beiden Messtagen mindestens einmal unterschritten wird. Achtung: Wer mogelt, um Geld zu sparen, fliegt auf. Denn auch Ihr Netzanbieter kann Messungen vornehmen.

Mehr zum Thema können Sie auf der Website der Verbraucherzentrale NRW e.V. nachlesen.

Grundsteuer neu gefasst

Steuern sind selten ein Thema, das Freude macht. Bei der neuen Grundsteuer ist auch noch die Mitwirkung der Immobilieneigentümer gefragt. Wie viel Geld genau Richtung Fiskus fließen wird? Vorerst bleibt’s spannend! Bild: User Capri23autom/Pixabay

Erst 2025 wird die neue Grundsteuerreform umgesetzt. Doch damit der Grundsteuerwert in Deutschland bis dahin korrekt ausgewiesen und technisch umgesetzt werden kann, müssen Grundstückseigentürmer schon im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte an das Finanzamt senden. Für Wohngrundstücke sind folgende Angaben erforderlich: Die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes. Diese Angaben übermitteln Grundstückseigentümer*innen in einer Feststellungserklärung ihrem Finanzamt. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Die Steuererklärungsvordrucke erhalten Ausfüllanleitungen und werden von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich aussehen. Das liegt daran, dass viele Länder bei der Grundsteuer von der „Öffnungsklausel“ Gebrauch machen. Von einem einheitlich berechneten Grundsteuersatz und gleichen Berechnungsfaktoren kann also nicht die Rede sein. Die Diskussion um die Grundsteuer bleibt bewegt.

Akuelle Informationen und auch Neuigkeiten zur neuen Grundstücksreform erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Das Immobilienjahr 2022 wird sicherlich bewegt bleiben und jede Menge Neuerungen mit sich bringen. Viele Gesetze und neuen Regelungen werden dem Gebäudeenergiegesetz GEG geschuldet sein. Auch dazu gibt es einen aktuellen Beitrag in unserem Online-Ratgeber. Wir bleiben weiterhin für Sie an den wichtigen Bauthemen in Politik und Wirtschaft. Auf ein gutes Immobilienjahr 2022 und viele positive Nachrichten für Bauträger und Kaufinteressenten! Ihr Team von neubau kompass

Das Beitragsbild stammt von User Patricio González auf Pixabay


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