Was bringt das Immobilienjahr 2024 für Immobilienkäufer, speziell in Bezug auf Energieeffizienz und auf Versicherungen? Jetzt informieren und clever durchstarten zum Immobilienkauf!
- 1 Solarpaket I: Erleichterungen für Balkonkraftwerke
- 2 Gebäudeenergiegesetz 2024 – härtere Anforderungen an Dämmung und Heizung
- 3 Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen gelten nicht mehr
- 4 Co2-Preis lässt Preise an Tankstelle steigen
- 5 Solarpflicht in weiteren Bundesländern
- 6 WEG: Rechtsanspruch auf zertifizierten Verwalter
- 7 Versicherer heben Prämien an
- 8 Steuerliche Geschenke: Sparzulage
- 9 Grundfreibetrag und Pauschbeträge angehoben
Das Immobilienjahr 2024 hat hinsichtlich seiner geänderten Gesetze wieder allerlei Neuerungen mitgebracht. Wir haben für Sie neun wichtige Punkte zusammengetragen, die nicht nur für Immobilieneigentümer von Bedeutung sind. Lesen Sie jetzt nach, was sich beim Co2-Preis, bei Versicherungen und Steuern verändert hat und was das Solarpaket I voraussichtlich an Erleichterungen für Betreiber von Balkonkraftwerken mitbringen wird. Eins sei verraten: Auch im neuen Jahr dreht sich viel um Energie.
1 Solarpaket I: Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Geplant war, dass die Vorgaben und Erleichterungen des Solarpakets I schon Anfang 2024 gelten sollen, doch wurde der Teil des Gesetzentwurfs zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie noch nicht verabschiedet. Der Bundestag will voraussichtlich im März 2024 darüber beraten. Was danach umgesetzt wird, kann man aber bereits auf der Website der Bundesregierung nachlesen.
Alle, die eine Balkon-Pv-Anlage, auch „Balkonkraftwerk“ genannt, betreiben möchten, dürfen sich über sehr viel weniger Bürokratie und damit sonnigere Aussichten freuen.
800 Watt: Bisher lag die Obergrenze des Stroms, der über ein Balkonkraftwerk ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden durfte, bei 600 Watt. Dank Solarpaket I dürfen es bald 200 Watt mehr sein.
Anmeldung: Künftig reicht es aus, die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung beim Stromnetzbetreiber wird unnötig.
Schuko-Stecker: Ein Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen Schuko-Stecker ist bald ausdrücklich erlaubt – bisher war das nicht wirklich eindeutig geregelt. Und Mehrfachsteckdosen? Bleiben weiter verboten.
Privilegierte Maßnahme: Balkon-Pv-Anlagen sollen künftig als „privilegierte Maßnahme“ behandelt werden. Das bedeutet: Mieter und Wohnungseigentümer haben bald einen im Gesetz verankerten Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk betreiben zu dürfen. Zu diesem Zweck gibt es auch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann dann den Antrag von einzelnen Eigentümern in der Regel nicht mehr ablehnen.

2 Gebäudeenergiegesetz 2024 – härtere Anforderungen an Dämmung und Heizung
Seit 1. Januar 2024 gilt das novellierte GEG 2024. Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % von Erneuerbaren Energien gespeist sein – und im Jahr 2045 zu 100 %. Vorerst gilt die 65 % EE-Regel nur für reine Neubaugebiete, darum ändert sich für funktionierende Bestandsheizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, erst mal nichts. Wer wann seine Heizung erneuern muss, welche Anforderungen das GEG 2024 an die Wärmedämmung stellt und was es mit der Kommunalen Wärmeplanung auf sich hat, haben wir in unserem Beitrag „Gebäudeenergiegesetz 2024: neue Regeln für Wohnimmobilien“ zusammengetragen.
3 Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen gelten nicht mehr
Hatten Sie im Herbst bei der letzten Abrechnung auch eine saftige Nachzahlung bei Ihrer Strom- oder Heizungsrechnung? Dann lieber mal schauen, ob der Tarif für Sie sinnvoll ist – oder ob ein anderer Anbieter ein günstigeres Angebot machen kann. Ende 2023 sind für private Haushalte die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom weggefallen.
Ein vergleichender Blick auf die Stromtarife verschiedener Anbieter lohnt sich. Einige haben für Neukunden die Preise gesenkt.

4 Co2-Preis lässt Preise an Tankstelle steigen
Der CO2-Preis stieg am 1. Januar von zuletzt 30 Euro pro Tonne auf 45 Euro pro Tonne. Das wird auch die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas beeinflussen. Experten gehen bei Benzin und Diesel von einer Verteuerung von 4,3 Cent bis zu 4,8 Cent pro Liter aus. Mit der CO2-Bepreisung wurde 2021 gestartet, der Preis steigt nach Plan jährlich: So soll der Preis sich 2025 auf 55 Euro erhöhen. Ab 2027 wird für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt.
5 Solarpflicht in weiteren Bundesländern
Es ist wohl noch lange hin, bis in ganz Deutschland eine Solarpflicht herrscht. Aber sukzessive führen immer mehr Länder sie seit Jahren zumindest in Teilen ein. Neu ist 2024 in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für gewerbliche Neubau-Gebäude, während in Niedersachsen öffentliche Neubauten ab sofort mit Sonnenfängern ausgestattet werden müssen.
Ähnlich handhabt es Hessen: Dort sieht der Gesetzgeber vor, dass landeseigene Bestandsimmobilien mit einer Pv-Anlage ausgestattet werden. In Bremen gilt die Solarpflicht ab 1. Juli 2024 auch für private Immobilieneigentümer bei jeder Dachsanierung. Wo überall Solarpflicht herrscht, können Sie auf der Website der Energie-Fachberater nachlesen.
6 WEG: Rechtsanspruch auf zertifizierten Verwalter
Bereits am 1. Dezember 2023 erfolgte eine Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Darin ist seither ein Rechtsanspruch auf einen zertifizierten Verwalter fixiert. Wohnungseigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften mit mehr als acht Sondereigentumsrechten können verlangen, dass eine von der IHK zertifizierte Verwaltung bestellt wird. Bei kleineren WEGs muss mindestens ein Drittel der Eigentümer den Antrag stellen. Eine „Alte Hasen“-Regel sichert Verwalter ohne Zertifizierung, die schon vor dem 01.12.2020 für eine WEG bestellt waren, temporär etwas ab. Sie gelten bis zum 31.05.2024 gegenüber der jeweiligen WEG als zertifiziert.
7 Versicherer heben Prämien an
Auch Versicherungen werden für uns 2024 teurer. Das gilt unter anderem für Kfz-, Hausrat- und Gebäudeversicherungen. Bei den Kfz-Versicherungen gehen Experten von einem Plus von mindestens 10 % aus, bei den Wohngebäudeversicherungen spricht der Gesamtverband der Versicherer von einem Plus von 7,5 %. Grund für die Erhöhungen seien die Preissteigerungen bei Reparaturen und Ersatzteilen.
Bei den Policen für Wohngebäude dreht immer noch das Jahr 2021 mit der an der Preisschraube. Die große Flut im Ahrtal hat die Versicherer finanziell schwer unter Druck gebracht. Die Rechnungen für Handwerker, benötigtes Material und Baustoffe sind mit der Inflation nicht nur für uns, sondern auch für die Versicherer deutlich teurer geworden.

8 Steuerliche Geschenke: Sparzulage
Endlich eine gute Nachricht! Ob Bausparen oder Vermögensbildende Leistungen (etwa mit Investmentfonds): Arbeitnehmer profitieren jetzt von einer höheren Sparzulage und gestiegenen Einkommensgrenzen.
Einkommensgrenzen. Die Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulagen wurden für Alleinstehende auf 40.000 Euro (früher 17.900 Euro) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben und für Verheiratete bei 80.000 Euro verankert.
Die Zulage beim VL-Bausparen liegt nun bei 9 % der maximalen Sparsumme von 470 bzw. 940 Euro im Jahr, für Fondsparen gibt es 20 %. Die maximale Sparsumme darf bei diesem Modell 400 bzw. 800 Euro im Jahr erreichen.
9 Grundfreibetrag und Pauschbeträge angehoben
Auch die steuerlichen Freibeträge haben sich gegenüber 2023 in positiver Weise verändert.
Grundfreibetrag für Einkommensteuer: Für Alleinstehenden ist er auf 11.604 Euro angehoben worden. Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern steht der doppelte Betrag in Höhe von 23.208 Euro zur Verfügung. Sie haben was gut beim Staat!
Kinderfreibetrag: Zwei Elternteile können gemeinsam und für jedes Kind 6.384 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro Freibetrag für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung steuerlich ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 4.260 Euro. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro für jedes weitere Kind.
Bei diesen beiden Pauschbeträgen hat sich gegenüber 2023 leider nichts getan:
Arbeitnehmerpauschbetrag: Dieser im Volksmund „Werbungskostenpauschale“ genannte Betrag liegt 2024 erneut bei 1.230 Euro.
Sparerpauschbetrag: Auch diese Pauschale verharrt in diesem Jahr bei den letztjährigen Konditionen – bei 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner.
Gerne hätten wir Ihnen an dieser Stelle bereits Neuigkeiten zu den Förderprogrammen im Neubau-Segment vorgestellt. Viel ist derzeit in der Diskussion und sobald Entscheidungen konkret sind, stellen wir Ihnen alle neuen (und wiederaufgelegten bekannten) Förderprogramme vor.
Text: | Kerstin Funke |
Title Image: | Tierra Mallorca/unsplash |